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neues deutschland , 27.06.2003

 
BGH lehnt Entschädigung griechischer SS-Opfer ab


Richter berufen sich auch auf Rechtslage im Nazi-Reich/Scharfe Proteste 
Jegliche Ansprüche von Hinterbliebenen der Opfer des Massakers der SS im griechischen Dorf Distomo am 10. Juni 1944 auf Entschädigung durch die Bundesrepublik Deutschland hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) gestern bestritten. Dabei berief er sich auch auf die Rechtslage im Nazi-Reich.

Karlsruhe/Berlin ( ND-Dümde /Agenturen). Nach Meinung der BGH-Richter steht den Klägern, vier in der Schweiz lebende griechische Staatsbürger, deren Eltern laut Gericht bei einer "Sühnemaßnahme" der Nazi-Besatzer "zusammen mit weiteren 300 an den Partisanenkämpfen unbeteiligten Dorfbewohnern" erschossen worden waren, weder Schadenersatz noch Entschädigung zu. Ansprüche von Hinterbliebenen ließen sich weder aus dem Völkerrecht noch aus dem deutschen Amtshaftungsrecht ableiten ( Az III ZR 245/98). Das Gericht folgte damit der Bundesregierung, die in einer Erklärung nur Bedauern über ein "besonders brutales, aber leider nicht einmaliges Vorgehen deutscher Soldaten" geäußert hatte, aber Konsequenzen daraus ablehnte.
Eine Nachkriegsverpflichtung der Bundesrepublik bestehe nicht, da es an gesetzlichen Voraussetzungen im Bundesentschädigungsgesetz von 1953 fehle, heißt es in der Pressemitteilung des BGH. Eine "Einstandspflicht" für eine Schuld des Deutschen Reiches scheitere zwar nicht mehr am Londoner Schuldenabkommen, weil das darin vereinbarte Moratorium durch den 2+4-Vertrag von 1990 gegenstandslos geworden ist. Hinsichtlich einer Haftung der BRD für eine Schuld des Deutschen Reiches sei jedoch "sowohl aus völkerrechtlichen Gesichtspunkten als auch nach nationalem Recht die Rechtslage zur Zeit der hier in Rede stehenden Tat, also diejenige des Jahres 1944, maßgebend", wobei allerdings "nationalsozialistisches Gedankengut unberücksichtigt zu bleiben hat".
Danach hätten "etwaige Schadensersatzansprüche" wegen Verletzung des Kriegsvölkerrechts "nicht einzelnen geschädigten Personen, sondern nur deren Heimatstaat zugestanden". Dazu, ob sie Griechenland für die Überlebenden und Hinterbliebenen des Massakers einklagen kann, äußerte sich das Gericht nicht.
In Griechenland hatten 1997 das Landgericht Livadeia und später der oberste Gerichtshof Areopag diesen und weiteren Klägern Ansprüche gegen die BRD zuerkannt. Der Versuch einer Zwangsvollstreckung gegen BRD-Vermögen in Griechenland, u.a . das Goethe-Institut in Athen, scheiterte aber an der fehlenden Genehmigung der griechischen Regierung.
Das Urteil stieß auf Kritik und Empörung. Die parteilose deutsche Europa-Abgeordnete Ilka Schröder sprach von einer "unverschämten Beleidigung der Hinterbliebenen der Opfer". Nun bleibe "der einzig gangbare Weg für eine Entschädigung der Opfer die Pfändung des Goethe-Instituts". In Berlin besetzen nach der Urteilsverkündung rund ein Dutzend Aktivisten der "Antifaschistischen Linken" vorübergehend Räume des Goethe-Instituts.