SS-OPFER: DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT MACHT ES SICH ZU BEQUEM
Rechtsfrieden braucht Wiedergutmachung
So viel Selbstgerechtigkeit wird sich noch rächen. Wie schon
die Vorinstanzen hat jetzt auch das Bundesverfassungsgericht Schadensersatz
für ein Massaker abgelehnt, das die SS 1944 in dem griechischen
Dorf Distomo verübte. Juristisch ist der Karlsruher Beschluss
zwar in Ordnung, Rechtsfrieden wird er aber nicht schaffen.
Die Regel, dass nach einem Krieg nicht Individuen Schadensersatz
verlangen, sondern die beteiligten Staaten Reparationszahlungen
aushandeln, ist geltendes Völkerrecht. Und auch vernünftig:
Eine Nachkriegssituation darf nicht durch unzählige Privatprozesse
überlagert werden. Das Eintreiben der daraus entstehenden Forderungen
würde auf Jahrzehnte das Entstehen einer neuen friedlichen
Nachbarschaft belasten. Das Völkerrecht denkt hier - wie meist
- sehr realpolitisch.
Deutschland allerdings ist sehr trickreich mit dieser Regel umgegangen.
Gegenüber vielen Staaten hat es nach 1945 die Zahlung von Reparationen
verweigert, weil noch kein Friedensvertrag bestand. Im Rahmen der
Wiedervereinigung schloss die Bundesrepublik 1990 dann mit den Ex-Hauptkriegsgegnern
den Zwei-plus-vier-Vertrag und erklärte anschließend
alle Reparationsforderungen für erledigt. Länder wie Griechenland,
die jahrelang unter deutscher Besatzung gelitten haben, wurden gebeten,
nun nach vorne zu schauen.
Auch das Bundesverfassungsgericht schließt jetzt die Augen
vor dieser Verantwortungs-Verweigerung und verweist auf Entschädigungsleistungen
aus den Sechzigerjahren - obwohl die Richter sicher wissen, dass
dabei die Opfer wahlloser Erschießungen durch die Waffen-SS
leer ausgingen.
Mit der gestrigen Entscheidung ist zwar der deutsche Rechtsweg
zu Ende, aber das Verfahren wird im Ausland weitergehen - und am
Ende letztlich vor europäischen Gerichten landen. Und dort
sollte Deutschland mehr vortragen als die Tatsache, dass man ja
für andere, insbesondere jüdische Opfer schon recht viel
gezahlt hat. Früher oder später müssen Deutschland
und Griechenland doch noch über eine politische und finanzielle
Geste der Wiedergutmachung verhandeln. CHRISTIAN RATH