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junge Welt 12.6.02
Entschädigung
für Nazi-Opfer: Goethe bald unterm Hammer?
jW sprach mit Ioannis Stamoulis , Rechtsanwalt, ehemaliger Europaparlamentarier und
Anwalt der Überlebenden von Distomo (Griechenland)
Interview von Maren Cronsnest
In dem griechischen
Dorf Distomo haben deutsche Truppen am 10. Juni 1944 ein
Massaker angerichtet. In einem aufsehenerregenden
Prozeß hatten diese vor
griechischen Gerichten einen Schadensersatzanspruch gegen die Bundesrepublik
durchgesetzt
F: Vorletztes Jahr
hat Griechenlands Oberster Gerichtshof ( Aeropag )
einen
Pfändungsbeschluß gegen das Deutsche Archäologische
Institut in Athen sowie das
dortige Goethe-Institut gestoppt. Nun wurde der Fall im Mai erneut
vor dem Aeropag
verhandelt. Worum ging es?
Um die Frage, ob
die Pfändungen vollstreckt werden können. Bisher hieß es, es ginge
nicht ohne die Zustimmung des griechischen Justizministers, die
dieser jedoch
verweigert. Wir halten eine solche Bestimmung für verfassungswidrig
und meinen, daß
sie gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Deshalb wollten
wir die
Rechtmäßigkeit klären lassen.
F: Können Sie das
genauer erklären?
Nach unserer Verfassung
ist die Justiz unabhängig von der Regierung. Das heißt, wenn
ein Urteil gefällt wird, muß es unabhängig
von der jeweiligen Regierung vollstreckbar
sein. Die Vollstreckung der Pfändung der deutschen Liegenschaften
von der
Zustimmung des Justizministers abhängig zu machen, ist also nicht
legal. Das
griechische Gesetz erkennt zudem die Menschenrechtskonvention an,
die vorschreibt,
daß die Staaten die Vollstreckung jedes
Urteils garantieren, daß nach einer Klage
gefällt
wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechtsfragen in Strasbourg hat im
Fall der britischen Eheleute David und Ada Hornsby
gegen Griechenland entschieden,
daß Urteile des Aeropags
ohne Verzögerung vollstreckt werden müssen.
F: Die deutsche
Seite argumentiert, daß die Pfändung gegen
die Staatenimmunität
verstoße.
Genau darum geht
es hier: Die Menschenrechte kommen in Konflikt mit der
Staatenimmunität. Die Frage, um die es auch geht: Wer hat das Recht,
die
Entschädigung zu verlangen? Der Staat oder die Opfer? Nach der Haager
Konvention
hat nur der Staat das Recht. Die Entscheidung des Kammergerichts
von Livadia ,
Griechenland, das im Herbst 1997 meinen Klienten 60 Millionen DM
Entschädigung
zugestand, war die erste Entscheidung eines Gerichts, die Bürgern
eines Staates
erlaubt, gegen einen anderen Staat zu klagen. Selbst die Bundesrepublik
Deutschland
hat dieses Recht bisher nicht bestritten. Sie argumentiert lediglich
mit der
Staatenimmunität. Das bedeutet eine Akzeptanz unserer Position.
F: Was für eine
Entscheidung erwarten Sie?
Der Vorsitzende
Richter und drei seiner Kollegen waren der Meinung, daß
wir kein
Recht haben, mit dieser Klage beim Aeropag
vorstellig zu werden. Die restlichen
sechzehn Richter waren anderer Auffassung. Wir erwarten also, daß demnächst eine
positive Entscheidung fällt.
F: Erhalten Sie
Unterstützung aus der Bevölkerung?
Ja. In Griechenland
hat fast jede Familie Opfer zu beklagen, die von den deutschen
Besatzern umgebracht wurden, oder ist in anderer Weise zu Schaden
gekommen.
F: Sehen Sie Bewegung
in der deutschen Position?
Die Bundesregierung
befürchtet einen Präzedenzfall. Sie sollte sich aber darüber klar
werden: Ich habe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Beschwerde
eingelegt. Wenn Strasbourg positiv entscheidet,
kann jeder Bürger eines jeden Landes
gegen Deutschland klagen. Deshalb glauben wir, daß
die Deutschen gut beraten wären,
mit Hilfe der griechischen Regierung schnellstens eine Lösung zu
finden.
F: Deutsche Gruppen
wollen einen Distomo-Gedenktag einführen.
Wir freuen uns
über jede Unterstützung. Einen Gedenktag in unserem Sinne gäbe es
aber erst, wenn die Forderungen der Opfer erfüllt sind. Wenn deutsche
Freunde sich an
unseren Kampf aktiv beteiligen würden, wäre dies ein wahrer Beitrag
für den Frieden.
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