Veranstaltung
Prozess gegen ELA
Prozess gegen 17.November
Haftbedingungen
Solidarität
Staat&Repression
Presse
Erklärungen
Fotos und Plakate
Hintergrund
Aktuelles
Europäisches Sozialforum
in Athen 2006


MAIL

Konkret 06/00, S. 3  

Jorgos Alexandros Mangakis  

hier konkret  

Geht es nach der Bundesregierung, werden die noch lebenden Opfer des deutschen Faschismus bald die Dead-line erreichen, und das nicht nur metaphorisch. Bezahlt wird fast nichts, und wer damit nicht einverstanden ist, wird wohl ohne einen Pfennig sterben müssen. Griechenland stemmt sich gegen diese Erpressung. Jorgos Alexandros Mangakis ist Parlamentsabgeordneter der regierenden Pasok und vertritt als Vorsitzender des "Vereins der Vereinten Widerstandskräfte" und als Rechtsanwalt Nazi-Opfer vor Gericht. Er selbst hat als Partisan gegen die deutschen Besatzer gekämpft. Nach dem Sturz der Militärjunta bekleidete er bis heute fast ununterbrochen Regierungsämter: ab 1974 als Arbeitsminister, 1982 bis 1986 als Justizminister, 1988 als Gesundheitsminister, 1995 bis 1997 als Außenminister für europäische Fragen. Daneben lehrt er Strafrecht und Rechtsphilosophie in Heidelberg und Athen  

konkret: Das Urteil des Landgerichts Livadia ist kürzlich vom Areopag (Oberster Gerichtshof Griechenlands) bestätigt worden. Es spricht den 269 noch lebenden Opfern des SS-Massakers von Distomon eine Entschädigung von 56 Millionen DM durch die Bundesregierung zu. War das das erste griechische Urteil, das Opfern von Kriegsverbrechen Entschädigungen zuspricht?  

Mangakis: Nein es gibt andere, aber zum Beispiel im Falle des Massakers von Kalavrita hat sich das griechische Gericht der deutschen Auffassung angeschlossen, die griechischen Gerichte seien nicht zuständig. In beiden Fällen entsandte der deutsche Staat keine Repräsentanten vor Gericht. Doch jetzt vor dem Areopag erschien ein Regierungsvertreter und verlangte die Revidierung des Urteils von Livadia aus einem einzigen Grund: Er bestritt nicht die Sache, das heißt die Massaker selbst, sondern das Recht der griechischen Justiz, über Verpflichtungen des deutschen Staates zu urteilen.  

konkret: Wie beurteilen Sie das?  

Mangakis: Es ist ein Skandal, daß die deutsche Seite versucht, den Areopag mit dem Argument fehlender Zuständigkeit zu blockieren, während gleichzeitig deutsche Gerichte Klagen von griechischen Opfern ebenfalls wegen fehlender Zuständigkeit nicht annehmen und an die griechischen Gerichte verweisen. Trotzdem ist das Erscheinen der deutschen Seite vor unserem Verfassungsgericht schon eine Anerkennung der Entscheidung des Areopag. Positiv ist auch zu vermerken, daß im deutschen Gesetzentwurf zur Zwangsarbeiterentschädigung der Artikel gestrichen wurde, der vorsah, daß keine weiteren Entschädigungsansprüche mehr geltend gemacht werden könnten. Vielleicht ist das ein Zeichen, daß die Bundesregierung darüber nachdenkt, in bilateralen Gesprächen mit Athen zu einer Einigung zu kommen. Immerhin sind in Griechenland noch viele Verfahren gegen die Bundesregierung anhängig.

konkret: Wie sollen die Opfer zu ihrem Recht kommen? Wie kann Deutschland zur Entschädigung gezwungen werden?  

Mangakis: Für uns kommt eine Zwangsvollstreckung zum Beispiel gegen deutsche Kultureinrichtungen wie das Goethe-Institut in Griechenland nicht in Frage. Eine Entschädigung muß in bilateralen Verhandlungen geregelt werden. Wenn es gar nicht anders geht, könnte Griechenland das Geld von der EU-Kommission fordern, die es dann von den Zahlungen, die Deutschland aus Brüssel erhält, abziehen müßte. Sollte die EU-Kommission Zweifel haben, müßte der Europäische Gerichtshof angerufen werden. Auch Zwangsvollstreckungen in Deutschland selbst sind vorstellbar. Aber das wäre ein Risiko, da man sich dann auf die deutsche Justiz verlassen müßte.  

konkret: Wie hat denn die deutsche Justiz bisher über deutsche Kriegsverbrechen in Griechenland geurteilt?  

Mangakis: Kein einziger Kriegsverbrecher wurde abgeurteilt. Das ist eine schlimme Sache. Das lief alles so ab, wie im Fall des deutschen Offiziers Merten. Merten war für die Vernichtung der Juden in Saloniki verantwortlich. Von den 45.000 griechischen Juden kamen nur 3.000 zurück. Die anderen wurden in den deutschen Vernichtungslagern umgebracht. Merten wurde 1959 in Saloniki erkannt und verhaftet. Er wurde zu über 40 Jahren Gefängnis verurteilt und dann auf Antrag nach Deutschland überstellt, um auch dort verurteilt zu werden. Das geschah aber nie. Die griechische Regierung hatte leider zuvor akzeptiert, daß die Zuständigkeit für die strafrechtliche Verfolgung bei der deutschen Justiz liegt.  

konkret: Bundespräsident Rau war vor kurzem in Kalavrita. In deutschen Medien wurde berichtet, er habe sich für die deutschen Verbrechen während der Besatzungszeit entschuldigt. Gleichzeitig machte er keine Zusagen über Entschädigungen.  

Mangakis: Er bat nicht um Verzeihung. Er sagte, er fühle Schmerz und Schande. Das Wort Schande wurde im Sinne eines Schuldbekenntnisses ausgelegt. Der griechische Präsident hat mit Genugtuung diese Erklärung zur Kenntnis genommen und die Hoffnung ausgesprochen, daß die deutsche Regierung nun Taten folgen läßt.  

Aber in Saloniki ist Rau nicht zum Denkmal der jüdischen Opfer gegangen. Es hatte den Anschein, als wollte er die möglicherweise daraus entstehenden Probleme hinsichtlich der Anerkennung von Entschädigungsforderungen vermeiden. Als er in der deutschen Schule von Saloniki von einigen Schülern nach der Entschädigung für die Opfer gefragt wurde, antwortete er: Da gibt es keine Frage mehr. Er stellte sich auf denselben Standpunkt wie Schröder im Bundestag: Es soll keine Reparationen geben.