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junge Welt, 22.09.2001
Deutsche
Schulden in Griechenland
Premier Simitis
setzt neue Akzente in der Entschädigungsdebatte
Die
Zwangsversteigerung des Goethe-Instituts in Athen ist vorerst gestoppt.
Sie war für den 19. September angesetzt. Aus ihrem Erlös und dem
von Versteigerungen weiterer deutscher Besitztümer in Griechenland
sollen die Hinterbliebenen des Nazi-Massakers von Distomo entschädigt werden, dem am 10. Juni 1944 insgesamt
218 Menschen zum Opfer gefallen waren. Griechische Gerichte hatten
den Hinterbliebenen 1997 eine Entschädigung von 55 Millionen DM
zugesprochen, wogegen die Bundesregierung Sturm läuft. Am 29. September
soll nun das Oberste Sondergericht in Griechenland über den Standpunkt
der Bundesrepublik entscheiden, sie könne als Staat nicht von Bürgern
und Gerichten Griechenlands belangt werden.
Während dieser
Rechtsstreit weitergeht - der Anwalt der Opfer will den Fall vor
das Oberste Gericht bringen, das schon früher entschieden hatte,
Staatenimmunität gelte nicht für Kriegsverbrechen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit -, brachte der griechische Ministerpräsident
Konstantinos Simitis am 9. September auf der Internationalen Messe in Thessaloniki
ein anderes offenes Problem zur Sprache: das der "Zwangsanleihe".
Bei ihr handelt es sich um die Rückzahlung deutscher Schulden an
Griechenland und nicht um Entschädigungsansprüche. Die griechischen
Ansprüche auf Rückzahlung dieser Schulden aus dem Waren- und Zahlungsverkehr
während der Besatzungszeit hatte die Adenauer-Regierung mit dem
Londoner "Abkommen über deutsche Auslandsschulden" vom 27. Februar
1953 anerkannt, allerdings mit dem damals ausgehandelten Zugeständnis
der westlichen Siegerstaaten und auch Griechenlands, daß
die Rückzahlung erst nach Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland erfolgen
soll. Dieser Zustand ist nach Ansicht Griechenlands mit dem 2+4-Vertrag
von 1990 eingetreten. Auch in dem Vertrag zwischen Griechenland
und der BRD vom 18. März 1960 über Entschädigungszahlungen an griechische
Opfer der Judenvernichtung war die Berechtigung der griechischen
Forderungen nach dem Londoner Abkommen festgehalten. Deutschland
hätte eigentlich seit 1990 "zahlen" müssen. Doch Helmut Kohl hatte
solche Forderungen vom Tisch gewischt. Seine Regierung glaubte,
mit dem 2+4-Vertrag alle 1953 aufgeschobenen Entschädigungsforderungen
ein für allemal vom Tisch zu haben.
Die Zwangsanleihe
war ein von der deutschen Okkupationsverwaltung 1942 eingeführtes
finanztechnisches Instrument, um das Ausmaß der den Griechen als
Besatzungskosten auferlegten finanziellen Kontributionen zu verschleiern.
Seit dem ersten Tag der Besetzung mußte Griechenland Besatzungskosten zahlen. Die Höhe der geforderten
Beträge sprengte jedes Maß und stand in eklatantem Widerspruch zur
Haager Landkriegsordnung von 1907. Darin war festgelegt, daß
die Kontributionen in einem vernünftigen "Verhältnisse zu den Hilfsquellen
des Landes" stehen sollen. 1941 mußten
die Griechen pro Monat fast 130 Millionen Reichsmark bezahlen. Die
Kontributionen stiegen 1942 sprunghaft an. Die Besatzer verlangten
im Monatsdurchschnitt 212 Millionen Reichsmark. Den 1942 geforderten
2 551,2 Millionen Reichsmark stand aber nur ein griechisches Volkseinkommen
- das ist die Summe aller produzierten Güter und erbrachten Dienstleistungen
- von 756 Millionen Reichsmark gegenüber. Die Leistungen wurden
durch eine Hyperinflation, eine Ausdehnung des Banknotenumlaufs,
vom Volk erpreßt . Bei gleichzeitig sinkender
Produktion u. a. durch den massenhaften Abtransport von Maschinen,
Rohstoffen, Halbfabrikaten, Lebens- und Genußmitteln
nach Deutschland waren exorbitante Preissteigerungen im Lande und
die absolute Verelendung der Massen die Folgen. Im Vergleich zu
1940 stieg der Banknotenumlauf in Griechenland um 1 575 Prozent.
Die Lebensmittelpreise lagen Ende 1942 um 23 478 Prozent über dem
Niveau von 1940.
Die Höhe der Besatzungskosten
wurde von den "Bedürfnissen" der Besatzer bestimmt. Sie gingen dabei
von der rechtswidrigen These aus, die anspruchsvollen Truppen voll
aus dem Lande zu versorgen. Den Griechen wurde entgegen allen völkerrechtlichen
Bestimmungen und "Kriegsbräuchen" abverlangt, die gesamten Kosten
der deutschen Kriegführung im östlichen Mittelmeer zu tragen. Dazu
gehörten der Ausbau Kretas zur Festung und zur größten Luftwaffen-
und Marinebasis der Deutschen im Mittelmeer sowie der Nachschub
für die deutschen Verbände in Nordafrika.
Im Herbst 1942
drohten Wirtschaft und Finanzen zu kollabieren. Die Athener Kollaborationsverwaltung
sah sich außerstande, der Wehrmacht die für Oktober 1942 geforderten
Drachmenbeträge zur Verfügung zu stellen. Sie befürchtete, der absehbare
Zusammenbruch des Wirtschaftslebens könnte einen allgemeinen Volksaufstand
auslösen. Das Okkupationsregime war in eine tiefe Krise geraten.
Zur gleichen Zeit
zeichnete sich als Folge der Kriegswende ein Funktionswandel Griechenlands
in den deutschen strategischen Überlegungen ab. Man erwartete eine
baldige alliierte Invasion auf Griechenland. Aus der Absprungbasis
für offensive Operationen war eine Festung geworden. Die deutschen
Truppen wurden verdreifacht, militärische Verbände der Kollaborateure
aufgestellt und ausgerüstet, ein gewaltiges Festungsbauprogramm
aufgelegt. Hitler befahl, die Besatzungskosten wegen der kritischen
Kriegslage ohne Rücksicht auf griechische Belange einzutreiben.
Er schickte Hermann Neubacher als Sonderbeauftragten
nach Athen, der die Forderung bei der Kollaborationsregierung durchsetzen
sollte. Neubacher entwickelte ein System
von finanz- und handelstechnischen Maßnahmen und eine Neuregelung
der Besatzungskosten.
In der Nacht vom
1. zum 2. Dezember 1942 wurde die Kollaborationsverwaltung gezwungen,
der neuen Regelung zuzustimmen. Darin war festgelegt, daß
die Griechen über längere Zeit einen festen, relativ niedrigen Betrag
als Besatzungskosten zahlen sollten. Die bisher üblichen explosionsartigen
Steigerungen waren dadurch ausgeschlossen. Alle über den Fixbetrag
hinausgehenden Forderungen der Besatzer mußten
aber auch erfüllt werden. Allerdings sollte dieser Betrag auf einem
Sonderkonto dem griechischen Staat zinslos gutgeschrieben und als
Anleihe, die Deutschland bei Griechenland aufgenommen hatte, behandelt
werden. An der Gesamthöhe der finanziellen Belastung änderte die
Neuregelung nichts; sie verschleierte diese nur.
Die Anforderungen
der Besatzer stiegen auch in der folgenden Zeit ständig. Die Wehrmacht
hatte im August 1944 einen Bedarf angemeldet, der 90 Prozent des
gesamten Drachmenumlaufs entsprach. Die Kollaborationsregierung
ließ die Notenpresse immer schneller laufen. Griechische Spezialisten
beziffern die Gesamtsumme der Zwangsanleihe auf über drei Milliarden
US-Dollar.
Martin
Seckendorf
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