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junge Welt, 12.10.2004

Heike Schrader , Athen  

1174 Jahre Gefängnis  

"Kollektivschuld" als neuer Rechtsstandard: Vier der fünf Angeklagten im Prozeß gegen die griechische ELA-Stadtguerilla verurteilt  

Jeweils 972 Jahre Gefängnis für vier Angeklagte aus der 1995 aufgelösten griechischen Stadtguerillaorganisation "Revolutionären Volkskampf" ( Epanastatikos Laikos Agonas , ELA) hatte der Staatsanwalt für "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung", Beihilfe an 41 Bombenanschlägen, einem versuchten Attentat sowie einem Mord und 48 Mordversuchen gefordert. Die am Montag vom Gericht in Athen schließlich verhängten 1174 Jahre Gefängnis wurden auf die vom griechischen Gesetz zulässige Höchststrafe von 25 Jahren "reduziert". Da die drei Männer und eine Frau bereits zwischen ?? und 64 Jahren alt sind, ist das Urteil jedoch ungefähr gleichbedeutend mit "Lebenslänglich".

Für die Angeklagten Christos Tsigaridas , Angeletos Kanas , Konstantinos Agapiou und Irini Athanasaki bewertete das Gericht zwar den Anklagepunkt der "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" als verjährt. Aus der als "erwiesen" erachteten ELA-Mitgliedschaft leitete das Gericht jedoch die Beteiligung der Angeklagten an allen ELA zugeschriebenen Anschlägen ab. Katerina Iatropoulou , die Verteidigerin von Irini Athanasaki und Witwe des im Februar 2004 in Athen verstorbenen linken Aktivisten Rolf Pohle , erklärte dazu, die Verurteilten würden für Verbrechen bestraft, die es gar nicht gab: "Vor Gericht wurden einzelne Taten, wie Anschläge mit einer geringe Schäden verursachenden Bombe aus Campinggas, zu Sprengstoffanschlägen aufgewertet. Aus Bombenanschlägen, die nur Sachschaden verursachen sollten und auch nur Sachschaden verursachten, wurden Mordanschläge ."

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem acht Monate dauernden Verfahren keinen einzigen Indizienbeweis für die Verstrickung der Angeklagten in die ihnen zur Last gelegten Taten vorlegen können. Zudem verwickelte sich die einzige substanzielle Belastungszeugin der Anklage, die ehemalige Ehefrau des Angeklagten Angeletos Kanas , bei ihrer Aussage in Widersprüche. Mal wollte sie zwei, mal drei der Angeklagten in dieser, mal in jener Wohnung beim gemeinsamen Bombenbauen gesehen haben.

Aus Mangel an Beweisen wurde der fünfte Angeklagte Michalis Kasimis vom Gericht freigesprochen. Der Bruder des 1977 von der Polizei erschossenen ELA-Gründers Christos Kasimis hatte für die ihm zur Last gelegte Beihilfe zum versuchten Mordanschlag der Organisation "1. Mai" gegen den Vorsitzenden des griechischen Gewerkschaftsverbandes GSEE schon 1987 vor Gericht gestanden und war freigesprochen worden. Das Gesamturteil allerdings bewertete dessen Anwalt Dimitris Belandis als "erschreckend". Gegenüber junge Welt sagte er: "Zum ersten Mal wurde im demokratischen Griechenland mit dem Mittel der ›kollektiven Schuld‹ verurteilt. Ohne daß es Beweise für die konkrete Teilnahme eines Angeklagten an einer Tat gab, werden den Verurteilten alle Aktionen der Organisation angelastet ."