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junge Welt, 12.10.2004
Heike Schrader ,
Athen
1174 Jahre Gefängnis
"Kollektivschuld"
als neuer Rechtsstandard: Vier der fünf Angeklagten im Prozeß
gegen die griechische ELA-Stadtguerilla
verurteilt
Jeweils
972 Jahre Gefängnis für vier Angeklagte aus der 1995 aufgelösten
griechischen Stadtguerillaorganisation "Revolutionären Volkskampf"
( Epanastatikos Laikos
Agonas , ELA) hatte der Staatsanwalt für
"Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung", Beihilfe an 41
Bombenanschlägen, einem versuchten Attentat sowie einem Mord und
48 Mordversuchen gefordert. Die am Montag vom Gericht in Athen schließlich
verhängten 1174 Jahre Gefängnis wurden auf die vom griechischen
Gesetz zulässige Höchststrafe von 25 Jahren "reduziert". Da die
drei Männer und eine Frau bereits zwischen ?? und 64 Jahren alt
sind, ist das Urteil jedoch ungefähr gleichbedeutend mit "Lebenslänglich".
Für die Angeklagten Christos Tsigaridas ,
Angeletos Kanas , Konstantinos Agapiou und Irini Athanasaki bewertete das Gericht
zwar den Anklagepunkt der "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung"
als verjährt. Aus der als "erwiesen" erachteten ELA-Mitgliedschaft leitete das Gericht jedoch die Beteiligung
der Angeklagten an allen ELA zugeschriebenen Anschlägen ab. Katerina
Iatropoulou , die Verteidigerin von Irini Athanasaki und Witwe des im
Februar 2004 in Athen verstorbenen linken Aktivisten Rolf Pohle ,
erklärte dazu, die Verurteilten würden für Verbrechen bestraft,
die es gar nicht gab: "Vor Gericht wurden einzelne Taten, wie Anschläge
mit einer geringe Schäden verursachenden Bombe aus Campinggas, zu
Sprengstoffanschlägen aufgewertet. Aus Bombenanschlägen, die nur
Sachschaden verursachen sollten und auch nur Sachschaden verursachten,
wurden Mordanschläge ."
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem acht Monate dauernden Verfahren
keinen einzigen Indizienbeweis für die Verstrickung der Angeklagten
in die ihnen zur Last gelegten Taten vorlegen können. Zudem verwickelte
sich die einzige substanzielle Belastungszeugin der Anklage, die
ehemalige Ehefrau des Angeklagten Angeletos
Kanas , bei ihrer Aussage in Widersprüche.
Mal wollte sie zwei, mal drei der Angeklagten in dieser, mal in
jener Wohnung beim gemeinsamen Bombenbauen gesehen haben.
Aus Mangel an Beweisen wurde der fünfte Angeklagte Michalis
Kasimis vom Gericht freigesprochen. Der
Bruder des 1977 von der Polizei erschossenen ELA-Gründers
Christos Kasimis hatte für die ihm zur
Last gelegte Beihilfe zum versuchten Mordanschlag der Organisation
"1. Mai" gegen den Vorsitzenden des griechischen Gewerkschaftsverbandes
GSEE schon 1987 vor Gericht gestanden und war freigesprochen worden.
Das Gesamturteil allerdings bewertete dessen Anwalt Dimitris Belandis
als "erschreckend". Gegenüber junge Welt sagte er: "Zum ersten Mal
wurde im demokratischen Griechenland mit dem Mittel der ›kollektiven
Schuld‹ verurteilt. Ohne daß es Beweise
für die konkrete Teilnahme eines Angeklagten an einer Tat gab, werden
den Verurteilten alle Aktionen der Organisation angelastet ."
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