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Konkret
06/00, S. 3
Jorgos Alexandros
Mangakis
hier konkret
Geht es nach der
Bundesregierung, werden die noch lebenden Opfer des deutschen Faschismus
bald die Dead-line erreichen, und das nicht nur metaphorisch. Bezahlt
wird fast nichts, und wer damit nicht einverstanden ist, wird wohl
ohne einen Pfennig sterben müssen. Griechenland stemmt sich gegen
diese Erpressung. Jorgos Alexandros Mangakis ist Parlamentsabgeordneter
der regierenden Pasok und vertritt als Vorsitzender des "Vereins
der Vereinten Widerstandskräfte" und als Rechtsanwalt Nazi-Opfer
vor Gericht. Er selbst hat als Partisan gegen die deutschen Besatzer
gekämpft. Nach dem Sturz der Militärjunta bekleidete er bis heute
fast ununterbrochen Regierungsämter: ab 1974 als Arbeitsminister,
1982 bis 1986 als Justizminister, 1988 als Gesundheitsminister,
1995 bis 1997 als Außenminister für europäische Fragen. Daneben
lehrt er Strafrecht und Rechtsphilosophie in Heidelberg und Athen
konkret: Das Urteil des Landgerichts Livadia
ist kürzlich vom Areopag (Oberster Gerichtshof Griechenlands) bestätigt
worden. Es spricht den 269 noch lebenden Opfern des SS-Massakers
von Distomon eine Entschädigung von 56 Millionen DM durch die Bundesregierung
zu. War das das erste griechische Urteil, das Opfern von Kriegsverbrechen
Entschädigungen zuspricht?
Mangakis:
Nein es gibt andere, aber zum Beispiel im Falle des Massakers von
Kalavrita hat sich das griechische Gericht der deutschen Auffassung
angeschlossen, die griechischen Gerichte seien nicht zuständig.
In beiden Fällen entsandte der deutsche Staat keine Repräsentanten
vor Gericht. Doch jetzt vor dem Areopag erschien ein Regierungsvertreter
und verlangte die Revidierung des Urteils von Livadia aus einem
einzigen Grund: Er bestritt nicht die Sache, das heißt die Massaker
selbst, sondern das Recht der griechischen Justiz, über Verpflichtungen
des deutschen Staates zu urteilen.
konkret: Wie beurteilen Sie das?
Mangakis:
Es ist ein Skandal, daß die deutsche Seite versucht, den Areopag
mit dem Argument fehlender Zuständigkeit zu blockieren, während
gleichzeitig deutsche Gerichte Klagen von griechischen Opfern ebenfalls
wegen fehlender Zuständigkeit nicht annehmen und an die griechischen
Gerichte verweisen. Trotzdem ist das Erscheinen der deutschen Seite
vor unserem Verfassungsgericht schon eine Anerkennung der Entscheidung
des Areopag. Positiv ist auch zu vermerken,
daß im deutschen Gesetzentwurf zur Zwangsarbeiterentschädigung der
Artikel gestrichen wurde, der vorsah, daß keine weiteren Entschädigungsansprüche
mehr geltend gemacht werden könnten. Vielleicht ist das ein Zeichen,
daß die Bundesregierung darüber nachdenkt, in bilateralen Gesprächen
mit Athen zu einer Einigung zu kommen. Immerhin sind in Griechenland
noch viele Verfahren gegen die Bundesregierung anhängig.
konkret: Wie sollen die Opfer zu ihrem Recht
kommen? Wie kann Deutschland zur Entschädigung gezwungen werden?
Mangakis: Für uns
kommt eine Zwangsvollstreckung zum Beispiel gegen deutsche Kultureinrichtungen
wie das Goethe-Institut in Griechenland nicht in Frage. Eine Entschädigung
muß in bilateralen Verhandlungen geregelt werden. Wenn es gar nicht
anders geht, könnte Griechenland das Geld von der EU-Kommission
fordern, die es dann von den Zahlungen, die Deutschland aus Brüssel
erhält, abziehen müßte. Sollte die EU-Kommission Zweifel haben,
müßte der Europäische Gerichtshof angerufen werden. Auch Zwangsvollstreckungen
in Deutschland selbst sind vorstellbar. Aber das wäre ein Risiko,
da man sich dann auf die deutsche Justiz verlassen müßte.
konkret: Wie hat denn die deutsche Justiz bisher
über deutsche Kriegsverbrechen in Griechenland geurteilt?
Mangakis: Kein
einziger Kriegsverbrecher wurde abgeurteilt. Das ist eine schlimme
Sache. Das lief alles so ab, wie im Fall des deutschen Offiziers
Merten. Merten war für die Vernichtung der Juden in Saloniki verantwortlich.
Von den 45.000 griechischen Juden kamen nur 3.000 zurück. Die anderen
wurden in den deutschen Vernichtungslagern umgebracht. Merten wurde
1959 in Saloniki erkannt und verhaftet. Er wurde zu über 40 Jahren
Gefängnis verurteilt und dann auf Antrag nach Deutschland überstellt,
um auch dort verurteilt zu werden. Das geschah aber nie. Die griechische
Regierung hatte leider zuvor akzeptiert, daß die Zuständigkeit für
die strafrechtliche Verfolgung bei der deutschen Justiz liegt.
konkret: Bundespräsident Rau war vor kurzem in
Kalavrita. In deutschen Medien wurde berichtet, er habe sich für
die deutschen Verbrechen während der Besatzungszeit entschuldigt.
Gleichzeitig machte er keine Zusagen über Entschädigungen.
Mangakis:
Er bat nicht um Verzeihung. Er sagte, er fühle Schmerz und Schande.
Das Wort Schande wurde im Sinne eines Schuldbekenntnisses ausgelegt.
Der griechische Präsident hat mit Genugtuung diese Erklärung zur
Kenntnis genommen und die Hoffnung ausgesprochen, daß die deutsche
Regierung nun Taten folgen läßt.
Aber in Saloniki
ist Rau nicht zum Denkmal der jüdischen Opfer gegangen. Es hatte
den Anschein, als wollte er die möglicherweise daraus entstehenden
Probleme hinsichtlich der Anerkennung von Entschädigungsforderungen
vermeiden. Als er in der deutschen Schule von Saloniki von einigen
Schülern nach der Entschädigung für die Opfer gefragt wurde, antwortete
er: Da gibt es keine Frage mehr. Er stellte sich auf denselben Standpunkt
wie Schröder im Bundestag: Es soll keine Reparationen geben.
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