Kein Schadenersatz für griechische SS-Opfer
Das Bundesverfassungsgericht stützt die
harte Linie gegen Hinterbliebene eines Massakers in einem griechischen
Dorf
Die Hinterbliebenen eines SS-Massakers 1944
in Griechenland erhalten keinen Schadenersatz aus Deutschland. Das
entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten
Beschluss. Die Richter bestätigten dabei ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
Am 10. Juni 1944 erschossen die deutschen Besatzer
in Griechenland zwölf griechische Partisanen sowie rund 300
unbeteiligte Bewohner des Dorfs Distomo, anschließend wurde
das Dorf niedergebrannt. Diese "Sühnemaßnahme", der überwiegend
Frauen und Kinder zum Opfer fielen, erfolgte als Rache für
einen Partisanenüberfall in der Gegend. Die Kollektivbestrafung
war eindeutig ein Kriegsverbrechen, dennoch will Deutschland den
Hinterbliebenen keinen Schadenersatz zahlen. Geklagt haben der in
Zürich lebende Wissenschaftler Argyris Sfountouris und seine
drei Schwestern, die noch in Distomo wohnen. Ihre Eltern wurden
1944 erschossen.
Karlsruhe lehnte die Verfassungsbeschwerde gestern
jedoch ab. Völkerrechtlich bestehe kein individueller Anspruch
auf den Ausgleich von Kriegsverbrechen. Hier müssten die Staaten
nach dem Krieg Reparationen vereinbaren. Einen Amtshaftungsanspruch
nach deutschem Recht hielt das Verfassungsgericht zwar für
möglich, doch könnten sich die griechischen Kläger
hierauf nicht berufen, da Griechenland zu dieser Zeit deutschen
Klägern auch keine Amtshaftung gewährt hätte. "Das
ist ein peinlich dünnes Argument, wenn man bedenkt, um welche
Verbrechen es hier geht", kritisiert Martin Klingner, der Hamburger
Anwalt der Opfer.
In Deutschland können die Kläger den
Beschluss nicht mehr anfechten. Doch in Italien läuft zurzeit
noch ein Verfahren wegen Distomo. Die mündliche Verhandlung
soll im Herbst stattfinden.
CHRISTIAN RATH
|