Keine Entschädigung
Der Europäische Gerichtshof hält die Klagen von
griechischen Wehrmachts-Opfern für unzulässig
FREIBURG taz - Auch der Europäische Gerichtshof
(EuGH) konnte den griechischen Klägern nicht helfen. Im Kampf um
eine Entschädigung erlitten die Nachkommen der Opfer deutscher Weltkriegs-Massaker
gestern eine neue juristische Niederlage. Deutschland ist damit
endgültig vor Klagen in Griechenland geschützt.
Fast 700 Menschen wurden am 13. Dezember 1943 von
der deutschen Wehrmacht bei der griechischen Ortschaft Kalavryta
ermordet. Die Bundesregierung hat dieses und ähnliche Massaker zwar
als Kriegsverbrechen anerkannt und sich bei den Betroffenen entschuldigt,
Schadensersatz will sie aber nicht bezahlen.
Die Opfer verschiedener Massaker von SS und Wehrmacht
klagten deshalb vor griechischen Gerichten und hatten zunächst Erfolg.
2003 entschied jedoch das Oberste Sondergericht Griechenlands, dass
solche Klagen gegen einen anderen Staat unzulässig sind. Das völkerrechtliche
Prinzip der Staatenimmunität verhindere solche Klagen. Nach einem
Krieg müssten sich die Staaten im Verhandlungsweg über Reparationen
einigen.
Diese Entscheidung versuchten die Angehörigen der
Kalavryta-Opfer mit dem Gang zum Europäischen Gerichtshof auszuhebeln.
Sie beriefen sich auf das Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche
Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen. Danach sei eine Klage
gegen Deutschland in Griechenland möglich, weil das deutsche Kriegsverbrechen
in Griechenland stattgefunden hatte. Die Staatenimmunität gelte
in solchen Fällen nicht.
Es war schon sehr fraglich, ob der EuGH diese recht
freie Auslegung des Brüsseler Übereinkommens teilen werde. Doch
die Luxemburger Richter mussten darauf keine Antwort geben, weil
nach ihrer Ansicht das Brüsseler Übereinkommen gar nicht anwendbar
ist. Es liege keine „Zivil- und Handelssache“ im Sinne des Abkommens
vor, weil die Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit der Ausübung
von Hoheitsrechten stehen. Dass die Wehrmacht damals rechtswidrig
handelte, ändere nichts an der Einstufung des Massakers als Hoheitsakt.
Damit ist der Klageweg in Griechenland endgültig
versperrt. Amtshaftungs-Klagen in Deutschland sind ebenfalls gescheitert.
Gegen die Verweigerung des deutschen Rechtswegs läuft noch ein Verfahren
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Az.:
C-292/05
Christian Rath
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