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Staat will nicht zahlen für SS-Massaker
Griechische Kläger fordern Schadenersatz für die Massenhinrichtungen,
die Einheiten der SS 1943 in Kalavrita verübt haben. Der Europäische
Gerichtshof muss nun entscheiden, ob Gerichte in Griechenland für
solche Klagen überhaupt zuständig sind. Von Christian Rath
Muss Deutschland doch noch Schadenersatz für SS-Massaker in Griechenland
bezahlen? Die Nachkommen der Opfer haben das Verfahren jetzt zum
Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg getragen. Gestern fand
die mündliche Verhandlung statt. Während der deutschen Besatzung
Griechenlands im Zweiten Weltkrieg töteten SS-Einheiten tausende
von Menschen. Das größte Gemetzel fand am 13. Dezember 1943 im Ort
Kalavrita und seiner Umgebung statt. Mindesten 676 Menschen wurden
damals bei einem Racheakt der deutschen Truppen ermordet. Deutschland
hat dieses und ähnliche Massaker als Kriegsverbrechen anerkannt
und sich mehrfach bei den Betroffenen entschuldigt. Schadenersatz
aber will die Bundesrepublik nicht bezahlen. In den 60er-Jahren
hat Griechenland zwar umgerechnet rund 57 Millionen Euro Globalentschädigung
aus Deutschland erhalten. Diese bezog sich aber nur auf Opfer der
NS-Verfolgung wegen Rasse oder Weltanschauung - also nicht auf die
Opfer wahlloser Erschießungen durch die Waffen-SS. Seit Deutschland
1990 seine Souveränität wiedererlangte, ist klar, dass es auch in
Zukunft keinen Schadenersatz für die SS-Massaker bezahlen will.
Die Angehörigen der griechischen Opfer zogen deshalb vor griechische
Gerichte und verklagten Deutschland. Der EuGH muss nun auf Vorlage
des Oberlandesgericht Patras entscheiden, ob solche Gerichtsverfahren
in Griechenland überhaupt zulässig sind. Wenn Deutschland diesen
Prozess verliert, muss es mit unzähligen Zivilprozessen in den vielen
EU-Staaten rechnen, in denen es einst zu deutschen Kriegsverbrechen
gekommen war. Kein Wunder, dass der deutsche Vertreter Burkhard
Heß, Rechtsprofessor in Heidelberg, gestern die Zuständigkeit griechischer
Gerichte bestritt. So sei schon das Brüsseler Übereinkommen über
die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen nicht
anwendbar. Massaker von Soldaten seien "hoheitliche Akte" und deshalb
keine "Zivil- und Handelssachen". Klägeranwalt Joachim Lau konterte:
"Die Klagen wegen Amtspflichtverletzungen sind in allen europäischen
Ländern dem Zivilrecht zugewiesen." Zweiter Streitpunkt war, ob
das Brüsseler Übereinkommen vom völkerrechtlichen Grundsatz der
Staatenimmunität verdrängt wird. Dieser Grundsatz besagt, dass kein
Staat über einen anderen zu Gericht sitzen darf. Nach Ansicht der
Bundesrepublik gilt die Staatenimmunität auch für SS-Massaker. Solche
Fragen müssten völkerrechtlich, zum Beispiel durch Reparationen
im Rahmen eines Friedensvertrags geklärt werden. Wieder hielt Klägeranwalt
Lau dagegen: "Zumindest bei offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen
kann die Staatenimmunität nicht gelten." Auch für die Kläger ist
das Luxemburger Verfahren von entscheidender Bedeutung. In Griechenland
haben sie in Parallelverfahren zwar schon Urteile zu ihren Gunsten
erzielt. Nach Druck aus Deutschland verweigerte jedoch das griechische
Justizministerium die Zustimmung zur Vollstreckung. Klagen in Deutschland
scheiterten in allen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht.
Derzeit versuchen die Kläger deshalb, rechtskräftige griechische
Urteile in Italien zu vollstrecken. Scheitert die Klage in Luxemburg,
dürfte auch dieser Weg versperrt sein. Am 8. November wird der unabhängige
Generalanwalt am EuGH seinen Schlussantrag halten. Mit dem Urteil
wird Anfang 2007 gerechnet.
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