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junge Welt, 02.02.2002

Werner Röhr  

Hellas unterm Hakenkreuz  

Eine Veranstaltungsreihe in Berlin und griechische Entschädigungsforderungen an Deutschland  

Die griechische demokratische Gemeinde und der Allgemeine Studierendenausschuß der TU Berlin veranstalten vom 1. Februar bis zum 1. März im Griechischen Kulturzentrum in Berlin eine Veranstaltungsreihe über den deutschen Besatzungsterror in Griechenland 1941 bis 1944 und die griechischen Entschädigungsforderungen heute. In dieser Zeit wird dort eine von Martin Seckendorf erarbeitete Ausstellung "Hellas unter dem Hakenkreuz - Massenrepression gegen die Zivilbevölkerung" gezeigt und jeden Freitag um 19 Uhr ein Vortrag, eine Diskussion, eine Vernissage oder eine Filmveranstaltung angeboten. Den Auftakt bildete am 24. Januar eine Podiumsdiskussion in der Technischen Universität Berlin (TU) über die griechischen Entschädigungsforderungen. Unter der Moderation von Eberhard Rondholz nahmen teil: der Sprecher des Nationalkomitees für die griechischen Entschädigungsforderungen Damianos Vassiliadis , der Überlebende des Massakers von Distomo Argyris Sfountouris , heute Astronom, die SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der deutsch-griechischen Parlamentariergruppe Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und der Historiker Dr. Martin Seckendorf .

Nach einer Einführung von Seckendorf über den deutschen Überfall auf Griechenland am 6. April 1941 und die deutsche Okkupationsherrschaft - in Griechenland gibt es Dutzende Dörfer, die das Schicksal Lidices oder Oradours erlit-
ten - schilderte Sfountouris den Ablauf des Massakers in Distomo , wo am 10. Juni 1944 rachelüsterne Soldaten der 4. SS-Panzer-Division, deren Vorauskommando gerade von den Partisanen geschlagen worden war, 218 Menschen, meist Frauen und Kinder, ermordet hatten. Sfountouris wurde damals als Kleinkind gerettet und wuchs in einem Waisenheim in der Schweiz auf.

Vassiliadis umriß die griechischen Entschädigungsforderungen gegen Deutschland, wie sie vom Nationalrat offiziell vorgetragen werden, beziffert in Preisen nach dem Jahre 1938. Es handelt sich

1. um Restschulden aus Entschädigungsverpflichtungen aus dem Ersten Weltkrieg in Höhe von 80 Millionen Reichsmark;

2. um aufgelaufene deutsche Schulden aus dem bilateralen Handel zwischen beiden Staaten zwischen den beiden Weltkriegen in Höhe von 523 Millionen US-Dollar;

3. um Reparationsforderungen nach Berechnung der Pariser Konferenz der Siegermächte von 1946 in Höhe von 3,5 Milliarden US-Dollar, vor allem für die Beschlagnahme von Privat- und Staatseigentum, für Plünderungen und Zerstörungen;

4. um Ansprüche aus der "Zwangsanleihe" von 1942, die Griechenland aufgenötigt wurde, um die Stationierungskosten der Wehrmacht in Griechenland zu decken, aber auch das Rommel-Korps in Nordafrika zu verpflegen, in Höhe von heute 13 Milliarden US-Dollar.

5. den Anspruch auf die Rückerstattung geraubter antiker Schätze.

In dieser Liste sind weder Entschädigungsforderungen für die Menschenopfer noch Ausgleichszahlungen für Zwangsarbeiter enthalten. Dabei verlor Griechenland von damals sieben Millionen Einwohnern durch Krieg, Okkupation, Geisel- und Judenmord mit über 820000 Toten an die 15 Prozent seiner Bevölkerung. Das Nationalkomitee beziffert allein die am Hunger und seinen Folgen Gestorbenen auf 600000 Personen.

Keine bundesdeutsche Regierung hat jemals griechische Entschädigungsforderungen anerkannt, keine war auch nur zu Gesprächen darüber bereit. Alle Bundesregierungen haben sich auf den Grundsatz zurückgezogen, daß Staaten Immunität genießen, also kein griechisches Gericht über den deutschen Staat zu Gericht sitzen könne. Nach 1990 wurde jedes Gespräch mit dem Hinweis abgewiesen, die Taten wie die Forderungen seien längst verjährt.

Sigrid Skarpelis-Sperk gehört zu den wenigen SPD-Bundestagsabgeordneten, die die NATO-Aggression gegen Jugoslawien und die deutsche Beteiligung im Bundestag ablehnten. Als Vorsitzende der deutsch-griechischen Parlamentariergruppe trat sie seit Jahren entschieden gegen die arrogante Haltung der Bundesregierung auf, selbst ein Gespräch zu verweigern. Als Nationalökonomin jedoch, so trug sie vor, müsse sie einräumen, daß Deutschland weder nach dem Krieg noch heute je in der Lage gewesen sei noch sein würde, für die von ihm verschuldeten 42 Millionen Toten noch die angerichteten Schäden jemals eine vollständige oder auch nur angemessene Entschädigung zu leisten. Daher habe das Londoner Entschuldungsabkommen von 1953 die Fehler von Versailles vermieden und alle Reparationsforderungen gegenüber Deutschland bis zu einem Friedensvertrag auf Eis gelegt. Als Politikerin müsse sie bekennen, daß sich in keinem Deutschen Bundestag auch nur eine größere parlamentarische Minderheit für ein vollständiges Entschädigungsprogramm finden werde, jede Partei, die derartiges fordere, begehe in Deutschland politischen Selbstmord. Ihre Alternativvorschläge lauteten daher, erstens unbedingt Gespräche mit der griechischen Regierung über deren Forderungen aufzunehmen, zweitens über eine gemeinsame Stiftung oder einen Zukunftsfonds gemeinsam Lösungen zur Unterstützung zu suchen. Die Stellungnahme von Sigrid Skarpelis rief unter den griechischen Podiumsteilnehmern und auch im Publikum heftigen, moralisch begründeten und emotional artikulierten Protest hervor. Dabei wurde der Gegensatz zwischen ihrer Haltung und der der Bundesregierung oft ignoriert. Die lautstarke Diskussion drehte sich in der Hauptsache darum, daß der bundesdeutsche Staat in seinen Stellungnahmen zu den griechischen Forderungen immer unterstrichen hatte, daß er nicht zahlen wolle, nicht aber daß er nicht zahlen könne.

Bundesdeutsche Diplomaten verweisen immer wieder darauf, daß die BRD 1960 bereits 115 Millionen DM Entschädigung an Griechenland gezahlt habe. Aber gerade dieser Fall ist symptomatisch für die Rechtsposition der Bundesrepublik, die bekanntlich vollgültiger und umfassender Rechtsnachfolger des Nazireiches zu sein beansprucht. Faktisch wurden 1960 von Bonn 115 Millionen DM an Griechenland gezahlt, um den Naziverbrecher Max Merten, der seit 1959 in Thessaloniki im Gefängnis einsaß, freizukaufen. Merten war 1942 Leiter der Abteilung Verwaltung und Wirtschaft beim Befehlshaber Saloniki-Ägäis und ein Organisator der Deportation der griechischen Juden aus Saloniki nach Auschwitz und Treblinka 1943. Bekanntlich war die jüdische Gemeinde von Saloniki seit der Vertreibung der Juden aus Spanien und Portugal im 16. Jahrhundert immer eine der größten, wirtschaftlich und geistig regsamsten jüdischen Gemeinden in Europa gewesen. Die Nazis löschten sie aus. Der bundesdeutsche Freikauf für Mertens wurde daher als Entschädigung für die aus "rassischen Gründen" ermordeten griechischen Staatsbürger deklariert. Die Bundesregierung wie die griechische Regierung hatten jeweils ein Interesse an dieser Lösung des Falls Merten, denn er wußte zu viel über die Exponenten der deutschen Südosteuropapolitik und über griechische Nazikollaborateure von 1942/43, die 1959/60 in Regierungsstellungen saßen. Über den Fall Merten spricht Frau Dr. Spiliotis am 22. Februar 2002 um 19 Uhr im Griechischen Kulturzentrum.

Die Frage der Reparationen wurde bei der deutsch-griechischen Vereinbarung von 1960 über Merten ausgeklammert, aber die griechische Seite vermerkte, daß sie auf ihre Schadenersatzforderungen nicht verzichtet. Mit dem Zwei-plus-Vier-Abkommen sollte ausdrücklich ein Friedensvertrag mit Deutschland vermieden werden. Dennoch ist mit ihm das Londoner Schuldenmoratorium von 1953 hinfällig geworden. Alle Forderungen Griechenlands sind damit völkerrechtlich vollauf berechtigt. Seit 1995 verklagten Tausende Griechen die BRD vor griechischen Gerichten auf Wiedergutmachung und Schmerzensgeld. Es handelt sich um Klagen von Privatpersonen. Erst diese Klagen, wie die von Überlebenden und Nachkommen der Massakeropfer von Distomo , erreichten über die Medien die deutsche Öffentlichkeit.