Veranstaltung
Prozess gegen ELA
Prozess gegen 17.November
Haftbedingungen
Solidarität Staat&Repression
Presse
Erklärungen
Fotos und Plakate
Hintergrund
Aktuelles
Europäisches Sozialforum in Athen 2006
MAIL
|
Entschädigung für NS-Opfer
EuGH verhandelt über Klage griechischer Überlebender. Von Christiane
Schlötzer
München - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat sich am
Donnerstag erstmals mit Entschädigungsforderungen von Überlebenden
von NSVerbrechen beschäftigt. Die Klage wurde dem EuGH vom Oberlandesgericht
der griechischen Stadt Patras vorgelegt, im Auftrag von Überlebenden
des von deutschen Truppen 1943 verübten Massakers im griechischen
Kalavryta. Geklärt werden soll, ob unter Berufung auf europäisches
Recht griechische Gerichte über Entschädigungsklagen gegen die Bundesrepublik
entscheiden dürfen. Die Kläger berufen sich auf die Brüsseler Konvention
von 1968, die in Handels- und Zivilklagen das Recht einräumt, in
dem Land zu klagen, in dem die Tat begangen wurde. Die Bundesregierung
stützt sich dagegen auf den völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität,
der Klagen im Ausland ausschließt. Diesen Standpunkt vertrat in
der zweistündigen mündlichen Anhörung als Vertreter Berlins Professor
Burkhard Heß. Sollte der EuGH die Staatenimmunität in Europa einschränken,
drohten Deutschland Forderungen in Milliardenhöhe, sagte Heß. Der
Jurist sah auch mögliche Konsequenzen für andere Klagen, beispielsweise
in Zusammenhang mit den Nato-Bombardements in Serbien von 1999 oder
in Prozessen gegen britische Soldaten im Irak. Mehrere europäische
Staaten haben sich in schriftlichen Stellungnahmen zu dem Streit
geäußert. Die polnische Regierung unterstützt die griechischen Kläger.
Dagegen haben Italien und die Niederlande sich auf die Seite Berlins
gestellt, ebenso wie die EU-Kommission. Die Kläger aus Kalavryta
argumentieren, das europäische Rechtssystem strebe die rechtliche
Gleichheit aller EU-Bürger an. Diese aber sei nicht gegeben, wenn
ein Völkerrechtsverbrechen im Ergebnis sanktionslos bliebe. Deutsche
Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht hätten in dem parallelen
Fall des Massakers im griechischen Distomo eine Haftung des deutschen
Staates abgelehnt, so dass auf diesem Weg kein Rechtsschutz gegeben
sei. Das Gericht in Luxemburg vertagte sich bis zum 8. November.
Dann will sich der Generalanwalt des EuGH äußern. Ein Urteil wird
für das kommende Jahr erwartet. Vor dem Gericht forderten Demonstranten
auf Plakaten „Entschädigungen für alle griechischen NS-Opfer“. Die
Bundesrepublik zahlte 1960 für „NS-Verfolgte“ pauschal 115 Millionen
Mark an Athen, eine Summe, die bei weitem nicht den Forderungen
der Überlebenden entsprach. Das Geld war zudem vor allem für Angehörige
jüdischer Opfer gedacht. In Kalavryta, dem folgenschwersten Massaker
während der Besetzung Griechenlands, starben fast 700 Menschen.
|