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Entschädigung für NS-Opfer

EuGH verhandelt über Klage griechischer Überlebender. Von Christiane Schlötzer  

München - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat sich am Donnerstag erstmals mit Entschädigungsforderungen von Überlebenden von NSVerbrechen beschäftigt. Die Klage wurde dem EuGH vom Oberlandesgericht der griechischen Stadt Patras vorgelegt, im Auftrag von Überlebenden des von deutschen Truppen 1943 verübten Massakers im griechischen Kalavryta. Geklärt werden soll, ob unter Berufung auf europäisches Recht griechische Gerichte über Entschädigungsklagen gegen die Bundesrepublik entscheiden dürfen. Die Kläger berufen sich auf die Brüsseler Konvention von 1968, die in Handels- und Zivilklagen das Recht einräumt, in dem Land zu klagen, in dem die Tat begangen wurde.  Die Bundesregierung stützt sich dagegen auf den völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität, der Klagen im Ausland ausschließt. Diesen Standpunkt vertrat in der zweistündigen mündlichen Anhörung als Vertreter Berlins Professor Burkhard Heß. Sollte der EuGH die Staatenimmunität in Europa einschränken, drohten Deutschland Forderungen in Milliardenhöhe, sagte Heß. Der Jurist sah auch mögliche Konsequenzen für andere Klagen, beispielsweise in Zusammenhang mit den Nato-Bombardements in Serbien von 1999 oder in Prozessen gegen britische Soldaten im Irak. Mehrere europäische Staaten haben sich in schriftlichen Stellungnahmen zu dem Streit geäußert. Die polnische Regierung unterstützt die griechischen Kläger. Dagegen haben Italien und die Niederlande sich auf die Seite Berlins gestellt, ebenso wie die EU-Kommission.  Die Kläger aus Kalavryta argumentieren, das europäische Rechtssystem strebe die rechtliche Gleichheit aller EU-Bürger an. Diese aber sei nicht gegeben, wenn ein Völkerrechtsverbrechen im Ergebnis sanktionslos bliebe. Deutsche Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht hätten in dem parallelen Fall des Massakers im griechischen Distomo eine Haftung des deutschen Staates abgelehnt, so dass auf diesem Weg kein Rechtsschutz gegeben sei. Das Gericht in Luxemburg vertagte sich bis zum 8. November. Dann will sich der Generalanwalt des EuGH äußern. Ein Urteil wird für das kommende Jahr erwartet.  Vor dem Gericht forderten Demonstranten auf Plakaten „Entschädigungen für alle griechischen NS-Opfer“. Die Bundesrepublik zahlte 1960 für „NS-Verfolgte“ pauschal 115 Millionen Mark an Athen, eine Summe, die bei weitem nicht den Forderungen der Überlebenden entsprach. Das Geld war zudem vor allem für Angehörige jüdischer Opfer gedacht. In Kalavryta, dem folgenschwersten Massaker während der Besetzung Griechenlands, starben fast 700 Menschen.