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Nazi-Kriegsverbrechen,
keine Entschädigung
von HardHit -
03.03.2006 12:55
Nazi-Kriegsverbrechen
BVerfG: Keine
Entschädigung
Deutschland muss für Kriegsverbrechen des Naziregimes keinen Schadenersatz
an Hinterbliebene zahlen. Eine Klage von vier Griechen wurde vom
Bundesverfassungsgericht nach Angaben vom Freitag nicht zu einer
Entscheidung angenommen. Schon der Bundesgerichtshof hatte zuvor
die Forderungen wegen eines vor fast 60 Jahren begangenen SS-Massakers
in Griechenland in einem Grundsatzurteil abgewiesen. Nach Überzeugung
beider Bundesgerichte lassen sich Ansprüche der Hinterbliebenen
weder aus dem Völkerrecht noch aus deutschem Amtshaftungsrecht
ableiten (AZ: 2 BvR 1476/03).
Die Eltern eines in Zürich lebenden Griechen und seiner drei Schwestern
waren im Juni 1944 zusammen mit zahlreichen Bewohnern des griechischen
Dorfs Distomo bei Delphi von einer SS-Einheit erschossen worden.
Mit einer "Vergeltungsaktion" hatten die Soldaten nach
einem Partisanenüberfall Rache an den daran unbeteiligten Zivilisten
genommen und mindestens 217 Menschen getötet.
Nach Ansicht der Karlsruher Verfassungsrichter können allein Staaten,
nicht aber Einzelpersonen Ansprüche aus einer Verletzung des Kriegsvölkerrechts
- hier ging es um die Haager Landkriegsordnung -ableiten. Zudem
habe sich Deutschland bereits durch Reparationen und Entschädigungen
seiner völkerrechtlichen Verantwortung gestellt. "Bei aller
prinzipiellen Unzulänglichkeit der Wiedergutmachung menschlichen
Leids durch finanzielle Mittel ist dadurch -und mittels der internationalen
und europäischen Zusammenarbeit -versucht worden, einen Zustand
näher am Völkerrecht herzustellen", heißt es in der Begründung.
Nach Angaben von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste töteten die
deutschen Besatzer in Griechenland bei "Vergeltungsmaßnahmen"
im Zweiten Weltkrieg etwa 30.000 Menschen und zerstörten 460 Ortschaften.
Deutschland hat nach einem Vertrag von 1960 bereits Reparationen
in Höhe von 115 Millionen D-Mark (etwa 59 Millionen Euro) an Griechenland
gezahlt und lehnt eine Entschädigung der Hinterbliebenen ab.
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