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junge Welt, 09.02.2005
Heike Schrader
Neuauflage für
ELA-Verfahren
Mit bereits verjährten
Anklagepunkten begann am Montag in Athen der zweite Prozeß
gegen mutmaßliche Mitglieder des "Revolutionären Volkskampfes"
Am 9. Februar vergangenen
Jahres begann im eigens für "Antiterrorverfahren" eingerichteten
Hochsicherheitsgericht von Koridallou
der Prozeß gegen fünf mutmaßliche Mitglieder des "Revolutionären
Volkskampfs" Griechenlands (ELA). Obwohl das Gericht zu der Einsicht
gelangte, daß der Anklagepunkt "Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung" bereits verjährt war, wurden acht
Monate später vier der fünf Angeklagten zu jeweils 25 Jahren Gefängnis
verurteilt. Ohne daß auch nur einem der
Angeklagten eine konkrete Beteiligung an einem der Anschläge des
ELA nachgewiesen werden konnte, sprach sie das Gericht der "moralischen
Mitverantwortung" an den Gewaltakten schuldig.
Genau ein Jahr nach Prozeßeröffnung sitzen
nun die damals Verurteilten Christos Tsigaridas ,
Irini Athanasaki , Kostas Agapiou und Angeletos Kanas zusammen mit dem
damals freigesprochenen Michalis Kasimis
sowie dem erst im Dezember 2003 vom Vorwurf der Mitgliedschaft in
der griechischen Stadtguerilla "Revolutionäre Organisation 17. November"
(17 N) freigesprochenen Giannis Serifis
erneut auf der Anklagebank.
Zur Last gelegt wird den Angeklagten diesmal die Beteiligung an
weiteren zehn Sprengstoffanschlägen in den 80er und 90er Jahren.
Sie waren nicht Gegenstand des ersten Prozesses, da sie laut Einschätzung
des damals mit den Ermittlungen betrauten Richters bereits verjährt
sind. Das über die Aufnahme des neuen Verfahrens entscheidende Gericht
beschloß jedoch, daß es sich um "Anschläge gegen Einrichtungen von gesellschaftlichem
Interesse" handele, deren Verjährungsfrist länger und deswegen noch
nicht abgelaufen sei. Aris Konstantakis ,
Anwalt von Athanasaki , bezeichnete das
neue Verfahren als "einen Prozeß ohne
Substanz, in dem mit unlauteren juristischen Mitteln bereits tote
Anklagepunkte wieder zum Leben erweckt worden sind".
Der im ersten Prozeß zu 25 Jahren verurteilte
Kostas Agapiou verweigerte dem Gericht
die Anerkennung. Der ehemalige Widerstandskämpfer während der griechischen
Militärdiktatur 1967-1974 bekam vom Gericht drei Zwangsverteidiger
zugeordnet, da er es abgelehnt hatte, eigene Rechtsanwälte zu betrauen,
"die zur Legitimation eines Unrechtsprozesses mißbraucht
werden würden". Schon im Vorfeld des Verfahrens hatten sich namhafte
griechische Juristen gegen die den Prozeß
ermöglichende Interpretation gewandt, "aus jedem Auto der staatlichen
Stromgesellschaft einen Gegenstand von gesellschaftlicher Wichtigkeit
zu machen".
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