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Angehörigen-02.07.2005
Freispruch für alle
Entscheidung
zugunsten der Angeklagten im zweiten Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder
der griechischen Stadtguerilla "Revolutionärer Volkskampf" widerspricht
Richterspruch des vorjährigen Prozesses.
Heike Schrader, Athen
Mit einem überraschenden Freispruch für alle Angeklagten
endete am Freitag der zweite Prozeß gegen mutmaßliche
Mitglieder der Stadtguerillaorganisation "Revolutionärer Volkskampf"
( Epanastatikos Laikos
Agonas, ELA). In dem seit Februar dieses
Jahres andauernden Prozeß hatten die vier
schon im Olympiajahr 2004 im ersten Prozeß
gegen mutmaßliche Mitglieder des ELA zu 25 Jahren Gefängnis verurteilten
Christos Tsigaridas, Irini Athanasaki, Kostas Agapiou, und Angeletos Kanas zusammen mit dem
damals freigesprochenen Michalis Kasimis
sowie dem erst im Dezember 2003 vom Vorwurf der Mitgliedschaft in
der griechischen Stadtguerilla "Revolutionäre Organisation 17. November"
(17N) freigesprochenen Giannis Serifis
erneut auf der Anklagebank gesessen. Im zweiten Prozeß
wurde den Angeklagten die Beteiligung an weiteren zehn Sprengstoffanschlägen
aus den 80er und 90er Jahren zur Last gelegt, die im ersten Prozeß
nicht verhandelt wurden, da sie laut Einschätzung des damals mit
den Ermittlungen betrauten Richters bereits verjährt waren. Das
über die Aufnahme des neuen Verfahrens entscheidende Gericht hatte
jedoch beschlossen, daß es sich um "Anschläge gegen Einrichtungen des gesellschaftlichen
Interesses" handele, deren Verjährungsfrist länger und deswegen
noch nicht abgelaufen gewesen sei.
In
der Substanz war der zweite Prozeß nichts
weiter als eine Widerholung des ersten. Da dem Gericht auch hier
wieder jegliche Indizien für die Teilnahme der Angeklagten an den
ihnen zur Last gelegten Anschlägen fehlten, griff
die Staatsanwaltschaft auf die schon im ersten Prozeß
verwendeten Belastungszeugen zurück. Wie schon damals konnte allerdings
auch jetzt keiner von mehreren Dutzend der erneut geladenen Zeugen
einen Beweis für die Teilnahme eines der Angeklagten an den Anschlägen
des ELA liefern oder auch nur die Mitgliedschaft der Angeklagten
in der Stadtguerillaorganisation belegen. Und genau wie im ersten
Prozeß stützte sich die Staatsanwaltschaft auch diesmal im
Schlußplädoyer auf die Aussagen der Hauptbelastungszeugin
und ehemaligen Ehefrau des Angeklagten Sofia Kiriakidou.
Diese beschuldigt ihren Ex-Ehemann Angeletos
Kanas sowie die beiden Mitangeklagten Konstantinos
Agapiou und Irini
Athanasaki als führende Mitglieder des ELA. Allerdings lieferte
die Zeugin bei ihren verschiedenen Vernehmungen durch die Polizei
und Staatsanwaltschaft im Vorfeld der beiden Prozesse, sowie der
Aussagen in den beiden Prozessen völlig widersprüchliche Berichte
über die Verstrickung der Angeklagten in die Aktionen des ELA.
Während das Gericht im ersten Prozeß
dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend die Aussagen der Hauptbelastungszeugin
als Grundlage für die Verurteilung von vier der Angeklagten wegen
einfacher Teilnahme an den Anschlägen zu 25 Jahren Gefängnis genommen
hatte, konnte die Mehrheit der Richter im zweiten Prozeß
den Aussagen der Zeugin keinerlei Schuldbeweis entnehmen. Das dreiköpfige
Richtergremium sprach dementsprechend einstimmig die beiden erst
gar nicht von Sofia Kiriakidou belasteten
Angeklagten Michalis Kasimis und Giannis Serifis von allen Vorwürfen frei. Mit einem Mehrheitsvotum
von zwei zu eins Stimmen entlastete das Gericht jedoch diesmal auch
die vier übrigen Angeklagten. Für die aus dem ersten Prozeß
zu 25 Jahren verurteilten Angeklagten, von denen lediglich Christos
Tsigaridas seit Januar dieses Jahres aus gesundheitlichen
Gründen von der Haft verschont ist, hat der Freispruch vor allem
Bedeutung für die ausstehende Berufungsverhandlung des ersten Prozesses.
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