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neues deutschland ,
13.06.2003
Regierung beschwört Versöhnung - und weist griechische SS-Opfer
ab
Unter Berufung auf "Staatenimmunität" Schadenersatz für Massaker
abgelehnt
von Claus Dümde
Am Bundesgerichtshof wurde gestern über eine Schadenersatzklage
von vier Griechen verhandelt, deren Eltern vor 59 Jahren beim Massaker
einer SS-Kompanie in der Ortschaft Distomo
ermordet worden waren. Das Urteil soll am 26. Juni verkündet werden.
Mutter und Vater
des Griechen Argyris Sfountouris ,
der in Zürich lebt, und seiner Schwestern, die seit sechs Jahren
von deutschen Gerichten abgewiesen oder vertröstet wurden, waren
vor 59 Jahren und drei Tagen ermordet worden. Von SS-Männern, wie
über 200 weitere Einwohner ihres Heimatortes Distomo .
Und weil sie wie Hunderte Überlebende und Hinterbliebene des Verbrechens
gegen die Menschlichkeit - Außenminister Fischer würde bei aktuellem
Anlass von Völkermord reden und an Auschwitz erinnern - immer wieder
kaltschnäuzig von der Bundesregierung abgewiesen wurden, hatten
sich gestern früh vorm BGH in Karlsruhe rund 30 Demonstranten eingefunden,
die von den Regierenden in Berlin ein Ende dieser Blockade forderten.
Vergeblich, aber nicht unerwartet. Denn die Klage der vier Griechen
war zuvor schon am Landgericht Bonn und am Oberlandesgericht Köln
zurückgewiesen worden. Wie letztinstanzlich auch zahlreiche weitere
Klagen in Griechenland und vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Und zwar stets mit demselben Argument, das auch gestern bei der
mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren vor dem Dritten Zivilsenat
des BGH der Anwalt der Bundesregierung, Achim Krämer, vorbrachte:
Nach dem Völkerrechtsprinzip der Staatenimmunität könnten nur Staaten,
nicht aber Einzelpersonen Forderungen gegenüber Staaten vor Gericht
geltend machen.
In einer Erklärung, die der Anwalt verlas, bedauerte die Bundesregierung
wortreich, dass von Deutschen im Zweiten Weltkrieg "vielfältiges
Unrecht" begangen wurde, auch in Gestalt "übermäßiger und damit
völkerrechtswidriger Vergeltungsmaßnahmen für Partisanenüberfälle".
Distomo stehe für "besonders brutales,
aber leider nicht einmaliges Vorgehen deutscher Soldaten". Berlin
rühmt sich, die Bundesrepublik habe sich seit ihrer Gründung um
Wiedergutmachung und Versöhnung bemüht und verweist auf 115 Millionen
Mark für die Opfer nazistischer Verfolgung, die auf Grund eines
Vertrages von 1960 bereits an Griechenland gezahlt worden seien.
Doch weitere Zahlungen lehnt die Regierung ohne Umschweife ab. In
ganz Europa seien mehrere tausend ähnlicher Schadensersatzklagen
anhängig, sagte Rechtsanwalt Krämer unumwunden. Gäbe der BGH den
vier griechischen Klägern Recht, kämen auf die Bundesrepublik Forderungen
"in Höhe dreistelliger Milliardenbeträge" zu.
Anwalt Joachim Kummer, der die Kläger vertritt, betonte insbesondere
das "schwere Unrecht", das die Opfer der SS in Distomo
getroffen hat. Das Vorgehen der SS-Einheit habe eindeutig gegen
die Vorschriften der Haager Landkriegsordnung zum Schutz der Zivilbevölkerung
verstoßen. Kummer machte geltend, dass die Vorinstanzen in Bonn
und Köln zu Unrecht eine Entschädigung wegen angeblich fehlender
Rechtsgrundlage abgelehnt hatten. Zum Argument der "Staatenimmunität"
sagte er, das traditionelle Völkerrecht sei "in Auflösung begriffen".
Die Völkerrechtslehre lasse in neueren Arbeiten unter bestimmten
Voraussetzungen auch Individualklagen zu. Sogar das Bundesverfassungsgericht
habe dies bereits in einer Entscheidung von 1996 angedeutet. Er
verwies zudem auf auch im deutschem Recht
verankerte Haftung des Staates für "Amtspflichtverletzungen". In
Kriegen begangene Verbrechen will die Bundesregierung jedoch davon
ausnehmen.
Daher, so forderte der Klägeranwalt, müsse die Frage, ob Einzelpersonen
in Fällen wie dem Massaker von Distomo
Ansprüche gegen einen anderen Staat geltend machen könnten, deshalb
dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. Dem hielt Regierungsvertreter
Krämer entgegen, der Grundsatz der Staatenimmunität gelte "nach
wie vor". Dem wird sich der BGH wohl anschließen.
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