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neues deutschland ,
27.06.2003
BGH lehnt Entschädigung griechischer SS-Opfer ab
Richter berufen sich auch auf Rechtslage im Nazi-Reich/Scharfe Proteste
Jegliche Ansprüche von Hinterbliebenen der Opfer des Massakers der
SS im griechischen Dorf Distomo am 10.
Juni 1944 auf Entschädigung durch die Bundesrepublik Deutschland
hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) gestern bestritten.
Dabei berief er sich auch auf die Rechtslage im Nazi-Reich.
Karlsruhe/Berlin
( ND-Dümde /Agenturen). Nach Meinung der BGH-Richter steht den
Klägern, vier in der Schweiz lebende griechische Staatsbürger, deren
Eltern laut Gericht bei einer "Sühnemaßnahme" der Nazi-Besatzer
"zusammen mit weiteren 300 an den Partisanenkämpfen unbeteiligten
Dorfbewohnern" erschossen worden waren, weder Schadenersatz noch
Entschädigung zu. Ansprüche von Hinterbliebenen ließen sich weder
aus dem Völkerrecht noch aus dem deutschen Amtshaftungsrecht ableiten
( Az III ZR 245/98). Das Gericht folgte
damit der Bundesregierung, die in einer Erklärung nur Bedauern über
ein "besonders brutales, aber leider nicht einmaliges Vorgehen deutscher
Soldaten" geäußert hatte, aber Konsequenzen daraus ablehnte.
Eine Nachkriegsverpflichtung der Bundesrepublik bestehe nicht, da
es an gesetzlichen Voraussetzungen im Bundesentschädigungsgesetz
von 1953 fehle, heißt es in der Pressemitteilung des BGH. Eine "Einstandspflicht"
für eine Schuld des Deutschen Reiches scheitere zwar nicht mehr
am Londoner Schuldenabkommen, weil das darin vereinbarte Moratorium
durch den 2+4-Vertrag von 1990 gegenstandslos geworden ist. Hinsichtlich
einer Haftung der BRD für eine Schuld des Deutschen Reiches sei
jedoch "sowohl aus völkerrechtlichen Gesichtspunkten als auch nach
nationalem Recht die Rechtslage zur Zeit der hier in Rede stehenden Tat, also diejenige des
Jahres 1944, maßgebend", wobei allerdings "nationalsozialistisches
Gedankengut unberücksichtigt zu bleiben hat".
Danach hätten "etwaige Schadensersatzansprüche" wegen Verletzung
des Kriegsvölkerrechts "nicht einzelnen geschädigten Personen, sondern
nur deren Heimatstaat zugestanden". Dazu, ob sie Griechenland für
die Überlebenden und Hinterbliebenen des Massakers einklagen kann,
äußerte sich das Gericht nicht.
In Griechenland hatten 1997 das Landgericht Livadeia
und später der oberste Gerichtshof Areopag diesen und weiteren Klägern
Ansprüche gegen die BRD zuerkannt. Der Versuch einer Zwangsvollstreckung
gegen BRD-Vermögen in Griechenland, u.a .
das Goethe-Institut in Athen, scheiterte aber an der fehlenden Genehmigung
der griechischen Regierung.
Das Urteil stieß auf Kritik und Empörung. Die parteilose deutsche
Europa-Abgeordnete Ilka Schröder sprach von einer "unverschämten
Beleidigung der Hinterbliebenen der Opfer". Nun bleibe "der einzig
gangbare Weg für eine Entschädigung der Opfer die Pfändung des Goethe-Instituts".
In Berlin besetzen nach der Urteilsverkündung rund ein Dutzend Aktivisten
der "Antifaschistischen Linken" vorübergehend Räume des Goethe-Instituts.
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