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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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"Prozeß ohne Öffentlichkeit"
Berufungsverfahren
gegen mutmaßliche Mitglieder der griechischen Stadtguerilla 17N
geht in neue Runde. Gespräch mit Petros Giotis
Dieses Interview erschien in einer
aus Platzgründen gekürzten Version am 21. September
2006 in der Tageszeitung junge Welt.
Petros Giotis ist
Herausgeber der griechischen Wochenzeitung Kontra und verfolgt für
diese das Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der griechischen
Stadtguerilla Revolutionäre Organisation 17. November«
(17N), das seit Dezember 2005 in Athen läuft. Auf das Konto
von 17N geht u.a. die Erschießung ehemaliger Folterknechte der griechischen
Militärjunta (1967–74) sowie amerikanischer und britischer Geheindienstagenten..
Interview:
Heike Schrader, Athen
F:
Die Beweisaufnahme im Berufungsverfahren ist
abgeschlossen, das Wort haben seit einigen Tagen die Zeugen der
Verteidigung. Ein guter Zeitpunkt für ein Zwischenresümee.
Wie würden Sie die Bedingungen für das Berufungsverfahren im Vergleich
zur ersten Instanz beurteilen?
Der
erste Prozess im Jahre 2003 fand unter extrem zugespitzten
gesellschaftlichen Bedingungen statt. Es herrschte ein Klima der
Terrorhysterie, man versuchte, die Geschichte neu zu schreiben,
die herrschenden bürgerliche Klasse wollte ihre Rache an einer Stadtguerillaorganisation,
die sie 27 Jahre lang zum Narren gehalten hatte. Die Medien wurden
vollständig von den Herrschenden kontrolliert, es gab praktisch
keine Stimme, die widersprach und wenn doch, dann wurde sofort dafür
gesorgt, dass diese erstickt wurde. Der Prozess wurde in allen
Medien präsentiert, jede Zeitung hatte ihren eigenen Reporter täglich
im Gerichtssaal. Aussagen klar gestellter Zeugen erschienen in den
Zeitungen als vollkommen glaubwürdig. Das Gericht folgte
dem von der Antiterrorpolizei aufgebauten Szenarium und verhängte
dieser Stimmung entsprechende drakonische Strafen.
Unmittelbar nach Urteilsverkündung
erloschen dann die Scheinwerfer der Präsentation durch die Medien.
Im Berufungsverfahren herrscht kein Klima der Terrorhysterie, aber
es gibt auch keine Öffentlichkeit mehr. Der
Prozess findet sozusagen im Dunkeln statt. Ein
Routineprozess mit dem einzigen Ziel, das Urteil aus erster Instanz
zu bestätigen.
F: Nach griechischem Recht wird
im Berufungsverfahren ein Fall völlig neu aufgerollt, so als
ob der erste Prozess nicht stattgefunden hätte. Ein neues Richtergremium
prüft die selben Indizien wie im ersten Verfahren,
die selben Zeugen sagen erneut aus. Inwieweit unterscheiden sich
die derzeitigen Vorgänge im Gerichtsaal vom Verfahren in erster
Instanz?
Das
Berufungsverfahren hat zwei ganz entscheidende Veränderungen aufzuweisen. Eine ganze Reihe von Zeugen, die in erster Instanz mit hundertprozentiger
Sicherheit in Angeklagten Täter bei Anschlägen „erkannt“ haben,
erklärten nun, dass sie niemanden identifizieren können. Ihre damaligen
Aussagen seien im Klima der Terrorhysterie und auf Druck entweder
der Beamten der Antiterrorpolizei oder
des Untersuchungsrichters zustande gekommen. Doch durch das absoluten
Schweigen, das über dem Verfahren liegt, dringt diese wichtige Veränderung
– es handelt sich um mehr als 10 Zeugen, die so ihre Aussage aus erster Instanz zurückgenommen
haben – nicht an die Öffentlichkeit.
Die zweite wichtige Veränderung
betrifft die Verteidigung der Angeklagten. Beim ersten Prozess hatten
die Angeklagten und ihre Verteidiger nicht einmal genügend Zeit,
sich durch die viele tausend Seiten starken Prozessakten zu arbeiten,
geschweige denn, eine gute Verteidigung vorzubereiten. Von ihrer
Verhaftung im Sommer 2002 bis zu Beginn des ersten Verfahrens im
Frühjahr 2003 waren die Angeklagten zudem die meiste Zeit voneinander
und von der Außenwelt isoliert. In den jetzt laufenden Prozess
gingen Angeklagte und Verteidigung dagegen wesentlich besser vorbereitet
hinein. Aber auch dies bleibt der Öffentlichkeit aufgrund des Schweigens
der Medien verborgen.
F:
Der erste Prozess hatte ein enormes Medieninteresse erzeugt, Einschaltquoten
und Auflagen erhöht. Wie ist das Desinteresse der Medien am Berufungsverfahren zu erklären?
Die
Öffentlichkeit wäre sicher auch weiter an einer Berichterstattung
interessiert, immerhin erleben wir in Griechenland auch heute noch
Anschläge bewaffneter Gruppen, wie der missglückte Bombenanschlag
auf den ehemaligen Minister für Öffentliche Ordnung vor einigen
Monaten zeigt. Doch die Medien hier agieren keinesfalls als
Spiegel des öffentlichen Interesses, sondern sie erzeugen die öffentliche
Meinung. Das Interesse der Medien ist es,
dass das Bild aus dem ersten Verfahren erhalten bleibt. Ein Beispiel:
Im Grunde sind es zweieinhalb Zeitungen, die aus dem Prozess berichten.
Die Kontra, die Tageszeitung Elefthroptypia und in eingeschränktem
Maße die Tageszeitung der Kommunistischen Partei Griechenlands.
Zunächst hatte auch die eher konservative Tageszeitung Ta Nea
einen Korrespondenten im Gerichtssaal. Der wurde
aber nach einigen Monaten zurückgepfiffen. Vor einigen Tagen
jedoch erschienen in zwei der Regierung und einer der sozialdemokratischen
Opposition nahestehenden Zeitungen, die keinen Korrespondenten beim
Prozess haben, gleichlautende Artikel. Darin wurde
dem Gericht vorgeworfen, den Prozess zu verzögern, mit der Gefahr,
dass der Anschlag der 17N auf den US-Offizier Tsantes verjährt.
Dies hatte im Prozess der Anwalt der Nebenklage
angesprochen, der die angloamerikanischen Interessen vor Gericht
vertritt. Diese auf ganz bestimmte Themen
hin eingeschränkte Berichterstattung zeigt deutlich, dass in den
Medien ganz bewusst bestimmte Themen lanciert und alles andere verschwiegen
wird.
F:
Sie sprechen von angloamerikanischen Interessen. Gibt
es Versuche von außen, den Prozessverlauf zu beeinflussen?
Vor
Beginn des Verfahrens forderte der US-Botschafter
in Athen, Charles Rice, die Urteile aus erster Instanz zu bestätigen.
Und die griechische Außenministerin Dora Bakojianni beschränkte
sich bei ihrer Zeugenaussage als Witwe des von der 17N erschossenen
Parlamentariers Pavlos Bakojiannis, nicht nur darauf, harte Strafen
für die Täter zu fordern, sondern schwang sich gleich selbst zur
Richterin auf und erklärte die Angeklagten für schuldig. Dann gibt
es noch eine Reihe von Zeitungsartikeln, die der Richterbank vorwerfen,
zu weich mit den Angeklagten umzugehen. Jedes Mal beim Auftritt derartigen Drucks können wir beobachten, dass
das Gericht reagiert und beispielsweise Rederechte der Angeklagten
einschränkt. Wieweit das Gericht sonst noch dem Druck nachgibt
oder ob es standhält wird das Urteil zeigen.
Am
Verhalten der Richter bei den Aussagen der Zeugen der Verteidigung
lässt sich aber auch jetzt ablesen, dass das Gericht versucht, sich
dem Druck anzupassen. Solange Zeugen aussagten, die politisch argumentierten
und den Prozess als historischen politischen Prozess, nicht aber kriminalistisch
bewerteten, stellten die Richter keine einzige Frage an die Zeugen.
Nach dem Motto, „na gut, sagt, was ihr zu sagen habt und dann gebt
Ruhe, damit wir richten können“. Sobald aber Zeugen der Verteidigung
auftraten, die im kriminalistischen Sinne zur Entlastung der Angeklagten
aussagten, also beispielsweise Alibis liefern konnten, wurden sie
von den Richtern regelrecht angegriffen. So wurden eine Zeugin der
Verteidigung gefragt, wie sie sich ein Jahr nach einem Anschlag
noch daran erinnern konnten, was einer der Angeklagten – und Berufskollege
der Zeugin – am Tag des Anschlages gemacht hatte. Den Zeugen der
Anklage, die erst 10 oder 15 Jahre nach einem Anschlag, bei dem
sie einen Täter für wenige Sekunden gesehen hatten, einen der Angeklagten
„wiedererkannt“ hatten, war von Seiten der Richterbank dagegen niemals
eine derartige Frage gestellt worden.
F:
Wie steht es mit dem Gegendruck? Was macht die Solidaritätsbewegung
für die politischen Gefangenen?
Da
läuft es gar nicht gut. Leider haben die Solidaritätsbewegungen
keine Fortschritte, sondern Rückschritte gemacht. Ich würde sogar
sagen, sie sind im Laufe des Berufungsverfahrens
sehr weit zurückgegangen. Die Kräfte, die Interesse zeigen, die
Aktionen durchgeführt und sich angestrengt haben, sind
sehr wenige. Ich denke, auch in Deutschland sind
solche Phänomene in der Vergangenheit zu beobachten gewesen. Leider
wiederholt man hier die schlechten und nicht die guten Erfahrungen
der Bewegung in Deutschland. Erst gestern habe
ich einen Artikel verfasst, der sich mit dem Prozess und der Art,
wie er in der Versenkung verschwunden gelassen wird, befasst.
Darin heißt es: „An dem Begräbnis des Prozesses tragen auch die
Solidaritätsbewegungen ihren Anteil an Verantwortung, die sich in
einem elenden Zustand befinden.“
Aber dies betrifft nicht nur die
Solidaritätsbewegung. Was macht die Juristenwelt? Hier
werden Rechte mit Füssen getreten. Und was machen die Juristen?
Wo bleibt die Anwaltskammer? Wo die
fortschrittlichen Rechtsanwälte? Nur ganz wenige
Rechtsanwälte beschäftigen sich mit dem Prozess. Ich weis,
dass in den nächsten Tagen einige Rechtsanwälte als Zeugen der Verteidigung
im Prozess aussagen werden. Vielleicht werden wir dort
einige positive Überraschungen erleben, ich befürchte jedoch, dass
es mittlerweile zu spät ist, das Klima der Apathie und des Schweigens
zu durchbrechen, das den Prozess bedeckt.
Sicher jedoch gereicht es nicht
zur Ehre der Solidaritätsbewegung, allgemein der Bewegung hier überhaupt,
um nicht nur vom kleinen Teil der Solidaritätsbewegung zu sprechen,
dass sie diesem Prozess den Rücken zukehren.
F:
Ein wichtiger Streitpunkt im Verfahren ist die Anerkennung von Aussagen, die dem schwerverletzten
Savvas Xiros noch auf der Intensivstation abgerungen wurden. Das
Gericht hat sich deshalb recht intensiv mit den Vorgängen im Krankenhaus
Evangelismos beschäftigt. Was ist dabei
herausgekommen?
Während
der ersten Prozesses bereits hat ein Anwalt nicht etwa der Verteidigung,
sondern der Nebenklage erklärt, er schäme sich angesichts der Vorgänge
im Krankenhaus Evangelismos. Bei der Vernehmung von Savvas Xiros auf der Intensivstation wurde
sämtliches geltendes Recht mit Füssen getreten. Hier wurden
Methoden von Guantanamo angewandt, nicht nur in Hinsicht auf Folter,
sondern auch in Hinsicht auf die Verwirkung von Rechten. Savvas
wurde verhört, ohne, dass er offiziell verhaftet worden wäre.
Ohne Beisein eines Anwaltes, schwerverletzt, mit verbunden Augen,
blind, fast taub, mit inneren Verletzungen. Ein klares Verbrechen,
aber ich fürchte, dass dass das Berufungsgericht auch die auf derartig
menschrechtsverletzende Weise zustande gekommenen Aussagen anerkennen
wird. Schon die Richter in erster Instanz hatten erklärt, die Aussagen
des schwerverletzten Savvas auf der Intensivstation wären auf legale
Weise gewonnen worden.
F:
Würden Sie eine Prognose für den Ausgang des Verfahrens abgeben?
Hoffnung
auf ein besseres Urteil habe ich nicht.
Es könnte sein, dass ein paar Strafen geringer ausfallen, damit
das Gericht den Eindruck erweckt, es habe unabhängig gearbeitet
und einige Ungerechtigkeiten aus erster Instanz ausgebügelt, mehr
aber auch nicht.
Möglich ist,
dass die Gefangenen nach dem Urteil auf verschiedenen Gefängnisse
verteilt werden. Im zentralgriechischen Larissa wurde aber bereits vor Jahren ein Isolationsgefängnis
für politische Gefangene fertiggestellt. Eine Verlegung der Gefangenen aus dem 17N Prozess konnte jedoch bisher
durch starke Aktionen der Solidaritätsbewegung verhindert werden.
Doch dieser Fall
endet nicht mit diesem Urteil. Jetzt schon wird die Revision vor
dem obersten Gericht vorbereitet und auch der Weg zum europäischen
Gerichtshof steht noch aus. Wichtiger jedoch als
die juristische ist die gesellschaftliche Behandlung der Angelegenheit.
Wir dürfen nicht vergessen, dass es hier nicht das erste Mal ist,
dass aus dem Volk heraus eine bewaffnete Opposition entsteht. Auch
im griechischen Bürgerkrieg 1946 bis 1949 haben die Menschen zu
den Waffen gegriffen. Damals sind Ströme von Blut vergossen worden. Die letzten Gefangenen
der unterlegenen Seite, der Linken, wurden erst 1965 aus den Gefängnissen
entlassen. Sie wurden entlassen, weil eine
große Bewegung aus dem Volk heraus, ihre Freilassung gefordert hatte.
Auch die 17N ist
eine Organisation des Volkes, kämpfte an seiner Seite, nicht gegen
das Volk. Das griechische Volk hat die Pflicht, sich um die Kämpfer
dieser Organisation zu kümmern, so wie es sich um die kämpfenden
Kommunisten des Bürgerkrieges gekümmert hat.
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