Wann beginnt eine terroristische Straftat
Heike Schrader 09.01.2007, tp
In Griechenland zog ein Geschworenengericht noch
eine Grenze zwischen gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der
Polizei und dem Terrorismus
Die Geschichte begann im Mai vergangenen Jahres,
als es Anarchisten bei verschiedenen gewalttätigen Auseinandersetzungen
mit der Polizei gelang, mehrere Polizeischilde, Helme und Gasmasken
zu erbeuten. Der Fall erregte vor allem deswegen Aufsehen, weil
die Polizei den Raub der Ausrüstung zunächst dementiert hatte.
Die Bilder von Polizeischilden vor anarchistischen Fahnen, die
die Täter daraufhin im Internet veröffentlichten, machten die
Runde durch sämtliche griechischen Medien und die griechische
Polizei lächerlich.
Es war jedoch nicht die bloßgestellte Polizei,
sondern die Justiz in Gestalt der Staatsanwaltschaft, die auf
die harte Bestrafung der Täter drängte. Als man drei mutmaßliche
Straßenkämpfer festnehmen konnte, forderte sie ein Verfahren nach
dem griechischen Antiterrorgesetz. Ganz wie bei seinem deutschen
Vorbild fehlt in diesem eine eindeutige Definition von „Terrorismus“.
Stattdessen wird eine Reihe von Straftaten, darunter die „Bildung
einer kriminellen Vereinigung“ mit dem Ziel, vitale Interessen
des Staates zu schädigen, als tatbestandserfüllend aufgezählt.
An den drei Anarchisten sollte ausprobiert werden,
inwieweit sich die Keule des Terrorismusvorwurfes allgemein auf
gewalttätige Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht anwenden
lässt. Eine Vorgehensweise, die bei europaweit immer einheitlicheren
Regelungen auch für Deutschland von Bedeutung ist. Stehen hier
doch im Sommer die wohl nicht immer gewaltfreien Proteste gegen
den G8-Gipfel an.
Im hinsichtlich der Kriminalisierung von Widerstand
zu den eher sensiblen Ländern Europas zählenden Griechenland erlitten
die Verfechter einer harten Linie allerdings bereits im Vorfeld
des Verfahrens eine Niederlage. Gewalttätige Auseinandersetzungen
mit der Polizei stellten noch keine terroristische Straftat dar
entschied das zuständige Untersuchungsgericht und verwies den
Fall nicht an ein für Terrorverfahren zuständiges, ausschließlich
mit Berufsrichtern besetztes Gericht, sondern an ein in Griechenland
übliches Geschworenengericht.
Eine Geschichte, zwei Versionen
Aber auch ohne den Terrorismusvorwurf nutzen
zu können, versuchte die Staatsanwaltschaft in dem am letzten
Freitag zu Ende gegangenen Prozess ein bedrohliches Szenario glaubhaft
zu machen, das den Angeklagten lange Jahre hinter Gittern hätte
einbringen können. Danach seien sie mit dem Ziel ausgezogen, das
Ansehen der Polizei zu schädigen. Als Mitglieder eine Bande hätten
sie dazu im Mai 2005 in Athen Sondereinheiten der Polizei angegriffen,
ihnen Schilde und Helme entwendet und die Bilder der vermummten
Täter mit ihrer Beute ins Internet gestellt. Verschiedene Pistolen
und Jagdgewehre wären besorgt worden, um bei zukünftigen Auseinandersetzungen
mit der Polizei zum Einsatz zu kommen.
Die Aussagen von Angeklagten und Verteidigung
dagegen ergaben ein völlig anderes Bild. Giorgos Kalaitzidis erklärte,
an den Straßenschlachten nicht beteiligt gewesen, sondern wenige
Wochen danach von einem Genossen gebeten worden zu sein, die entwendeten
Schilde und Helme zu „entsorgen“. Der Hauptangeklagte war zusammen
mit Petros Karasarinis im Juli 2005 bei dem Versuch, die in Stücke
geschnittene Polizeiausrüstung in verschiedenen Müllcontainern
zu deponieren, von der Polizei festgenommen worden. Zwei der vier
bei ihm zu Hause gefundenen Waffen habe er für einen Freund aufbewahrt,
die dritte sei unbrauchbar und ein reines Ausstellungsstück. Der
Aufforderung der Staatsanwältin, den Überbringer der Schilde und
den Besitzer der Waffen zu verraten, kam Kalaitzidis trotz drohender
drakonischer Strafen nicht nach. Im Gegenteil, der bekannte griechische
Aktivist entlastete auch seine Mitangeklagten.
So habe Petros Karasarinis nicht gewusst, was in den Müllsäcken
gewesen sei, die er in seinem Auto transportierte. Der wenige
Tage später verhaftete Panajiotis Aspiotis dagegen habe keine
Kenntnis davon gehabt, dass in dem von ihm gemeinsam mit Kalaitzides
gemieteten Bankschließfach Patronen aufbewahrt worden waren.
Die als Zeugen der Anklage geladenen Polizeibeamten
konnten keinen der Angeklagten als Täter bei den Auseinandersetzungen
identifizieren. Folgerichtig verurteilte das Gericht Kalaitzidis
lediglich wegen „Waffenbesitzes“ zu 21 Monaten Gefängnis, von
denen der bis zum Prozess in Untersuchungshaft gehaltene Angeklagte
bereits 18 Monate verbüßt hat.
„Ich bin wohl der Einzige in Griechenland, der
jemals wegen ein paar Patronen ein ganzes Jahr in Untersuchungshaft
gesessen hat“, erläuterte Aspiotis dem Gericht die extrem harte
Behandlung der Angeklagten im Vorfeld des Prozesses. Sowohl ihn
als auch Petros Karasarinis hatte man erst im vergangenen Juni
unter strengen Auflagen bis zur Verhandlung auf freien Fuß gesetzt.
Weil man Karasarinis eine Behandlung verweigerte, hat der von
allen Vorwürfen Freigesprochene im Gefängnis einen Großteil seiner
Zähne verloren. Und die Untersuchungshaft von Aspiotis überschreitet
die gegen ihn für die Patronen wegen „Waffenbesitz“ verhängten
8 Monate bei weitem.
Pilotprojekt
Der zwei Wochen dauernde Prozess hatte unter
extremen „Sicherheitsvorkehrungen“ und der faktischen Aussperrung
der Öffentlichkeit stattgefunden. Beamte der Sondereinheiten schirmten
das Gebäude ab, ihren Gesichtskontrollen fielen auch eine Reihe
Zeugen und sogar einer der Angeklagten zum Opfer, denen der Zutritt
zum Saal zunächst verwehrt wurde. Aus dem Saal hatte man Sitze
entfernen lassen und die Mehrzahl der verbleibenden Plätze mit
uniformierten und zivilen Polizisten besetzt.
„Die völlig überzogene Polizeipräsenz dient auch
dazu, die Geschworenen zu manipulieren und ihnen ein Bild gefährlicher
Terroristen zu präsentieren“, erläuterte Verteidiger Dimitris
Katsaris vor Gericht und forderte die Laienrichter auf, mit ihrem
Urteil ein Signal gegen die Terrorhysterie zu setzen. Augenscheinlich
ist die Geschworenenmehrheit dieser Aufforderung gefolgt. Alle
vier Geschworenen im siebenköpfigen Gericht hatten sich im Gegensatz
zum Minderheitenvotum der Vorsitzenden Richterin für einen Freispruch
vom schweren Vorwurf der Beteiligung an den Straßenschlachten
ausgesprochen.
Die Linke in Griechenland hat den Fall aufmerksam
verfolgt. Zwar sieht man in Brandbomben und Straßenschlachten
mit der Polizei wohl nur innerhalb des anarchistischen Spektrums
passende Mittel des Klassenkampfes. Allgemein ist man sich innerhalb
der Opposition zum herrschenden neoliberalen Modell aber einig,
dass eine an „Randfiguren“ erprobte Methode der Kriminalisierung
von sozialen Kämpfen wenig später auf weitere Kreise ausgedehnt
werden könnte. Die Warnung von Rechtsanwalt Katsaris vor Gericht,
nach den Anarchisten würden als nächste Gewerkschafter, beispielsweise
bei wilden Streiks, mit ähnlichen Anklagen konfrontiert werden,
nimmt man - hierzulande zumindest - sehr ernst.