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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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101. Verhandlungstag, Montag, 19. Juni 2006
Heute ist eine Zeugin an der Reihe, deren Aussagen
schon im ersten Prozess allgemein angezweifelt wurden. Die ältere
Dame will am Abend vor dem missglückten Anschlag auf einen
Kiosk der Schifffahrtsgesellschaft Minoan Lines im Hafen von Piräus
gewesen sein. Nach dem versuchten Anschlag in den frühen Morgenstunden
des 29.6.2002 wurde Savvas Xiros schwerverletzt von der Polizei
festgenommen. Die Bombe war ihm aus ungeklärten Ursachen zu
früh explodiert.
A. Sotiropoulou wurde von der Mehrheit der Richter
(2:1) in erster Instanz vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der 17N
und der Beteiligung an dem Anschlag gegen den Minoan Lines Kiosk
freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt.
Die Zeugin hatte schon im ersten Prozess behauptet,
die Nachtstunden des 28. auf den 29.6.02 in einer Cafeteria im Hafen
verbracht zu haben, weil sie auf einen Reisebüroangestellten
gewartet habe, der ihr ein Ticket für eine gewonnene Reise
nach Santorini aushändigen sollte. Dabei will sie am Nachbartisch
Savvas im Gespräch mit Angeliki Sotiropoulou beobachtet haben.
Sie beschreibt auch heute A. Sotiropoulou als
kleine, schlanke Frau mit langen Haaren. Eben so, wie sie sie vor
ihrer ersten Aussage bei der Polizei im Oktober 2002 unzählige
Male im Fernsehen gesehen haben kann. A. Sotiropoulou war nach ihrer
Verhaftung auf allen Kanälen gezeigt worden. Savvas Xiros dagegen
war im Fernsehen nur als schwerverletzter, durch die Explosion fast
vollständig erblindeter Mann auf dem Weg vom Krankenhaus ins
Gefängnis zu sehen. Welch Wunder, dass die Zeugin ihn dann
auch an seinem "langsamen Gang" erkannt haben will. Wie
sie allerdings einen "bei ihrer ersten Begegnung" gut
sehen könnenden, in der Zwischenzeit aber fast völlig
erblindeten Mann auch "am Blick" erkannt haben will, bleibt
ihr Geheimnis.
Die Dame ist auch nie nach Santorini gereist.
Angeblich hat sie der Reisebüroangestellte versetzt. Allerdings
kann sie auch keinerlei Unterlagen über die angeblich gewonnene
Reise beibringen und auch in den Unterlagen des Ausrichters der
von ihr angeführten Verlosung ist ihr Name nicht zu finden.
Die Befragung der Verteidiger ergibt, dass selbst
die angeblich von ihr besuchte Cafeteria gar nicht existiert. Jedenfalls
gab und gibt es eine solche, wie sie die Zeugin beschreibt, nirgends
im Hafen. Schon in erster Instanz hatte die Verteidigung glaubhaft
angezweifelt, dass die Zeugin überhaupt im Hafen gewesen war.
Erst nachdem mehrere mutmaßliche Mitglieder
der 17N, darunter Savvas Xiros und A. Sotiropoulou, verhaftet worden
waren und fast täglich im Fernsehen gezeigt wurden, hatte sich
die Zeugin bei der Polizei gemeldet. Ihre erste Aussage machte sie
im Oktober 2002. Vor Gericht gab sie aber an, schon im September
vom Untersuchungsrichter aufgefordert worden zu sein, sich Savvas
im Fernsehen anzusehen. Als sie von der Verteidigung darauf aufmerksam
gemacht wird, dass der Untersuchungsrichter zu diesem Zeitpunkt
ihre Existenz nicht einmal kannte, ist sie sprachlos. Darüber
hinaus hat sie, wie sie selbst zugibt, einen guten Freund bei der
Polizei, der sie zur Aussage angeregt hat...
102. Verhandlungstag, Dienstag, 20. Juni 2006
Heute werden erneut Zeugen im Fall Palaiokrassas
angehört. (14. Juli 1992: missglückter Raketenangriff
gegen den konservativen Wirtschaftsminister Ioannis Palaiokrassas.
Tod des unbeteiligten Passanten Thanos Axarlian, was zu heftiger
Kritik an der 17N führte.) Die "Augenzeugin" A. Stratou
will ein Motorrad mit Fahrer und Beifahrer gesehen haben. Als Fahrer
hatte sie Tzortzatos angegeben und sich dabei bereits in erster
Instanz diskreditiert. Damals hatte sie auf die Aufforderung hin,
den Angeklagten Tzortzatos zu zeigen, auf Karatsolis gezeigt. Um
ihren Fehler wieder gutzumachen, gab sie anschließend an,
der Angeklagte hätte sich sehr verändert… Auch ihre Zeitangaben
machen es unwahrscheinlich, dass sie die Täter überhaupt
gesehen hat. Sie hat das Motorrad nämlich erst eine viertel
Stunde nach dem Anschlag gesehen. "Aus Instinkt" ist sie
aber der Meinung, dass es sich um die Täter gehandelt habe.
Das würde bedeuten, dass die Täter mit dem Motorrad nach
dem Anschlag eine viertel Stunde lang am Syntagmaplatz eine Runde
nach der anderen gedreht haben müssten…
Als die Verteidigung nach einer Täterbeschreibung
fragt, stellt sich heraus, dass sich die Zeugin lediglich an die
Haare des Täters erinnern kann. Selbst an den bei dem Anschlag
versehentlich ermordeten Axarlian kann sie sich nicht erinnern.
Mal gibt sie an, ihn blutend am Boden liegend gesehen zu haben,
mal soll er schon vor ihrem Eintreffen am Tatort vom Krankenwagen
weggebracht worden sein.
Während der Befragung der Zeugin durch
die Verteidigung verbietet der Vorsitzende Richter, dass auf die
Ton-Mitschnitte aus dem ersten Prozess Bezug genommen wird. Diese
inoffiziellen, weil von einer Firma bezahlten Mitschnitte, wurden
damals sogar vom Gerichtsschreiber zum Verfassen des offiziellen
Protokolls benutzt. Erst nach einer einstündigen, sehr heftigen
und von Pausen unterbrochenen Diskussion willigt auch die Staatsanwaltschaft
ein, dass die Mitschnitte angeführt werden dürfen. Zur
Erläuterung: Die Inhalte der Mitschnitte sind nicht per se
Beweis, sondern werden, genauso wie beispielsweise Zeitungsinterviews
der Zeugen oder deren Aussagen an anderer Stelle, in Betracht gezogen.
Auf dem definitiv von den Tätern benutzten
Motorrad hatte die Polizei Haare gefunden, die von einem der Täter
stammen müssten. Eine genetische Untersuchung ergab aber, dass
sie keinem der Angeklagten zuzuordnen sind.
Lediglich zu Protokoll gegeben werden die Aussagen
eines weiteren Zeugen in erster Instanz. Der Zeuge hatte ein Motorrad
mit einem Pärchen gesehen. Obwohl die Beschreibung keinerlei
Übereinstimmung hatte, war er von der Polizei unter Druck gesetzt
worden, A. Sotiropoulou und D. Koufodinas als das Pärchen zu
"identifizieren". Statt sich dem Druck zu beugen, hatte
er vor Gericht über den Versuch berichtet, ihn als falschen
Zeugen aufzubauen.
Das Gericht lehnt den gemeinsamen Antrag der
Verteidigung und der Nebenklage ab, einen weiteren Zeugen zu laden.
Der mit der ersten Zeugin (A. Stratou) zusammenarbeitende Zeuge
hatte eine völlig andere Beschreibung dessen geliefert, was
sie an dem Tag gesehen hatten. Er hatte in erster Instanz beispielsweise
nicht von einem Motorrad, sondern von einem Moped mit nur einem
Fahrer gesprochen.
Zum Fall des von der 17N in die Beine geschossenen
Chirurgen Kapsalakis sagt dessen Frau aus, die den Anschlag miterlebt
hat. (4. Februar 1987: Schuss in die Beine des Arztes Kapsalakis,
als Warnung an eine Clique von Ärzten, die sich durch Ausbeutung
bereicherte. Der Chirurg selbst ist Jahre später an einem Herzleiden
gestorben.) Sie erkennt wie schon in erster Instanz in Koufodinas
denjenigen wieder, der damals neben ihr gestanden habe, die Hände
in den Taschen vergraben. Allerdings erklärt sie kategorisch,
das Koufodinas nicht geschossen habe. Und auch in einem weiteren
Punkt ist sie sich sicher: Die Täter wollten nur verletzen,
nicht töten. Auch ihr Mann sei damals dieser Ansicht gewesen.
Wer töten wolle, ziele auf den Kopf, nicht auf die Beine. Die
Anklage dagegen lautet auf versuchten Mord.
103. Verhandlungstag, Mittwoch, 21. Juni 2006
Der für heute angesetzte Auftritt der Witwe
Saunders sorgt für eine verhältnismäßig große
Medienpräsenz. (Am 8. Juni 2000 erschoss die 17N den britischen
Militärattaché Stephen Saunders wegen seiner Rolle im
Jugoslawienkrieg.) Die Witwe selbst war beim Anschlag nicht zugegen,
berichtet aber vor Gericht, was für ein guter Kerl ihr verflossener
Mann doch war. Nach ihren Berichten hatte Saunders für das
britische Militär in Nord Irland, Zypern, Zimbabwe, Australien,
Irak, Kuwait und Griechenland gedient.
Erwähnenswert ist der Umgang des Vorsitzenden
Richters mit dem Fall. In seinen Fragen an die Witwe bezeichnet
er den Anschlag auf Saunders als "Ermordung" (Dolofonia),
während die korrekte und einzig zulässige juristische
Bezeichnung "Tötung" (Anthropoktonia) lautet.
Die Verteidigung hat keine Fragen an die Zeugin.
Koufodinas dagegen meldet sich mit einer Erklärung zu Wort,
in der er den Anschlag verteidigt. Er bezeichnet Saunders als "Toten
in einem Krieg, den die Engländer seit vielen Jahren an vielen
Stellen der Welt führen". Dabei verweist er auf die Rolle
der Engländer im griechischen Bürgerkrieg (1945-49), auf
Zypern, in Afghanistan, Irak und Jugoslawien. Während hier
um einen Toten der einen Seite getrauert würde, habe man kein
Wort über die unzähligen Opfer dieser Kriege auf der anderen
Seite gehört. Während er den Schmerz der Witwe über
den Verlust ihres Mannes natürlich respektiert, wehrt Koufodinas
sich gegen die von ihr gebrauchte Bezeichnung der 17N als "terroristische
Organisation". Er glaube nicht, dass mit der Exekution von
Saunders das englische Volk terrorisiert worden sei, so Koufodinas.
Allenfalls sei die Spitze des englischen Militärapparates terrorisiert
worden. Heute stelle sich angesichts der Massaker in Irak, angesichts
der Gefängnisse vom Typ Abu Graib und anderer zahlreicher Kriegsverbrechen
überhaupt die Frage, wer hier die Terroristen seien.
In einem Kommentar zum Fall führt die Verteidigung
zahlreiche Zeitungsartikel an, in denen die Rolle von Steven Saunders
als hochrangiger Abgesandter des britischen Militär- und Staatsapparates
beleuchtet wird. Weiterhin gibt sie den Beschluss der Athener Anwaltskammer
zu Protokoll, mit dem diese fordert, den britischen Premierminister
Tony Blair und eine Reihe von Ministern und Offizieren wegen Kriegsverbrechen
vor den Internationalen Strafgerichtshof in den Haag zu bringen.
Gegen Ende der Verhandlung weist die Verteidigung
von V. Xiros darauf hin, dass ihr Mandant im Fall Saunders in erster
Instanz lediglich aufgrund seiner bereits zurückgezogenen Selbstbeschuldigung
wegen Beihilfe (er soll den Fluchtwagen gefahren haben) verurteilt
worden sei.
104. Verhandlungstag, Donnerstag, 22. Juni
2006
Heute sagen erneut Zeugen im Fall des Überfalls
auf die Polizeiwache in Vyronas aus. Der beim Überfall zusammen
mit den anderen Beamten in die Arrestzelle gesperrte Polizist Svolimis
bestätigt die Aussage seines Kollegen, nach der sie den Umständen
entsprechend gut behandelt worden seinen. Wiedererkennen kann er
keinen der Täter unter den Angeklagten. Auch er widerlegt die
Aussage seiner Vorgesetzten, die angeblich von dem Kommando geschlagen
und von S. Xiros sogar vergewaltigt worden sein will. (Die Vergewaltigung
hatte die Polizeioffizierin Vergi nur in erster Instanz vorgetragen.
Bei ihrer Aussage letzte Woche vor Gericht war davon keine Rede
mehr gewesen.)
Der Angeklagte I. Kostaris erklärt zu dem
Fall: "Ich werde mich kurz fassen. Dies ist einer der drei
Anklagpunkte, für die ich in erster Instanz verurteilt worden
bin und ich möchte auf einige Dinge hinweisen. Auch in diesem
Fall erfolgte meine Verurteilung als Kopie [von Aussageprotokollen;
Kostaris meint, Vernehmungsprotokolle seien einfach abgeschrieben
worden, ohne sie im einzelnen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen];
ich werde Ihnen das vorlesen: «Kostaris betreffend beschreiben die
Aussagen von Savvas und Christodoulos Xiros sowie Konstantinos Karatsolis
bei den Vorverhören und den Verhören die oben beschriebenen
Vorfälle. Das von ihm angeführte Alibi, nach dem er während
des Vorfalls in der Provinz Ipeiros gewesen sein will, hat sich
nicht bewiesen, da nur sein als Zeuge geladener Freund Athanasios
Valis diese Aussage bestätigt.»" "Mit anderen Worten",
fragt Kostaris, "wie viele Zeugen muss ich denn bringen? Ich
bitte um Auskunft, damit ich die Anzahl weiß."
Kostaris liest weiter vor: «Die Haltung von
Kostaris, seine Mitgliedschaft in der Revolutionären Organisation
zu verleugnen, trotz aller Beweise in den Aussagen der Mitangeklagten
und weiterer Indizien...» "Hier ist wieder die Rede von weiteren
Indizien", merkt Kostaris an und fährt fort: «...zeigen
deutlich, dass er lügt.» "Ich werde Ihnen beweisen, dass
das Gericht in erster Instanz lügt", sagt Kostaris. "Es
lügt, weil alle Aussagen, die hier vor Gericht geltend gemacht
wurden, einschließlich der Angaben der Polizei, aber auch
der Zeugen, von "sechs Tätern" sprechen. Verurteilt
wurden jedoch Acht.
"Außerdem verweist das Gericht auf
die Aussagen in den polizeilichen Vorverhören. Dort sagt Savvas
Xiros nichts von einer Beteiligung von Kostaris. Die entsprechende
Akte trägt noch nicht einmal den mir zugeordneten Kode. Aber
das Urteil stützt sich auf die Aussage von Savvas Xiros. Außerdem
werden Aussagen von Karatsolis bei polizeilichen Vorverhören
und bei Verhören vor dem Untersuchungsrichter angegeben. Ich
muss ihnen mitteilen, dass es keine Aussagen von Karatsolis bei
Verhören vor dem Untersuchungsrichter gegeben hat. Außerdem
möchte ich Sie bitten, mir zu erklären, warum die Aussage
von Karatsolis im polizeilichen Vorverhör in Bezug auf meine
Teilnahme am Überfall auf die Polizeiwache als wahr, in Bezug
auf meine Teilnahme am Überfall auf die Post in Vyrona, für
den ich freigesprochen wurde, aber als falsch gewertet wurde. Vielleicht
weil ich für den Überfall auf die Post ein vollständiges
Alibi nachweisen konnte, für den Überfall auf die Polizeiwache
aber nicht? (...) "Das gleiche gilt für die Aussagen von
Christodoulos Xiros. In anderen Fällen, wie bei den Anschlägen
gegen Vardinogiannis, Petsos und anderen Fällen, wurde ich
freigesprochen, in diesem Fall aber ohne jeden weiteren Beweis verurteilt.
Das heißt, herangezogen wurden Aussagen aus Verhören,
die inzwischen wieder zurückgezogen worden waren.
Die angeführten ‚weiteren Indizien’ kann
ich nirgends finden, es gibt nichts weiteres. Diese ‘Kopiermethode’
der Aussagen aus den Verhören verletzt die Unschuldsvermutung
nach Paragraph 211A, den ich Ihnen auch beim letzten Mal vorgelesen
habe und nach der es weiterer Beweise [neben den Beschuldigungen
durch Mitangeklagte] für eine Verurteilung bedarf. Diese finde
ich nirgends."
Die heutige Verhandlung dauert nur bis zur Mittagspause,
weil D. Koufodinas und Ch. Xiros ihre Abwesenheit ankündigen
und ihre Verteidiger anweisen, sie nicht zu vertreten. Die Aktion
geschieht aus Solidarität mit dem Kampf der Studierenden, die
zur gleichen Zeit, wie seit über einem Monat jeden Donnerstag,
zu Tausenden in der griechischen Hauptstadt und in Thessaloniki
gegen die von der Regierung geplante "Bildungsreform"
demonstrieren.
105. Verhandlungstag, Freitag, 23. Juni 2006
Heute ist ein ganz besonderer Fall an der Reihe:
Für die Ermordung des US-amerikanischen Admirals George Tsantes
und seines griechischen Fahrers Nikos Veloutsos wurde in erster
Instanz lediglich A. Giotopoulos als Anstifter verurteilt, niemand
jedoch als Täter. Nach griechischem Recht ist dies eigentlich
ein Ding der Unmöglichkeit. Der Jurist und derzeitige Minister
für öffentliche Ordnung, V. Polydoras, hatte in einem
anderen Fall genau darauf hingewiesen: Zwei Agenten des griechischen
Geheimdienstes KYP sind im Fall der im Sommer letzten Jahres in
Griechenland entführten Pakistaner der Anstiftung angeklagt.
Anscheinend gelten für Geheimdienstmitarbeiter aber andere
Gesetze als für "Terroristen".
Als erste Zeugin im Fall Tsantes sagt seine
Tochter aus, die natürlich außer einer Beschreibung ihres
Vaters nichts zur Sache beitragen kann. Sie kann sich auch nicht
erinnern, was die Tätigkeit ihres Vaters als Führungsoffizier
der JUSMAGG in Griechenland gewesen ist. Koufodinas kann aushelfen.
Er beleuchtet die Aufgabe der im Bürgerkrieg gegründeten
JUSMAGG (Joint United States Military Aid Group to Greece), ohne
jede Kontrolle durch Gesetze oder entsprechende Organe die Interessen
der USA in Griechenland mittels eigenen Einflusses auf die griechischen
Streitkräfte durchzusetzen.
Auch die beiden nächsten Zeugen können
nichts Wesentliches zur Sache beitragen. Der Sohn des Admirals und
die Tochter des Fahrers beschreiben ihre Väter natürlich
als gute Menschen, waren aber beim Anschlag nicht anwesend.
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