175. Verhandlungstag, Montag,
27. November 2006
Erklärung von Christodoulos
Xiros
Zu
den bestellten Verteidigern
In
einem offensichtlichen Ausdruck seiner autoritären und parteiischen
Haltung hat mir das Gericht das Wort entzogen, weil es nicht ertragen konnte, meine Verteidigung anzuhören,
der es nichts entgegenzusetzen hatte. Da sie (die Richter, d.
Verf.) somit klar und deutlich ihre wahren Absichten gezeigt hatten,
gab es für mich keinen Grund,
weiterhin an einem Theater-Gerichtsverfahren teilzunehmen, das
nach Befehlen von oben und mit vorgefassten Beschlüssen arbeitet.
Nach
meinem erzwungenen Verlassen des Gerichtes bestellten sie Marionetten-Rechtsanwälte,
um ungehindert fortfahren zu können.
Sie gaben eine Vorbereitungszeit von lächerlichen 15 Tagen, damit
ihre Strohpuppen die etwa 100.000 Seiten umfassenden, im Umfang
also etwa einer 100bändigen Enzyklopädie entsprechenden Gerichtsakten
„studieren“ können. Diese wiederum erklärten
sich unter dem Vorwand, dass sie mich verteidigen würden, einverstanden,
an dem Spiel teilzunehmen, womit sie nicht nur vollständig meinen
Willen und meine Verteidigungslinie missachteten, sondern sich,
ohne mich überhaupt gesprochen zu haben, vom ersten Moment an
auf die Seite der Staatsanwaltschaft schlugen und so zeigten,
wo ihre wahre Loyalität liegt.
Ich
erkläre eindeutig, dass die bestellten Verteidiger mich
nicht nur nicht vertreten, sondern sich auch gegen meine Verteidigungslinie
richten. Wenn sie auch nur über die elementarste Sensibilität
verfügen, müssten sie sofort zurücktreten, wie es ihre sieben
Kollegen getan haben, die ihr Gewissen über die Erpressung durch
die Staatsanwältin dieses Gerichtes gestellt haben.
Korydallos,
27. 11. 06
-----------------------------------------------------------------------------
Die
Verhandlung am Montag beginnt mit einer Überraschung. Nach 11
Monaten Abstinenz ist der Angeklagte
A. Giotopoulos anwesend. Giotopoulos hatte am 20.12.05 das Gericht
ver- und seine Anwälte entlassen, worauf drei Zwangsverteidiger
für ihn bestellt worden waren. Giotopoulos will nun von I. Mylonas
(auch Rechtsanwalt von Tzortzatos) und dem französischen Kollegen
Antoine Conte verteidigt werden.
Die
Staatsanwaltschaft beantragt, dies nicht zuzulassen, da der Angeklagte
am 20.12.05 selbst das Gericht ver- und seine Anwälte entlassen
habe und daraufhin drei Pflichtverteidiger für ihn bestellt worden
seien.
Verteidiger
(Mylonas und Kourtovik) argumentieren mit dem geltenden Recht,
nach dem ein Angeklagter das Recht hat, seine Verteidiger selbst
zu bestimmen. Das Gericht entscheidet, dem Antrag von Giotopoulos
könne nicht stattgegeben werden, da ihm mit drei Pflichtverteidigern
bereits die zulässige Höchstzahl an Verteidigern
zur Verfügung stünde.
Der Vorsitzende
Richter will sich nicht einmal die Proteste von Mylonas anhören,
da er ja kein Verteidiger von Giotopoulos
sei. Mylonas bezeichnet das Verfahren als Farce, was ihm den Antrag der Staatsanwältin auf Anzeige
bei der Anwaltskammer und der Staatsanwaltschaft einbringt.
Rechtsanwältin
Kourtovik fordert das Gericht auf, das Recht des Angeklagten auf
Anwälte seines Vertrauens zu respektieren. Bestellte
Pflichtverteidiger übernähmen nur aus Angst vor disziplinarischen
Konsequenzen ihr Mandat, so die Anwältin. „Anwälte in Handschellen“
nützten aber in keinem Verfahren. Worauf der Vorsitzende
Richter zum Erstaunen der Anwesenden kontert, die Angeklagten
hätten dies doch gewusst, als sie ihre
Vertrauensanwälte entließen. Ein „Argument“, das die Anwältin
zu der rhetorischen Frage veranlasst, ob es dem Gericht um die
Bestrafung derjenigen, die sich gegen das Verfahren wehrten, ginge
oder um die Garantie des Rechts jedes Angeklagten auf einen Anwalt
seiner Vertrauens.
D.
Koufodinas erklärt, er würde im Falle, dass Mylonas wie angedroht
das Gericht verlasse, seine Verteidigung bitten, das Gleiche zu
tun.
In
Folge bittet der einzige anwesende Zwangsverteidiger von Ch. Xiros
um weitere 10 Tage Unterbrechung der Verhandlung zum Studium der
Gerichtsakten, nachdem er sich zuvor gegen den Vorwurf von Kourtovik,
Zwangsverteidiger seien „Wasserträger der Anklage“, verwahrt und
um den Schutz der Richterbank gebeten hat.
Die
Richter schlagen dem Zwangsverteidiger vor, doch die Zeitspanne
der Plädoyers der anderen Angeklagten zum Aktenstudium zu nutzen.
Anscheinend halten sie es nicht für wichtig,
was andere Angeklagte Relevantes in Bezug auf den Mandanten eines
Zwangsverteidigers sagen...
Jetzt
meldet sich Mylonas wieder, der sich in der Zwischenzeit mit Tzortzatos
unterhalten hatte. Tzortzatos wiederum hatte sich mit Giotopoulos abgesprochen.
Mylonas, der dreimal mit Auszug aus dem Gericht gedroht hatte,
schlägt nun vor, die heutige Verhandlung wie geplant mit seiner
Gegenrede auf die Argumentation der Staatsanwaltschaft bezüglich
der Zulassung der vorprozessualen Aussagen fortzusetzen. Danach
solle das Gericht für 10 Tage unterbrechen, damit die Zwangsverteidiger
von Ch. Xiros ihr Aktenstudium beenden könnten. In der gleichen
Zeit werde die Partei Giotopoulos ihre Angelegenheiten regeln.
Zumindest
die erste Idee von Mylonas findet die Zustimmung der Gerichtes,
worauf der Anwalt für den Rest der Sitzung seine Argumentation,
warum die Folteraussagen nicht verwendet werden dürfen, darlegt.
Im
Anschluss beendet der Vorsitzende Richter den Gerichtstag mit
der Entscheidung, die Verhandlung bis zum 4. Dezember zu unterbrechen. Am Montag, dem 4.
Dezember, steht dann die Entscheidung des Gerichtes über die Zulassung
der vorprozessualen Aussagen auf der Tagesordnung.