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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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110. Verhandlungstag, Montag, 3. Juli 2006
Heute werden Zeugen im Zusammenhang mit einer
konspirativen Wohnung der Organisation vernommen. Eine Frau, die
in der Nachbarwohnung gewohnt hatte, sagt aus, sie habe einen Mann,
in dem sie später Savvas Xiros erkannt haben will, zusammen
mit dem Wohnungsverwalter gesehen. Der Verwalter habe ihr auf ihre
Frage hin bestätigt, dass er die Wohnung an diesen Mann vermietet
habe.
Weiter sagt die Zeugin aus, in der Nacht nach
dem missglückten Anschlag im Hafen von Piräus, bei dem
Savvas Xiros schwerverletzt festgenommen wurde, gehört zu haben,
wie die Tür der Nachbarwohnung mehrmals geöffnet und geschlossen
wurde. Es habe sich angehört, als würde jemand mitten
in der Nacht umziehen. Sie ist allerdings sicher, die Schritte nur
einer einzigen Person gehört zu haben.
Der Verwalter kann sich nicht an Savvas Xiros
erinnern, aber an D. Georgiadis, mit dem er den Mietvertrag gemacht
haben will. Bei einer ersten Gegenüberstellung bei der Polizei
hatte er Georgiadis allerdings unter fünf bis sechs Personen
nicht erkannt, sondern auf einen anderen gezeigt. Erst bei einer
weiteren Zeugenvernehmung und "gebrieft" durch die inzwischen
auf allen Fernsehkanälen gezeigten und in allen Zeitungen veröffentlichten
Fotos von Georgiadis "erkannte" er diesen auf den ihm
vorgelegten Fotos als den Wohnungsmieter.
D. Georgiadis bestreitet jede Verbindung zur
17N. Er will die Wohnung niemals gesehen und schon gar nicht gemietet
haben. Der mit Savvas Xiros befreundete Georgiadis erklärt,
er habe lediglich 180.000 Drachmen für die erste Miete und
die Kaution im Auftrag von Savvas Xiros zum Verwalter gebracht und
dafür die Schlüssel der Wohnung erhalten. Savvas habe
ihn darum gebeten, weil er zu dem vereinbarten Termin verhindert
gewesen sei. Auch die Tatsache, dass bei der Anmietung ein falscher
Personalausweis benutzt wurde, kann Georgiadis erklären. Savvas
habe ihm erklärt, die Wohnung auf den Namen eines Freundes
mieten zu wollen. Dass der Ausweis gefälscht war, habe er nicht
gewusst.
Dienstag, 4. Juli 2006
Heute findet keine Verhandlung statt.
111. Verhandlungstag, Mittwoch, 5. Juli 2006
In der heutigen Verhandlung werden lediglich
Dokumente zu den Gerichtsakten gegeben. Dabei handelt es sich vorwiegend
um Gutachten und andere Dokumente der Ermittlungsbehörden.
Die Verteidigung erhebt eine Reihe von Einsprüchen gegen verschiedene
Dokumente. Im Einzelnen:
Die Zwangsverteidigung von A. Giotopoulos erhebt
Einspruch gegen die gerichtliche Verwertung verschiedener Gutachten,
die ihren Mandanten betreffen. Bei der Erstellung der den Gutachten
sei gegen Gesetze verstoßen worden, z. B. sei der Angeklagte
nicht informiert worden. Aus den gleichen Gründen erhebt auch
die Verteidigung von Karatsolis Einspruch gegen die Verwertung polizeilicher
Gutachten, die ihren Mandanten betreffen.
Die Rechtsanwälte von N. Papanastasios,
Vassilis Xiros, Vassilis Tzortzatos und Angeliki Sotiropoulou erheben
Einspruch gegen die Verwertung von Gutachten, die die Auswertung
ihren Mandanten zugeordneter Fingerabdrücke betreffen. Auch
in diesen Fällen seien die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten
worden. Die Verteidigung von A. Sotiropoulou verweist in dem Zusammenhang
auf Medienberichte von Skandaljournalisten, die entgegen jeglicher
Realität von identifizierten Fingerabdrücken ihrer Mandantin
sogar auf Raketen gesprochen hatten.
Die Verteidigung von Ch. Xiros und D. Koufodinas
legen keinerlei Einspruch hinsichtlich ihre eigenen Mandanten betreffender
Gutachten ein, unterstützen aber die Einsprüche der anderen
Verteidiger.
Alle Einsprüche betreffen die Art und Weise,
in der die Gutachten zustande gekommen sind. So wurden beispielsweise
alle Gutachten auf Anweisung der Ermittlungsbehörden und von
deren eigenen Gutachtern erstellt. Den Angeklagten wurde das Recht
auf ein zweites Gutachten mit eigenem Gutachter verweigert. Die
Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der Gutachten
lag bei den Ermittlungsbehörden, die die Gutachten in Auftrag
gegeben hatten. Eine unabhängige Kontrolle wurde somit von
vornherein ausgeschlossen. Trotz dieser offensichtlichen Rechtsmängel
wurden alle schon in erster Instanz beanstandeten Gutachten damals
als Beweismittel zugelassen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Tag Pause,
um sich auf ihre Stellungnahme zu den Einsprüchen vorbereiten
zu können. Das Gericht entspricht dem Antrag, so dass die nächste
Verhandlung am Freitag stattfinden wird.
Donnerstag, 6. Juli 2006
Heute findet keine Verhandlung statt.
112. Verhandlungstag, Freitag, 7. Juli 2006
Die heutige Verhandlung beginnt damit, dass
die schriftliche Aussage von Frau Kofina, Bewohnerin der Nachbarwohnung
zur konspirativen Wohnung der 17N in der Patmosstrasse, zu Protokoll
genommen wird. Die Verteidigung hatte beantragt, auf einer Vorladung
der Zeugin zu bestehen, doch das Gericht beschließt, die schriftliche
Aussage anzuerkennen.
Die Zeugin hatte gegenüber der Polizei
angegeben, einen Mann zusammen mit S. Xiros im Treppenhaus gesehen
zu haben. Acht Jahre nach dieser Beobachtung will sie in diesem
Mann A. Giotopoulos erkannt haben. Bei ihrer ersten Zeugenaussage
bei der Polizei hatte sie noch davon gesprochen, dass dieser Mann
"A. Giotopoulos sein könnte". Bis zur Aussage in
erster Instanz vor Gericht hatte sich diese "Möglichkeit"
zur absoluten Gewissheit entwickelt. ("Es könnte sich
um Giotopoulos handeln", "es müsste Giotopoulos gewesen
sein", "es war Giotopoulos".) Erstaunlicherweise
hat sich die Zeugin sogar die Augenfarbe des Mannes gemerkt. Und
dass, obwohl sie ihn aus einer Entfernung von mehreren Metern gesehen
haben will, stark kurzsichtig ist und keine Brille trug...
Für D. Koufodinas ist die Zeugin ein charakteristischer
Fall: "Vor kurzem habe ich in einem Gespräch mit der [Journalistin]
Kati der Eleftherotypia gesagt, dass eine der Charakteristiken dieses
Prozesses tiefgreifende Veränderungen [in den Aussagen] bei
einer bestimmten Kategorie von Zeugen sind. Tatsächlich fühlen
sich manche Zeugen unwohl dabei, hierher zu kommen und auszusagen,
dass sie in dem in der damaligen Zeit [während und nach der
Verhaftungswelle] vorherrschenden Klima [der Terrorhysterie] den
Mund zu voll genommen und bei den Identifizierungen übertrieben
haben. Wenige Tage später benutzte ein Zeuge genau diesen Ausdruck.
Ich weiß nicht, ob er gelesen hatte, was ich sagte, aber er
kam hierher und sagte: ‘Was will man machen, unter den damaligen
Bedingungen habe ich den Mund einfach zu voll genommen’.
Frau Kofina – und deswegen haben wir auch darauf
bestanden, dass sie hierher kommt – ist ein charakteristisches Beispiel
für diese Kategorie von Zeugen. Eine ältere Frau mit einem
monotonen Leben, alleinstehend, und plötzlich passiert etwas
Erschütterndes in ihrem Leben, es wird entdeckt, dass die Nachbarwohnung
eine konspirative Wohnung der Organisation ist, mit so vielen Sachen
drin (...). Und so, im Nachhinein, zwei Monate später, geht
sie hin und identifiziert jemanden. Diese Identifizierung, glaube
ich, widerspricht jeglicher Wissenschaft, jeglicher Logik, jedem
Menschenverstand, allem. Dass man jemanden wiedererkennt, den man
vor 7-8 Jahren mal gesehen hat.
Ich werde nicht in die Einzelheiten gehen. Nur
einige Aspekte. Als diese Wohnung entdeckt wurde, wurde sie von
der Polizei untersucht – die Polizei betritt die Wohnung am 20.
des Monats –. Am 20. des Monats unterschreibt auch diese Dame ihre
Aussage, während Herr Giotopoulos am 17. verhaftet wurde. Es
gibt seine Fotografien, sie sagt kein Wort, kein Sterbenswörtchen
auch zu den Polizisten, die sie jeden Tag neben sich hat. (...)
Ich möchte sagen, dass diese Dame – und
wenn sie hierher gekommen wäre, wäre dies ersichtlich
geworden – ein charakteristisches Beispiel einer Umwandlung einer
ganz bestimmten Kategorie von Zeugen ist. Sie kommen und inmitten
des damaligen Klimas des Sperrfeuers der Massenmedien, des Klimas
der Hexenjagd, wollen auch sie etwas beitragen oder ein wenig Berühmtheit
erlangen. Wenn sie [Frau Kofina] hierher gekommen wäre, glaube
ich, dass dies offensichtlich geworden wäre."
Im Folgenden erhält die Staatsanwältin
Gelegenheit, sich zu den Einsprüchen der Verteidigung vom Mittwoch
gegen die Anerkennung der polizeilichen Gutachten zu äußern.
Trotz der ausgebetenen Bedenkzeit hat die Staatsanwältin zum
Streitpunkt, ob es sich bei den Gutachten um rechtmäßig
erstellte, weil den Gesetzen entsprechende Gutachten handelt, nichts
zu sagen. Sie plädiert dafür, die Dokumente anzuerkennen,
egal wie man sie bezeichnen wolle. Das Gericht wird sich mit der
Angelegenheit auch am kommenden Montag beschäftigen.
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