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Prozess gegen ELA
Prozess gegen 17.November
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Aktuelles
Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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WELCHER GERECHTE PROZESS?
Der Prozeß
der zur Zeit in Korydallos - Athen läuft
und die Teilnahme von 5 Angeklagten am Revolutionären Volkskampf
(ELA) betrifft, bestätigt die schlimmsten Voraussagen über die neue
Ikone und Moral des Rechtsystems.
Dieser Prozeß
ist eine Generalprobe und zugleich ein Crash-Test mit der Gesellschaft,
so daß die Machtmechanismen die Widerstandsfähigkeit und die Duldsamkeit
der Volksmassen unter extremer Willkür testen.
Der Beginn dieser Sache kündigt
in großem Ausmaß ihre Fortsetzung an.
Die Anklagebehörden erfanden den
Kunstgriff des unmittelbaren Verfahrens, um die Rechte der Angeklagten
zu beeinträchtigen.
WELCHES
UNSCHULDSPRINZIP?
Das Unschuldsprinzip wurde zerbröckelt,
besonders mit der theatralischen Festnahme, im Fall von Aggeletos
Kanas , um die Kommunikationsziele der
Machtmechanismen zu verwirklichen.
Die Aussage von Polizeichef Nasiakos : "ich versichere Ihnen, daß sich die Führung von
ELA in unseren Händen befindet", war nur der Punkt auf dem i für
die schon langzeitliche Verletzung des Unschuldprinzips.
Ausschlaggebend war die gutbezahlte
TV-Werbung des Ministeriums für öffentliche Ordnung und der griechischen
Polizei, die mit Beginn des Prozesses die Aushebung von ELA reklamierte.
WELCHE
ANKLAGESCHRIFT ?
Die Anklage basiert auf einer
unwiderruflichen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, welche als
Monument der Rechtswillkür angesehen wird. Sie ist eine Verknüpfung
von politischen Einschätzungen, Szenarien und Beschreibungen über
das Phänomen des "Terrorismus" in Griechenland, von gegebenen und
bewiesenen "Wahrheiten". Trotz totalen Beweismangels werden die
5 Angeklagten sowohl wegen Teilnahme in der Organisation, als auch
für sämtliche Anschläge von ELA vor Gericht gebracht.
Außerdem verweist die Anklage
der Anstiftung auf die düstere Logik der Kollektivschuld.
Der Beweismangel wurde vertuscht,
indem man sagte: "da die Angeklagten Mitglieder des ELA sind, haben
sie an den Anschlägen von ELA teilgenommen. Und da sie an den Anschlägen
beteiligt waren, sind sie Mitglieder des ELA."
Die Anklageschrift beinhaltet
aber noch zwei kritische Aspekte, die auf die Reflexe der Volksmassen
zielen.
Charakteristische
Beispiele dafür sind:
Der erste betrifft die Einschränkung
der persönlichen Freiheiten und Rechte mit der Akzeptierung, daß
angesichts der Sicherheit die Beeinträchtigung der Bürgerrechte
und Freiheiten akzeptabel ist.
Der zweite Aspekt betrifft die
Erweiterung des Begriffs der gemeinnützigen Einrichtungen auf alles,
was sich in einem öffentlichen Amt befindet, inkl. der DEKO.
Im ersten Fall ist das Ziel die
"legale" Einschränkung selbst der mindesten Menschenrechte, mit
dem Vorwand der unklaren Auslegung der Sicherheit und im zweiten
Fall die grenzenlose Intensivierung der Repression, im Rahmen des
Dogmas des totalen Duldungsmangels.
WELCHE
VORUNTERSUCHUNG?
Bevor man sich mit der Anklageschrift
befaßt, sollte man sich normalerweise mit dem Untersuchungsverfahren,
d.h. mit allen Verhören und Untersuchungen befassen, die zur Anklageschrift
führten.
Vor dem Prozeßbeginn aber, schien
alles korrekt abzulaufen. Nur als die ersten Zeugen verhört wurden,
wurde klar, daß das Stadium der Voruntersuchungen jeder Rechtsmäßigkeit
entbehrte.
DER BEGINN
Das erste Problem, das auftrat,
bezog sich auf die Art und den Zeitpunkt des Beginns der ganzen
Sache.
Laut der offiziellen Schriften,
werden die Untersuchungsbehörden zum ersten Mal im Mai 2002 mit
den Namen der Angeklagten konfrontiert, mit der "freiwilligen" Aussage
der Zeugin Kyriakidou , vor dem Staatsanwalt Dioti.
Die Belastungszeugen aber wurden bereits drei bis vier Monate vor
der Aussage von Kyriakidou von den Beamten
der Antiterror-Abteilung aufgesucht und es wurden Ihnen Fotos und
Namen der Angeklagten vorgezeigt.
WELCHE
ERKENNUNG?
Die gleichen Zeugen sagten vor
Gericht aus, daß ihre Aussagen von Untersuchungsbeamten der Antiterror-Behörde
geschrieben wurden, die einiges über die Angeklagten hinzufügten,
ohne daß die Zeugen davon in Kenntnis gesetzt wurden.
Alle Erkennungen von Personen
geschahen, bevor die Belastungszeugen offiziel
aussagten und zwar nicht in den Räumen der Untersuchungsbehörden.
Es wurden ausschließlich die Fotos der Angeklagten gezeigt, ohne
vorher, wie vom Gesetz vorgesehen, die Charakteristiken der Verdächtigen
beschreiben zu lassen.
Obwohl die Zeugen ihre Zweifel
hinsichtlich der Erkennung der Angeklagten ausdrückten, beinhalteten
alle Aussageschriften die gleiche monotone Aussage: "ich erkenne
ohne Zweifel und mit Sicherheit diese Person".
Charakteristisch
ist die Aussage einer Belastungszeugin vor Gericht, welche sagte,
daß die Untersuchungsbeamten auf ihre Frage, welche Person auf den
Fotos abgebildet sei und um welche Sache es sich handle, antworteten,
daß es sich um eine formelle Sache handle und daß diese Personen,
welche sich bereits im Gefängnis befinden, ohnehin nie mehr freigelassen
werden."
WELCHE
JURISTISCHE BÜRGSCHAFTEN?
Die Hoffnung der meisten auf einen
fairen Prozeß stellte sich von Anfang an als falsch heraus, da sich
die Angeklagten in einem Gericht befinden, was nicht einmal die
Regeln einer theatralischen Vorstellung des Prozesses einhalten.
Das erste große Problem war die
Ablehnung aller Einwände, die von den Anwälten der Angeklagten vorgebracht
wurden. Niemand hat natürlich erwartet, daß alle Einwände akzeptiert
werden, aber niemand hatte erwartet, daß sie aufgrund der Infragestellung
selbst der Staatsverfassung abgelehnt werden.
Genauer gesagt, wurde der Einwand
hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit des Antiterror-Gesetzes abgelehnt,
mit der Begründung, daß der Gesetzgeber in Fragen Terrorismus auch
außerhalb der Verfassungsgrenzen handeln kann.
Außerdem wurde das Prozeßverfahren,
das noch weitergeführt wird, hauptsächlich von der offensichtlich
negativen Einstellung der Gerichtsvorsitzenden und der Staatsanwälte
gegenüber den Angeklagten stigmatisiert.
Hier zeigen wir einige der Rechtsverletzungen:
Die
Gerichtsvorsitzende und die Staatsanwälte drücken andauernd ihre
Einstellung aus, daß die Angeklagten schuldig sind, besonders wenn
die Anklage mit Beweisen zusammenbricht.
- Die Gerichtsvorsitzende und die Staatsanwälte
leiten die Aussagen der Zeugen in eine bestimmte Richtung und
bedrohen offen diejenigen, die die Anklageschrift nicht bestätigen.
- Die "falsche" Zeugin Kyriakidou ,
wurde seitens der Gerichtsvorsitzenden in Schutz genommen, sie
erklärte willkürlich ihre Aussagen und deckte ihre Widersprüche,
mit Anmerkungen, daß die Aussagen der Zeugin wahr sind. Sie antwortete
anstelle der Zeugin, wenn diese sich bedrängt fühlte, sie forderte
die Zeugin auf mit "ich weiß nicht", "ich erinnere mich nicht",
"ich antworte nicht" zu antworten. Sie hat das Ansuchen, die Aussagen
der Zeugin als falsch zu bewerten, abgelehnt, obwohl ihr ein Text
vorgelegt wurde, womit über 200 Fälle falscher Aussagen seitens
der Zeugin aufgezeigt wurden und schließlich beendete sie die
Befragung der Zeugin, indem sie sagte: "die Meinung des Gerichts
ist es, daß diese Zeugin mehr weiß, als sie aussagt".
- Augenzeuge in der Sache Raytopoulou ,
der mit seiner Aussage die Anklage
widerlegte, wurde mit Anzeige wegen falscher Zeugenaussage
bedroht.
- Die Gerichtsvorsitzende versuchte, die Aussage
des gleichen Zeugen zu widerlegen, mit der Vorlage eines Fotos
von einem anderen Auto, als das, das der Zeuge erkannt hatte.
- Sie "verbot" den Belastungszeugen Zweifel auszudrücken
und sie bestand darauf, daß diese die Anklage bestätigen.
Was hier aufgezeigt wurde, ist
nur ein kleines Beispiel von dem, was sich täglich während des Prozesses
abspielt. Es handelt sich um die Einführung eines neuen Prozeßmodells,
wo nicht nur die Entscheidung vorentschieden ist, aber es ist nicht
einmal die Einhaltung von Scheingerechtigkeit notwendig.
Außerdem erleichtert der völlige
Informationsmangel den Verstoß gegen auch nur die geringsten Rechte
der Angeklagten.
Gegenüber der Zukunftsaussicht, die wie ein Alptraum scheint,
die sich in diesem Prozeß verwirklicht, darf niemand passiv bleiben .
SOLIDARITÄTSAUSSCHUSS
FÜR
DIE ANGEKLAGTEN IN DER SACHE ELA
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