Montag,
22. Mai 2006
Aufgrund eines eintägigen Warnstreiks der AnwältInnen Griechenlands
findet heute keine Verhandlung statt.
83. Verhandlungstag,
Dienstag, 23. Mai 2006
Fast alle geladenen Zeugen für die Beweisaufnahme zu einer Reihe
von Bombenanschlägen sind nicht erschienen. Nicht einmal der Eigner
(Karapiperis) des von der 17N versenkten Frachters.
Seine Aussage im ersten Prozess hatte zur Verurteilung einiger
Angeklagter wegen versuchten Mordes geführt, obwohl die Organisation
ein leeres, am Kai angebundenes Schiff versenkt hatte.
Im Fall des Raketenanschlags auf die US-Botschaft (15.2.96) versucht
die Staatsanwaltschaft erneut, einen versuchten Mordanschlag zu
konstruieren.
Der (einzige) Zeuge vereitelt diesen Versuch jedoch mit einer sachlichen
Darstellung des Geschehens, bei der klar wird, dass zu keinem Zeitpunkt
Menschen in Gefahr gebracht wurden.
Der einzige Zeuge beim Raketenanschlag auf die Chase Manhattan
Bank (5.5.99) kann zur Sache nichts aussagen.
Weiter geht es mit der Befragung weiterer Zeugen im Fall des von
der 17N erschossenen Reeders Peratikos (28.5.97). Der damalige Betreiber
eines Parkplatzes spricht von drei Personen in einem Mitsubishi
Minivan, die auf Parkplatzsuche mehrmals um den Block gekurvt seien.
In zweien will er "ohne jeden Zweifel" die Brüder Savvas und Vassilis
Xiros erkannt haben. Von den damals auf seine Angaben hin angefertigten
Skizzen der Täter fehlt heute jedoch jede Spur, was den Verdacht
aufkommen lässt, dass sie mit den Charakteristiken der Brüder Xiros
nicht übereinstimmen.
Die dritte Person soll eine Frau gewesen sein, die er jedoch auf
keinem der ihm von der Anti-Terror-Polizei vorgelegten Fotos identifizieren
konnte.
Alle anderen Zeugen sprechen jedoch von drei Männern. Augenscheinlich
sagt der Zeuge nicht die Wahrheit. Wieso sollten die Täter ihren
Fluchtwagen auch auf einem gewerblichen Parkplatz abstellen und
nach vollzogenem Anschlag die Parkrechnung bezahlen, um die Schlüssel
des Wagens zu erhalten? Der nächste Zeuge ist der Taxifahrer, dessen
Fahrzeug von der 17N als Fluchtwagen benutzt wurde. Er beschreibt,
wie ihn die drei Täter innerhalb von Sekunden aus dem Auto gezogen
haben und davongebraust sind.
Er selbst sei mit einem weiteren Taxi seinem Wagen gefolgt und habe
beobachtet, wie die drei Täter einige Strassen weiter sein Taxi
verlassen und die Flucht mit einem Kadett fortgesetzt hätten. Er
kann keinen der Täter identifizieren. In Erinnerung geblieben ist
ihm lediglich ein "gut Angezogener in den Vierzigern" mit blonder
Perücke und einem Schnurrbart der gleichen Farbe.
Nach der Mittagpause ergreift D. Koufodinas das Wort. Koufodinas
erklärt, unterstützt von Ch. Xiros, dass die Staatsanwältin Koutsamani
fortlaufend ihre Zuständigkeit überschreitet, beispielsweise durch
das Zitieren der (noch) nicht vom Gericht für verwertbar erklärten
Aussagen der Angeklagten in den Polizeiverhören.
Außerdem beleidige und verhöhne sie die Angeklagten, zwar ohne Gebrauch
des Mikrofons, aber doch so laut, dass man es auf der Anklagebank
hören könne. Weiter mache sie sich nicht nur zur Zeugin der Anklage,
sondern lasse sich sogar zur Lüge hinreißen.
Aus diesen Gründen erwäge er einen Antrag auf Ausschluss der Staatsanwältin
vom Prozess.
Ein weiterer Zeuge will Savvas und Vassilis Xiros von einem Balkon
im 4. Stock eines Wohnhauses, das heißt aus eine Höhe von 15m, erkannt
haben. Vassilis Xiros will er erkannt haben "als dieser nach oben
schaute". Dumm nur, das der selbe Zeuge im ersten Prozess kategorisch
ausgeschlossen hatte, dass Vassilis zu irgendeinem Zeitpunkt nach
oben geschaut hat.
84. Verhandlungstag,
Mittwoch, 24. Mai 2006
Die Verhandlung beginnt mit der Vernehmung weiterer Zeugen im Fall
Peratikos. Ein Buchbinder hat einen Teil des Geschehens aus nächster
Nähe verfolgt.
Nach all den Jahren kann er aber damals Miterlebtes und später in
den Medien Gesehenes nicht mehr auseinanderhalten und verstrickt
sich bei seiner Aussage in Widersprüche. Mit seinen ersten Aussagen
konfrontiert, entscheidet er auf Gültigkeit der unmittelbar nach
der Tat gemachten Angaben.
Diese entlasten die Brüder Xiros, weil die Personenbeschreibungen
nicht übereinstimmen.
Auch Rückfrage von Koufodinas gibt der Zeuge zu, kurz vor seinem
Auftritt vor Gericht mit dem Sohn des erschossenen Reeders gesprochen
zu haben.
Koufodinas beschuldigt die Familie Peratikos der Zeugenbeeinflussung,
was von der Nebenklage nicht gerade überzeugend dementiert wird.
Chr. Xiros weist darauf hin, dass "mit derartig armseligen Zeugen"
in erster Instanz "55 Mal lebenslänglich und 10.000 Jahre Gefängnis"
verteilt wurden.
Die Verhandlung im Fall Peratikos wird auf den 5. Juni vertagt.
Weiter geht es mit der Untersuchung eines Postraubs im Athener
Stadtteil Patission. Ein Polizist, der damals die Postbank bewachte,
präsentiert eine filmreife Räuberpistole als Tathergang: Zwei Männer
seien in die Filiale eingedrungen, hätten "Raub, keine Bewegung!"
gerufen und auf ihn gezielt.
Er habe sich geduckt, um zur Waffe zu greifen, und die Räuber hätten
zwei Magazine auf ihn leergefeuert. Ihm sei die Automatik aus der
Hand gefallen, er habe aber aus seinem Revolver einen Schuss abgeben
können. Daraufhin hätten die Räuber mit der Ermordung der Kassiererin
gedroht. Er habe ihnen "angeboten", das Geld zu nehmen und zu verschwinden,
was die Räuber auch getan hätten. Zu guter Letzt will er dem Fluchtwagen
eine Kugel hinterhergeschickt haben.
Trotz Vermummung der Täter will er dann im Jahre 2002 "zu 90 Prozent"
Koufodinas als einen der Täter erkannt haben. Die Version des Kronzeugen
Tselentis dagegen sieht anders aus. Danach hat sich der Polizist
in einer Abstellkammer versteckt, von der aus er 2 Kugeln auf die
Täter abfeuerte. In seinem Revolver fehlten tatsächlich auch zwei
Kugeln, die in der Wand der Postbank gefunden wurden. Ansonsten
sind keine Schüsse gefallen.
Zwei weitere Zeuginnen, die Kassiererin und eine Kundin können
zwar die Geschichte des Polizisten nicht bestätigen, aber auch sonst
nichts zur Sache aussagen. Die Verhandlung endet mit der Aufnahme
verschiedener Dokumente ins Protokoll.
85. Verhandlungstag,
Donnerstag, 25. Mai 2006
Die heutige Verhandlung ist kurz, weil wieder einmal die wenigsten
der geladenen Zeugen erschienen sind.
So können nur zwei Raubüberfälle (auf eine Zweigstelle der Nationalbank
und einen Geldtransport der Telefongesellschaft OTE) behandelt werden.
Die anwesende Zeugin im ersten Fall kann sich an nichts mehr erinnern.
Beim Überfall des OTE Geldtransportes wollen die beiden anwesenden
Zeugen "mit hoher Wahrscheinlichkeit" Vassilis Xiros in einem der
drei Täter erkannt haben.
Allerdings beschreiben ihn beide ganz unterschiedlich...
86. Verhandlungstag,
Freitag, 26. Mai 2006
Auch ein dritter Zeuge will Vassilis Xiros in einem der Täter beim
Überfall auf den Geldtransport der OTE erkannt haben. Aber auch
dieser Zeuge konnte schon bei seiner ersten Vernehmung die Charakteristika
des Täters nicht beschreiben.
Es stellt sich überhaupt die Frage, warum im Berufungsverfahren
soviel Wert auf die Identifizierung von Vassilis Xiros als Täter
bei dem Überfall gelegt wird, wo dieser doch in erster Instanz nur
wegen Beihilfe verurteilt wurde, seine angebliche Täterschaft also
heute eigentlich gar nicht zur Debatte stehen kann.
Bei den Ermittlungen zum Überfall auf den Geldtransport war auch
die Rede von einem "Haris" oder "Takis" unter den Tätern gewesen.
Dieser Alias wurde dem Angeklagten Iraklis Kostaris zugeordnet.
Da Kostaris aber nachweislich nicht am Überfall auf den Geldtransport
beteiligt war, kann er auch nicht der "Haris" oder "Takis" sein,
folgert die Verteidigung.
Für die Erörterung des Überfalls auf die OTE-Zweigstelle im Athener
Stadtteil Patission fehlen beide Zeugen. Das Gericht ordnet ihre
Zwangsvorführung an.
Danach wird der Anschlag auf einen Touristenbus (durch Bombe der
17N am 11.3.91 zerstört) im Stadtteil Galatsi verhandelt. Der einzige
Zeuge und Eigner des zerstörten Busses kann nichts zur Sache aussagen,
versucht aber aus einer reinen Sachbeschädigung einen Mordversuch
zu machen. Der Busfahrer hätte ja vielleicht genau im Explosionsmoment
irgendwas aus dem Bus holen wollen. Nicht sehr überzeugend, da die
Bombe nachts um eins explodierte....
Auf Nachfrage der Verteidigung, warum der Busunternehmer seine
Busse für den Bruch des laufenden Streiks der Busfahrer eingesetzt
hat, kann der nur angeben, der zerstörte Bus wäre nicht eingesetzt
worden; er hätte vielmehr Busse von anderen angemietet und diese
eingesetzt. Seine Beschwerde ist, warum sein Bus verbrannt wurde
und nicht die der anderen, die er nur gemietet hatte...
Was Koufodinas zu der Erklärung veranlasst: "Die Ausübung von Gewalt
gegenüber Streikbrechern ist feste Praxis der Bewegung des Volkes
und der revolutionären Bewegung. Diese Herrschaften, die Streiks
brechen, riesige Streiks, die mit der Arbeit und dem Brot Tausender
Werktätiger spielen, müssen kapieren, dass sie damit (mit der Gewalt)
bestraft werden."
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