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Griechische Stadtguerilla: De facto schon verurteilt
Berufungsverfahren gegen mutmaßliche
17N-Mitglieder geht in die letzte Runde
Heike Schrader, Athen
Wenn ein Schwerverletzter auf
der Intensivstation ohne Anwesenheit eines Anwaltes von Spezialisten
in- und ausländischer Antiterroreinheiten verhört wird, könne dies
nicht als Folter gewertet werden. Wenn Pflegepersonal und die wenigen
Angehörigen, die ihn besuchen dürfen, aussagten, der vormals geistig
rege Angeklagte hätte den Eindruck eines mongoloiden Kindes gemacht,
so sei dies kein Hinweis darauf, daß hier Drogen eingesetzt worden
wären. Die Aussagen dieser Menschen beruhten auf freier Willensentscheidung
und seien daher vor Gericht voll verwendbar. So entschied am Montag
die fünfköpfige Richterbank gegen den bereits vor Monaten erhobenen
Einspruch der Verteidigung gegen die Verwendung der vorprozessualen
Aussagen von 17 mutmaßlichen Mitgliedern der griechischen Stadtguerillaorganisation
17N.
Mit der Anerkennung der umstrittenen Aussagen wurde das Urteil im
Berufungsprozeß gegen die wegen einer Serie von Anschlägen und Attentaten
Angeklagten de facto vorweggenommen. Zwar konnten die in erster
Instanz zu drakonischen Strafen von bis zu 21 mal lebenslänglich
Verurteilten im Berufungsverfahren eine Reihe von Belastungszeugen
der Falschaussage überführen. Andere Belastungszeugen hatten zugegeben,
nur unter dem Druck der während des ersten Prozesses kurz vor den
Olympischen Spielen herrschenden Terrorhysterie und wider besseres
Wissen Angeklagte als Täter »identifiziert« zu haben. Die nun trotz
Foltervorwurfs verwertbaren gegenseitigen und Selbstbeschuldigungen
werden dem Gericht jedoch reichen, um die
Strafen aus erster Instanz zu bestätigen. Daran wird auch das griechische
Recht nichts ändern, das verbietet, einen Angeklagten nur aufgrund
der Anschuldigungen von Mitangeklagten zu verurteilen, oder die
Tatsache, daß manche der Selbstbelastungen einfach nicht stimmen
können.
Während das Verfahren sich nach einem Jahr langsam
aber sicher seinem Ende nähert, stehen zwei der Angeklagten ohne
Verteidigung durch einen Vertrauensanwalt vor Gericht. Weil
der vorsitzende Richter ihm bei der Begründung seines Einspruches
gegen die Folteraussagen das Wort entzog, verließ der in erster
Instanz zu zehnmal lebenslänglich verurteilte Ch. Xiros im November
den Saal und entließ auch seine Verteidiger. Die ihm daraufhin vom
Gericht zugeordneten drei Zwangsverteidiger bekamen 22 Tage Zeit
um mehr als 100000 Seiten Gerichtsakten zu lesen und sich so auf
die "Verteidigung" vorzubereiten.
Der als Kopf der 17N zu 21mal lebenslänglich verurteilte A. Giotopoulos
hatte das Berufungsverfahren schon zu Beginn im Dezember letzten
Jahres verlassen, kehrte vergangene Woche aber auf die Anklagebank
zurück. Die Richter verweigerten ihm jedoch die Einsetzung seiner
Wahlverteidiger anstelle der auch ihm zugeordneten Zwangsverteidiger,
die sich in den bisherigen 12 Monaten Verfahrensdauer vor allem
durch Schweigen hervorgetan hatten.
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