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Massenmord bagatellisiert

Erschießung von 3000 italienischen Kriegsgefangenen durch deutsche Wehrmachtssoldaten bleibt ungesühnt. Von Frank Brendle

Der Massenmord an über 3000 italienischen Soldaten im September 1943 bleibt ungesühnt. Die Staatsanwaltschaft München hat das Strafverfahren gegen einen der daran beteiligten, noch lebenden Wehrmachtsoffiziere eingestellt. Diesem wurde zwar die Erschießung von mindestens 13 gefangenen Offizieren nachgewiesen, die Tat sei aber »nach sittlicher Wertung nicht notwendig auf tiefster Stufe« anzusiedeln. Vielmehr könne der Beschuldigte aus »einer menschlichen Schwäche« heraus gehandelt haben, so die Staatsanwaltschaft. Das Internetmagazin german-foreign-policy veröffentlichte am Dienstag die bereits Ende Juli ergangene Einstellungsbegründung. Nachdem die italienische Regierung im September 1943 mit den Alliierten einen Waffenstillstand geschlossen hatte, begann die Wehrmacht mit der Entwaffnung und Inhaftierung italienischer Soldaten. Dagegen setzten sich auf der griechischen Insel Kephallonia über 10000 Italiener zur Wehr, die aber nach einigen Tagen kapitulieren mußten. Mindestens 3 000 Gefangene wurden anschließend von der Wehrmacht, die diesen Widerstand als Verrat betrachtete, umgebracht. Der Oberkommandierende General Hubert Lanz wurde 1948 in Nürnberg zu zwölf Jahren Haft verurteilt, aber schon nach drei Jahren entlassen. Alle anderen Täter blieben unbestraft. Die Münchner Staatsanwaltschaft erkennt in der Tat keine niederen Beweggründe. »Es ging vielmehr um militärische Belange, die zur Erschießung führten«, so die Behauptung. Für die Sicht der Wehrmachtsverbrecher lassen die Staatsanwälte Verständnis erkennen. Die Italiener seien „keine normalen Kriegsgefangenen“ gewesen, sondern „Verräter“. Deren Ermordung sei mit den Hinrichtungen deutscher Deserteure vergleichbar. Zwar seien die Erschießungen auch nach den Regeln der Wehrmachtsjustiz nicht legal gewesen. Daß der Beschuldigte, der damals Leutnant war, einen rechtswidrigen Befehl befolgt habe, zeuge von „menschlicher Schwäche“ und könne nicht als Mord gewertet werden, allenfalls als Totschlag. Dieser sei aber verjährt. Daß die Staatsanwaltschaft sowohl die Mentalität als auch die Wortwahl der faschistischen Verbrecher übernimmt, hat in Italien breite Empörung ausgelöst. Die Zeitung Repubblica wirft der Staatsanwaltschaft vor, sie schreibe „die Geschichte des Zweiten Weltkrieges in revisionistischem Sinn um“, legitimiere eines der größten Massaker des Dritten Reiches und drohe die Neofaschisten zu ermuntern. Der italienische Verteidigungsminister Arturo Parisi sieht damit „die Wahrheit der Tatsachen und das Urteil der Geschichte verdreht.“