Keine eingeschworene Truppe
Am 2.
Dezember begann das Berufungsverfahren gegen 17 mutmaßliche Mitglieder
der griechischen Stadtguerilla „Revolutionäre Organisation 17. November“
(17N).
Heike
Schrader, Athen
Zusammen
mit 15 der im ersten Prozeß Verurteilten
sitzen auch zwei der vier damals Freigesprochenen, wieder auf der
Anklagebank. Der einzigen Frau im Prozeß,
Angeliki Sotiropoulou, konnte außer einer Lebensgemeinschaft mit dem
Angeklagten Dimitris Koufontinas nichts
Belastendes nachgewiesen werden. Der als ewiger Verdächtiger der
griechischen Ermittlungsbehörden seit Jahrzehnten verfolgte Syndikalist
Giannis Serifis war erst vor wenigen Monaten vom Vorwurf der Mitgliedschaft
in der Stadtguerillaorganisation „Revolutionärer Volkskampf“ (ELA)
freigesprochen worden.
Pünktlich
vor Beginn der Olympischen Spiele im August vorigen Jahres war Griechenland
der vor allem von den USA erhobenen Forderung nachgekommen, „sein
Terrorismusproblem zu lösen“. Als im Sommer 2002 eine Bombe zu früh
explodierte, wurde der schwerverletzten
Attentäter verhaftet. Die Festnahme von Savas
Xiros war der erste Fahndungserfolg der Polizei gegen die seit 1975
tätige Stadtguerilla auf deren Konto die Ermordung von ehemaligen
Folterknechten der griechischen Militärjunta (1967-74), Wirtschaftsgrößen,
in- und ausländischen Politikern und amerikanischen und britischen
Geheimdienstagenten geht.
Noch
auf der Intensivstation wurde Savas Xiros
von Antiterrorspezialisten und ohne Beisein eines Anwaltes verhört.
Die dem Schwerverletzten nach eigener Aussage unter Folter abgepreßten
Informationen führten zur Festnahme von weiteren angeblichen Mitgliedern
der 17N, deren Aussagen bei der Polizei ihrerseits weitere Verhaftungen
nach sich zogen. Im Anfang 2003 beginnenden Prozeß
saßen schließlich 19 Menschen wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung“ und „Beteiligung an den Anschlägen der Organisation“
auf der Anklagebank. In einem von Terrorhysterie und Racheforderungen
gezeichneten Prozeß wurden im Dezember
2003 15 der Angeklagten ohne substantielle Beweise zu hohen Freiheitsstrafen
von 8 Jahren bis zu vielfach lebenslänglich verurteilt. So bekam
der als Kopf der Organisation dargestellte Alexandros
Giotopoulos 21 Mal lebenslänglich. Obwohl
dem Angeklagten keine Beteiligung an auch nur einem einzigen Anschlag
der Organisation nachgewiesen werden konnte, wurde er als „moralischer
Täter“ für alle Anschläge verurteilt.
Über
die gesamte Zeitdauer von der Verhaftung des schwerverletzten
Xiros bis zur Urteilsverkündung hatte sich die in- und ausländische
Presse mit Schuldverkündungen und der Forderung nach hohen Strafen
überschlagen. Während gegen Entlastungszeugen und Freunde der Angeklagten
gehetzt wurde, kamen die Verwandten der Opfer der Organisation,
so die Familie des 1975 von der 17N in Athen erschossenen CIA Verantwortlichen
Richard Welch, ausgiebig zu Wort.
Der
Prozeß selbst fand in einem eigens dafür eingerichteten Hochsicherheitstrakt
des Gefängnisses von Koridallou, einem
Stadtteil von Piräus statt. Für die Angeklagten wurde ein unterirdischer
Hochsicherheitstrakt direkt unter dem Gerichtssaal gebaut, in dem
die politischen Gefangenen bis heute unter Isolationsbedingungen
einsitzen.
Während
die Häftlinge im normalen Strafvollzug des völlig überfüllten Gefängnisses
von Koridallou unter menschenunwürdigen Haftbedingungen leiden,
wurde für den politischen Prozeß eigens
ein Presseraum mit mehreren Dutzend Computern inklusive Internetanschluß,
Fax und Telefon eingerichtet. Einrichtung und Wartung des Presseraumes
während des 9 Monate dauernden Prozesses waren von einer privaten
Firma gesponsert worden.
Für
die Berufungsverhandlung erhoffen sich die Angeklagten und ihre
Verteidiger ein neutraleres Klima. Mit Erlöschen der Olympischen
Flamme ist auch die maßgeblich vom Ausland geschürte Terrorhysterie
in Griechenland weitgehend abgeklungen. Zwei der 15 im 17N Prozeß
verurteilten wurden inzwischen aus gesundheitlichen Gründen aus
dem Gefängnis entlassen. Allerdings wurde
bisher alle Anträge des fast blinden und tauben Savas Xiros auf Haftentlassung abgelehnt.
Bei
den angeklagten „mutmaßlichen Mitgliedern der 17N“ handelt es sich
keineswegs um eine eingeschworene Truppe geeinter Politaktivisten.
Dementsprechend unterschiedlich ist auch ihr Umgang mit der Justiz.
Wie schon im ersten Prozeß verneinen die meisten der Angeklagten, darunter auch
Alexandros Giotopoulos
die Mitgliedschaft in der 17N und jede Verstrickung in die ihnen
zur Last gelegte Taten. Fast alle haben ihre bei der Festnahme gemachten
Aussagen schon im ersten Prozeß als unter
Folter erpreßt zurückgezogen. Der zu 13
Mal lebenslänglich verurteilte Dimitris Koufontinas hat als einziger die politische Verantwortung
für die Organisation übernommen, jede weitere Aussage jedoch verweigert.
Lediglich drei der Verurteilten, von denen einer bereits aus dem
Gefängnis entlassen wurde, ließen sich schon im ersten Prozeß
zu Kronzeugen der Anklage machen. Auf ihren Aussagen dürfte auch
die Hoffnung der Staatsanwaltschaft im Berufungsverfahren liegen.
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