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Junge
Welt 22.01.05
Christos
Tsigaridis ist frei. Im Oktober 2004 war er als Aktivist der ehemaligen
griechischen Guerilla "Revolutionärer Volkskampf" (ELA)
zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Am Mittwoch wurde er aus
gesundheitlichen Gründen und unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen.
Kurze
Freiheit bis zum nächsten Prozeß
Politischer
Gefangener in Griechenland aus gesundheitlichen Gründen aus dem
Gefängnis entlassen
Christos
Tsigaridis ist frei. Der im Oktober 2004 wegen "moralischer
Mitverantwortung" für Anschläge der ehemaligen
griechischen Guerilla "Revolutionärer Volkskampf"
(ELA) zu 25 Jahren Gefängnis verurteilte politische Aktivist wurde
am Mittwoch aus gesundheitlichen Gründen und unter Auflagen aus
dem Gefängnis entlassen. Er mußte eine Kaution von 8 000 Euro hinterlegen,
darf Griechenland nicht verlassen und ist gezwungen, sich zweimal
im Monat bei der Polizeidienststelle seines Athener Wohnbezirkes
zu melden. Mehrere ärztliche Gutachten hatten bestätigt, daß das
Leben des schwer herzkranken Verurteilten bei einem Verbleib im
Gefängnis unmittelbar gefährdet ist.
Noch am Mittwoch betonte Christos Tsigaridas, seine Freilassung
sei nicht etwa ein Gnadenakt des griechischen Staates. "Ich
habe ein bestehendes demokratisches Recht in Anspruch genommen,
das vom Volk in langjährigen Kämpfen errungen wurde." Der 65jährige
betonte, er sehe seine Freiheit als Verpflichtung, sich für die
Entlassung der übrigen politischen und besonders der beiden haftunfähigen
Gefangenen Paulos Serifis und Savas Xiros einzusetzen:
Tsigaridas
wird allerdings kaum dazu kommen, seine Freiheit zu genießen. Gegen
ihn beginnt am 7. Februar der zweite Prozeß zur Beteiligung mutmaßliche
Mitglieder des ELA an Sprengstoff- und Mordanschlägen. Außer
Christos Tsigaridas werden weitere fünf Personen auf der Anklagebank
sitzen, darunter auch Giannis Serifis.
Serifis
war zuletzt im Dezember 2003 nach über einem Jahr Untersuchungshaft
und neun Monaten Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären
Organisation 17. November" (17N) freigesprochen worden.
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