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jW, 21.02.2006
Gefängnisstrafe nach Arbeitskampf
Athen. Zu sieben
Monaten Gefängnis ohne Bewährung wurden am vergangenen Donnerstag
zwei griechische Gewerkschaftsaktivisten verurteilt. Für einen dritten
Gewerkschafter verhängte das Strafgericht in Thessaloniki sieben
Monate Haft auf drei Jahre Bewährung. Die Gewerkschafter waren vom
Gericht für schuldig befunden worden, während eines erfolgreichen
Arbeitskampfes gegen die Schließung des Getränkeherstellers Pepsiko-Ivi
im September 2001 den Werksdirektor beschimpft und mit Steinwürfen
verletzt zu haben. Das Gericht folgte dabei einzig den Aussagen
des Werksdirektors, sowie eines von diesem als Zeuge bestellten
Arbeiters, der aber während des Vorfalls gar nicht vor Ort war.
Kein anderer Zeuge, auch nicht die damals eingesetzten Polizeibeamten,
konnte die Version der Anklage bestätigen. Alle drei Verurteilten
bleiben bis zur Entscheidung über die sofort eingelegte Berufung
auf freiem Fuß. (jW)
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