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junge Welt, 19.09.2002
Keine Entschädigung
nach SS-Morden
Griechischen
Gerichten Entscheidungsrecht über Ansprüche von Naziopfern an Berlin
abgesprochen
Ein Sonderausschuß
des Obersten Gerichtshofes in Athen hat am Mittwoch entschieden,
daß inländische Gerichte Entschädigungsforderungen gegen einen
ausländischen Staat nicht verhandeln können. Das Gericht hat damit
einen Schlußstrich unter fünfjährige Auseinandersetzungen um die
Entschädigung von Opfern der Nazibesatzung in Griechenland gezogen.
Nach internationalem Recht sei die Justiz des Landes nicht zuständig.
Ausgelöst wurden die Rechtsstreitigkeiten 1997 durch die Klage von
Nachkommen von 218 Einwohnern des Dorfes Distomo ,
die am 10. Juni 1944 von Mitgliedern der Waffen-SS ermordet worden
waren. Ein Opferanwalt kündigte Berufung an, der Juristen jedoch
keine Aussicht auf Erfolg einräumten.
Während der Besatzung Griechenlands durch die deutschen Faschisten
von April 1941 bis September 1944 wurden mehr als 300000 Griechen
getötet, viele von ihnen bei sogenannten
Vergeltungsaktionen gegen Partisanen und die Zivilbevölkerung. Zahlreiche
Dörfer wurden zerstört.
Die insgesamt rund 65000 Klagen könnten nunmehr an den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg
weitergeleitet werden, verlautete aus Athener
Justizkreisen. Vor drei Monaten hatte ein Gericht den Angehörigen
der Griechen, die in Distomo getötet worden waren, den Erlös aus deutschem Grund
und Boden zugesprochen. Dazu hätte das Athener Goethe-Institut enteignet
und zwangsversteigert werden sollen. Die griechische Regierung hat
dieser Entscheidung jedoch die notwendige Zustimmung verweigert.
(AP/ jW )
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