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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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92. Verhandlungstag, Montag, 5. Juni 2006
Einziger Verhandlungsgegenstand heute ist noch
einmal der Anschlag auf den Reeder Kostis Peratikos (am 28.5.1997
von der 17N erschossen). Als Zeuge ist der Vater des Erschossenen,
Michalis Peratikos, an der Reihe, dessen Vernehmung wegen einer
Verletzung verschoben worden war.
Da der Vater beim Anschlag nicht dabei war,
beschränkt sich seine Aussage zunächst auf eine "Heiligsprechung"
des Ermordeten als fürsorgender Arbeitgeber und Unternehmer.
Obwohl er kein Augenzeuge ist, benennt er Vassilis Xiros, I. Kostaris
und A. Giotopoulos als Täter und Anstifter des Anschlages und
fordert, sie lebenslang hinter Gitter zu bringen. Seine "Quellen"
für diese "Kenntnisse" will er aber aus "Besorgnis
um die Sicherheit der Betroffenen" nicht preisgeben...
Demgegenüber erläutert D. Koufodinas
die Geschäftspraktiken der Familie Peratikos. Der Familienkonzern
hätte einst die Reederei Elefsina, eine der größten
Anlagen des Landes für Schiffsbau, zu einem Bruchteil ihres
Wertes aufgekauft. Die auf der Reederei lastenden Schulden seien
zuvor auf die Steuerzahler abgewälzt worden. Danach habe die
Familie keinen Cent in das Unternehmen investiert, sondern sich
ein Darlehen und einen Förderbetrag nach dem anderen von Banken,
Regierung und der EU gewähren lassen. Am Ende habe der Konzern
bei allen tief in der Kreide gestanden. Seine Arbeiter habe der
Konzern systematisch bestohlen, da Millionen an Beiträgen zu
deren Sozialversicherung nicht eingezahlt worden wären. Ohne
zur (finanziellen) Verantwortung gezogen worden zu sein, hätte
sich die Familie Peratikos dann aus dem hochverschuldeten Unternehmen
zurückgezogen. Just zu dem Zeitpunkt, als der Konzern in 120
Gerichtsverfahren zur Zahlung von Geldern gezwungen worden sei,
habe man Konkurs angemeldet. Selbst der damalige – und gewiss nicht
unternehmerunfreundliche – Ministerpräsident Kostas Simitis
hätte von "Raub" und "Erpressung" gesprochen.
Im Zusammenhang mit der Auswahl der Zeugen im
Fall Peratikos weist die Verteidigung erneut auf ein grundsätzliches
Problem des Verfahrens hin. Wie schon in anderen Fällen wurden
hauptsächlich Zeugen geladen, die Täter "identifizieren"
konnten. Erstaunlicherweise sind solche Zeugen meist weiter vom
Geschehen entfernt gewesen, als andere, nicht geladene Zeugen, die
jedoch keine Täter wiedererkennen können. Solche Zeugen,
die den Wahrheitsgehalt der Aussagen der "Identifizierer"
in Frage stellen könnten, werden trotz Antrages der Verteidigung
nämlich in den seltensten Fällen geladen.
Im Fall Peratikos gibt es sogar Skizzen von
den Tätern, die bei Vernehmungen des Augenzeugen und Polizeibeamten
Avdoulos von einem griechischen und einem US-amerikanischen (!)
Zeichner angefertigt wurden. Die Verteidigung hatte beantragt, diese
Skizzen als Beweismittel zu Protokoll zu nehmen. Die Skizzen sind
aber angeblich nicht auffindbar, ein deutlicher Hinweis darauf,
dass sie die Aussagen der "Identifizierer" Lügen
strafen würden. Das Gericht beantwortete den Antrag der Verteidigung
übrigens mit den Worten: "und wo bitte sollen wir die
finden?"...
93. Verhandlungstag, Dienstag, 6. Juni 2006
Ein weiterer Zeuge im Fall Peratikos kann sich
an drei Täter erinnern, von denen seiner Meinung nach einer
V. Xiros ("ähnliche Statur") und ein zweiter D. Koufodinas
("ähnliche Stirn") gewesen sein könnten.
Im Fall des Raktenanschlages auf das Pendelikon
Hotel (31.3.91) gibt der Besitzer des Hotels zunächst an, er
sei sowohl von der Polizei als auch von einer Zeitung darüber
informiert worden, dass "in 16 Minuten eine Bombe explodiert".
Der Vorsitzende Richter versucht – erfolgreich –, ihn zur Korrektur
seiner Aussage zu bringen. Plötzlich "erinnert" sich
der Zeuge daran, dass von 20 Minuten die Rede gewesen, die Rakete
aber schon nach 16 Minuten eingeschlagen sei.
Die Verteidigung protestiert heftig gegen die
Zeugenbeeinflussung; die Sitzung muss unterbrochen werden. Nach
der Pause ergreift Koufodinas das Wort: "(...) Man versucht
hier mit den 16 oder 20 Minuten falsche Vorstellungen zu konstruieren.
Auch wenn die Minuten nicht das Wesentliche sind, gibt es doch eine
einfache Erklärung. Die Organisation hat in ihrem Telefonat
gegenüber der Elefthrotypia tatsächlich von 20 Minuten
gesprochen. Bis die Zeitung die Polizei und dann das Hotel informiert
hatte vergingen sicherlich einige Minuten, so dass sie wahrscheinlich
gegenüber dem Hotel von 16 Minuten gesprochen hat. Das ist
nur logisch. Das Wesentliche jedoch liegt ganz woanders. Die Polizei
wusste ganz genau, dass es in wenigen Minuten zwei starke Explosionen
im Hotel geben würde. Trotzdem hat sie die hohen Gäste
aus dem Hotel holen lassen, die Angestellten aber nicht. Warum?
Da sie wusste, das es eine Gefahr gab, hätte sie das Hotel
räumen und einige Zeit über den mutmaßlichen Zeitpunkt
der Explosion heraus vergehen lassen müssen, bevor sie Sprengstoffexperten
ins Gebäude schickt. (...) Die Absicht der Polizei ist klar.
Sie wollte, dass es Opfer gibt. Dass es Opfer gibt, die der Organisation
angelastet werden können, um die Organisation zu diskreditieren,
ihr zu schaden. (...)"
Die Anklage im Fall des Überfalls auf die
Postbank im Athener Stadtteil Egaleo gehört zu den wichtigsten
Punkten des Prozesses. Nicht in Hinsicht auf die Schwere der Straftat,
aber im Hinblick auf die Methode, wie die Anklage zusammengebastelt
wird. Der Fall hat geradezu professionelle "Identifizierer"
als Zeugen zu bieten. Die Angestellten der Filiale hatten zunächst
versucht, den Überfall einigen Gewerkschaftlern der konservativen
Gewerkschaftsfraktion DAKE anzulasten. Danach erkannten sie die
Täter "ohne jeden Zweifel" in Mitgliedern einer Bande
Bankräuber – der Kopf der Bande, Danalatos, und weitere Mitglieder
wurden vor Gericht freigesprochen –, um den Überfall schließlich
– wiederum ohne jeden Zweifel – auf Koufodinas, Savvas und Christodoulos
Xiros zu schieben. Einwände, dass Danalatos und Ch. Xiros doch
völlig unterschiedlich aussähen, wischt der als Zeuge
aussagende ehemalige Filialleiter beispielsweise mit den Worten
"sie ähneln sich, sie haben die gleiche Aura" beiseite.
94. Verhandlungstag, Mittwoch, 7. Juni 2006
Einziger Verhandlungsgegenstand heute ist noch
einmal der missglückte Anschlag auf den konservativen Wirtschaftsminister
Ioannis Paleokrassas (Explosion einer Rakete vor dem Wirtschaftsministerium
am 4. Juli 1992). Bei dem Anschlag war der völlig unbeteiligte
Thanos Axarlian durch herabstürzendes Glas so schwer verletzt
worden, dass er verblutete. Dimitris Koufodinas hatte sich dafür
während einer früheren Verhandlung bei der Mutter des
Ermordeten entschuldigt.
Eben jene Mutter sagt heute als Zeugin aus.
Sie war nicht am Tatort und ist in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende
der "Vereinigung für die Solidarität mit den Opfern
des Terrorismus" erschienen. Der Verteidigung wird jede Frage
nach einem politischen Hintergrund oder etwa danach, inwieweit die
Mutter von Thanos Axarlian ihren Sohn mit den im Volk verhassten
und von der 17N erschossenen Junta-Folterern Mallios und Babalis
in einen Topf werfen würde, verboten. Die Staatsanwaltschaft
dagegen darf die Zeugin nach ihrer Einschätzung über die
Aufrichtigkeit von Aussagen der 17N in ihren Erklärungen fragen.
Ein weiterer Zeuge begeht die Dummheit zu widersprechen,
als die Nebenklage behauptet, er gehöre nicht der "Vereinigung
für die Solidarität mit den Opfern des Terrorismus"
an. Der gleiche Zeuge versucht, seine leichte Verletzung beim Anschlag
als "dem Tod von der Schippe gesprungen" zu verkaufen,
wird aber durch die Verteidigung demontiert, die die ärztliche
Dokumentation seiner Verletzungen zitiert.
Erstmalig seit der Verhandlung des Anschlages
auf Pavlos Bakojiannis (der damalige konservative Parlamentarier
und Ehemann der heutigen Außenministerin Dora Bakojiannis
wurde am 26. September 1989 von der 17N erschossen) sind heute ausnahmsweise
eine ganze Menge Journalisten und Reporter vor Ort – natürlich
weil es um einen Anschlag geht, der Aufgrund des Todes eines Unbeteiligten
zu heftiger Kritik an der 17N geführt hatte.
95. Verhandlungstag, Donnerstag, 8. Juni 2006
Weil einer seiner Anwälte plötzlich
erkrankt ist und der zweite bei einer anderen Gerichtsverhandlung
anwesend sein muss, steht Ch. Xiros heute ohne anwaltliche Vertretung
da. Der Vorsitzende Richter kann sich zwar dazu durchringen, die
Verhandlung deshalb auf den nächsten Tag zu vertagen, beantragt
aber gleichzeitig ein Disziplinarverfahren gegen die fehlenden Anwälte
bei der Athener Anwaltskammer. Außerdem wird auch der zum
wiederholten Male gestellte Antrag der Verteidigung, die Sitzungen
des Gerichtes auf zwei bis drei Tage der Woche zu begrenzen – damit
die Anwälte ihren anderen Verpflichtungen nachgehen können
– auch diesmal abgelehnt.
96. Verhandlungstag, Freitag, 9. Juni 2006
Zu Beginn der auch heute kurzen Verhandlung
gratuliert D. Koufodinas der Staatsanwältin zur Beförderung.
Die am Vortag und als erste Frau zur stellvertretenden Staatsanwältin
am höchsten Gerichtshof des Landes beförderte E. Koutzamani
ist allerdings nicht so glücklich darüber, dass Koufodinas
ihr ihre Beförderung wegen ihres Einsatzes beim 17N Verfahren
vorausgesagt hatte.
Danach kündigt Koufodinas seinen Auszug
aus der heutigen Verhandlung an: "Obwohl meine Verteidiger
sie rechtzeitig darüber informiert haben, dass sie heute verhindert
sein werden, haben sie (das Gericht) für heute eine Verhandlung
angesetzt. Das wirft folgende Frage auf: Handelt es sich dabei um
buchstabentreue Verehrung der Gerichtsordnung oder um Stress angesichts
von außen ausgeübten Druckes für einen schnellen
Prozess? Bis gestern noch galt die Verhinderung meiner Verteidiger
als Grund für eine Unterbrechung. Inzwischen waren wir Zeugen
des brutalen Angriffes der Sondereinsatzkommandos gegen demonstrierenden
Studierende. Der Terrorismus der Macht hat ein weiteres Mal sein
mörderisches Gesicht gezeigt, indem er unterschiedslos gegen
alle Schlagstock und Tränengas einsetzte. Aus diesem Grund
werde ich bei der heutigen Verhandlung nicht anwesend sein und verweigere
meine Zustimmung dazu, von einem anderen Anwalt vertreten zu werden.
Ch. Xiros schließt sich Koufodinas an.
Die anderen Angeklagten dagegen erklären sich anwaltlich vertreten.
Die Staatsanwältin erklärt, dass sie
eine Zwangsvertretung beantragen könne, verzichtet aber auf
den Versuch, damit durchzukommen. (Da die Verteidiger nur verhindert
sind, steht ihr dieses Recht eigentlich nicht zu gilt nur für
den Fall, dass ein Angeklagter dem Verteidiger sein Mandat entzieht.)
Sie beantragt Vertagung der Verhandlung auf Dienstag. Das Gericht
entspricht dem. (Montag, 12. Juni, ist Feiertag, weil orthodoxer
Pfingstmontag.)
Zum Schluss der Verhandlung fordert der Vorsitzende
Richter die Angeklagten auf, "keinen Missbrauch mit ihren Rechten
zu treiben". "Eine anwaltliche Vertretung des Angeklagten
ist also ein Missbrauch seiner Rechte?" ist die Nachfrage von
Koufodinas, auf die er allerdings keine Antwort erhält...
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