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neues deutschland , 13.06.2003


Regierung beschwört Versöhnung - und weist griechische SS-Opfer ab
Unter Berufung auf "Staatenimmunität" Schadenersatz für Massaker abgelehnt 


von Claus Dümde
Am Bundesgerichtshof wurde gestern über eine Schadenersatzklage von vier Griechen verhandelt, deren Eltern vor 59 Jahren beim Massaker einer SS-Kompanie in der Ortschaft Distomo ermordet worden waren. Das Urteil soll am 26. Juni verkündet werden.

Mutter und Vater des Griechen Argyris Sfountouris , der in Zürich lebt, und seiner Schwestern, die seit sechs Jahren von deutschen Gerichten abgewiesen oder vertröstet wurden, waren vor 59 Jahren und drei Tagen ermordet worden. Von SS-Männern, wie über 200 weitere Einwohner ihres Heimatortes Distomo . Und weil sie wie Hunderte Überlebende und Hinterbliebene des Verbrechens gegen die Menschlichkeit - Außenminister Fischer würde bei aktuellem Anlass von Völkermord reden und an Auschwitz erinnern - immer wieder kaltschnäuzig von der Bundesregierung abgewiesen wurden, hatten sich gestern früh vorm BGH in Karlsruhe rund 30 Demonstranten eingefunden, die von den Regierenden in Berlin ein Ende dieser Blockade forderten.
Vergeblich, aber nicht unerwartet. Denn die Klage der vier Griechen war zuvor schon am Landgericht Bonn und am Oberlandesgericht Köln zurückgewiesen worden. Wie letztinstanzlich auch zahlreiche weitere Klagen in Griechenland und vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und zwar stets mit demselben Argument, das auch gestern bei der mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren vor dem Dritten Zivilsenat des BGH der Anwalt der Bundesregierung, Achim Krämer, vorbrachte: Nach dem Völkerrechtsprinzip der Staatenimmunität könnten nur Staaten, nicht aber Einzelpersonen Forderungen gegenüber Staaten vor Gericht geltend machen.
In einer Erklärung, die der Anwalt verlas, bedauerte die Bundesregierung wortreich, dass von Deutschen im Zweiten Weltkrieg "vielfältiges Unrecht" begangen wurde, auch in Gestalt "übermäßiger und damit völkerrechtswidriger Vergeltungsmaßnahmen für Partisanenüberfälle". Distomo stehe für "besonders brutales, aber leider nicht einmaliges Vorgehen deutscher Soldaten". Berlin rühmt sich, die Bundesrepublik habe sich seit ihrer Gründung um Wiedergutmachung und Versöhnung bemüht und verweist auf 115 Millionen Mark für die Opfer nazistischer Verfolgung, die auf Grund eines Vertrages von 1960 bereits an Griechenland gezahlt worden seien. Doch weitere Zahlungen lehnt die Regierung ohne Umschweife ab. In ganz Europa seien mehrere tausend ähnlicher Schadensersatzklagen anhängig, sagte Rechtsanwalt Krämer unumwunden. Gäbe der BGH den vier griechischen Klägern Recht, kämen auf die Bundesrepublik Forderungen "in Höhe dreistelliger Milliardenbeträge" zu.
Anwalt Joachim Kummer, der die Kläger vertritt, betonte insbesondere das "schwere Unrecht", das die Opfer der SS in Distomo getroffen hat. Das Vorgehen der SS-Einheit habe eindeutig gegen die Vorschriften der Haager Landkriegsordnung zum Schutz der Zivilbevölkerung verstoßen. Kummer machte geltend, dass die Vorinstanzen in Bonn und Köln zu Unrecht eine Entschädigung wegen angeblich fehlender Rechtsgrundlage abgelehnt hatten. Zum Argument der "Staatenimmunität" sagte er, das traditionelle Völkerrecht sei "in Auflösung begriffen". Die Völkerrechtslehre lasse in neueren Arbeiten unter bestimmten Voraussetzungen auch Individualklagen zu. Sogar das Bundesverfassungsgericht habe dies bereits in einer Entscheidung von 1996 angedeutet. Er verwies zudem auf auch im deutschem Recht verankerte Haftung des Staates für "Amtspflichtverletzungen". In Kriegen begangene Verbrechen will die Bundesregierung jedoch davon ausnehmen.
Daher, so forderte der Klägeranwalt, müsse die Frage, ob Einzelpersonen in Fällen wie dem Massaker von Distomo Ansprüche gegen einen anderen Staat geltend machen könnten, deshalb dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. Dem hielt Regierungsvertreter Krämer entgegen, der Grundsatz der Staatenimmunität gelte "nach wie vor". Dem wird sich der BGH wohl anschließen.