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Berliner Umschau, 8. März 2006
Die andere Seite der Medaille
Warum fast keine faschistischen Kriegsverbrecher verurteilt wurden
Von Karl Weiss
Am 4.3.06 meldete die Berliner Umschau, daß das Bundesverfassungsgericht
endgültig die Ansprüche von Überlebenden des Massakers
von deutschen faschistischen Horden im griechischen Distomo auf
Entschädigungen abgelehnt hat. Allerdings wurde nur die eine
Seite angesprochen, das formalrechtliche. Das BVG blieb innerhalb
seiner bereits früher gezeigten Rechtsauffassung. Es soll aber
auch noch die andere Seite gezeigt werden, die Fragwürdigkeit
dieser Rechtssprechung.
Es war gleich nach der Gründung der Bundesrepublik, als alles
darauf ausgerichtet war, daß dieser neue Staat die Speerspitze
im antikommunistischen Kampf gegen die damals noch sozialistische
Sowjetunion werden sollte. Was man nicht brauchen konnte, waren
Blicke zurück auf die entsetzliche faschistische Herrschaft,
Aufarbeitung von Verbrechen, Verurteilung deutscher Verbrecher.
Es wurde, zusammen mit den Tätern, ein unausgesprochenes Bündnis
der Mehrheit der neuen Bundesbürger mit ihrer Regierung getroffen,
all dies nun ruhen zu lassen und nicht mehr dran zu rühren.
Eine übergroße Mehrheit der deutschen Bevölkerung,
zu Tode erschreckt durch die Thesen der Kollektivschuld, brauchte
nicht erst überzeugt zu werden, damit einverstanden zu sein.
Da gab es nun nur ein kleines, winziges Problemchen. Man hatte im
Bereich von 200.000 bis 300.000 deutsche Verbrecher aus der faschistischen
Zeit in der Bundesrepublik leben, die eigentlich abzuurteilen waren.
Zwar hatten die US-Behörden bereits die Freundlichkeit besessen,
die wichtigsten Verbrecher über Italien mit Schiffen nach Südamerika
zu bringen, zwar hatten sie außerdem bereits im Nürnberger
Tribunal wenige Tausend verurteilt und später fast alle begnadigt
(soweit sie nicht hingerichtet worden waren), so daß man diese
alle bereits nicht mehr als Problem hatte, aber die Zahl derer,
die als Verbrecher bekannt waren und in der BRD lebten, war immer
noch immens.
Es handelte sich u.a. um fast die gesamte Gestapo, um große
Teile der SS und schließlich auch um wesentliche Teile der
Kriegstruppen des faschistischen Staates. Damals war zwar der wahre
Umfang der Kriegsverbrechen der Wehrmacht noch nicht bekannt, aber
es waren doch zumindest die großen Massaker bekannt, die durch
Wehrmachstangehörige durchgeführt wurden.
Es wäre eine völlig unwillkommene Ablenkung von den antikommunistischen
Tagesaufgaben gewesen, hätte man alle diese Prozesse durchgeführt.
So war es notwendig, ein rechtliches Instrument zu schaffen, das
dies erübrigte. Gesagt, getan. Das obersten deutsche Gericht
erfand zu diesem Zweck eine rechtliche Konstruktion, die fast alle
Kriegsverbrecher von Schuld freisprach. Sie lautete in etwa folgendermassen:
Zur Zeit des deutschen Faschismus habe es noch keine Deklaration
der Menschenrechte und über Kriegsverbrechen der UNO gegeben.
Die deutschen Gesetze zur Zeit des Faschismus hätten aber die
verschiedenen Kriegsverbrechen gar nicht sanktioniert, so daß
diese in einem gewissermaßen rechtsfreien Raum begangen wurden.
Der Rechtsgrundsatz, daß man nur für etwas verurteilt
werden kann, was zum Tatzeitpunkt am Tatort bekanntermaßen
verboten war, sei absolut.
Auch dies reichte noch nicht aus, jegliche Anklagen fallenzulassen.
Man mußte zusätzlich noch eine extreme Auslegung des
Befehlnotstandes gelten lassen, so daß alle, die nicht selbst
zu den obersten Befehlshabern gehörten, sich schon damit allein
automatisch von den Anklagen befreien konnten.
Innerhalb kurzer Zeit waren fast alle Verfahren eingestellt. Soweit
es doch einmal zu welchen kam, gab es fast immer Freisprüche.
Die obersten Befehlshaber waren fast alle nicht mehr faßbar,
so daß man hier auch nicht aktiv zu werden brauchte.
Was die Richter betraf, so wurde ebenfalls das Prinzip angewandt,
daß Terrorurteile nicht inkriminiert werden könnten,
wenn die Richter nach damals geltenden Gesetzen gehandelt hätten,
unabhängig davon, ob diese Gesetze menschenrechtswidrig waren
wie z.B. die Nürnberger Rassengesetze. Auf dieser Grundlage
bekamen praktisch alle faschistischen Terror-Richter den Persilschein.
Der Begriff Persilschein enstand daraus, daß in den Jahren
nach dem 2. Weltkrieg viele Hunderttausende von faschistischen deutschen
Tätern, die zunächst interniert worden waren wegen ihrer
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, freigelassen
wurden und dann bei ihren Familien mit ihren Habseligkeiten in einem
Pappkarton ankamen, auf dem oft ‚Persil’ stand, mit einem Entlassungsschein,
der sie von allen Anklagen befreite.
Einer der Militär-Richter, der noch in den letzten Kriegstagen
Soldaten hatte aufknüpfen lassen, die sich versteckt hatten,
um die letzten Tage des Krieges zu überleben und gefaßt
wurden, brachte es später bis zum Ministerpräsident des
Landes Baden-Württemberg, ein gewisser Filbinger, der vor kurzem
noch einmal kurz ins Rampenlicht trat, als die CDU Baden-Württemberg
ihn bewußt als Provokation als Alterspräsident in die
Bundesversammmlung wählte, die dann den Bundespräsidenten
Köhler bestimmte.
Eine Lehrstunde in Geschichte, dokumentierend, daß die Partei,
die diese Bundesrepublik am intensivsten geprägt hat, die CDU/CSU,
weiterhin treu zu den Kriegsverbrechern steht.
Es war auch kein Kunststück, daß das oberste deutsche
Gericht damals solche Rechtskonstruktionen entwickelte, denn es
selbst bestand fast ausschließlich aus "belasteten" Richtern.
Logischerweise wurde diese Konstruktion dann konsequent auch auf
alle Fragen von Entschädigungen und Wiedergutmachungen angewandt,
so wie den jetzigen Fall.
Zwar gab es zur Zeit des deutschen Faschismus schon die gültige
Haager Landkriegsordnung, so etwas wie den Vorläufer der UNO-Erklärung
über Kriegsverbrechen, aber dort waren einige Dinge nicht klar
genug formuliert, so daß unsere famosen Richter mit einer
speziellen Auslegung denn auch dieses Hindernis umschiffen konnten.
Darauf bezieht sich die Aussage in unserem Artikel vom Samstag,
daß "Geiselerschießungen nach Kampfaktionen mit
Nichtkombattanten in einem gewissen Rahmen von den Haager Abkommen
nicht ausdrücklich verboten waren".
Später hat das oberste deutsche Gericht dann bis zu einem gewissen
Grad jene Verbrechen von diesem Generalfreispruch ausgenommen, die
aus der spezifisch "nationalsozialistischen" Ideologie entsprungen
seien. Das lief darauf hinaus, daß nun doch Täter, soweit
ihre Taten sich aus rassistischen Gründen gegen Juden richteten,
zur Anklage kommen konnten. Der Zusammenhang der beiden Rechtsauffassungen
läuft in der Praxis darauf hinaus, daß fast ausschließlich
Taten gegen Juden anklagbar und wiedergutmachungsfähig sind,
andere (bis auf wenige Ausnahmen) nicht. Bis zum heutigen Tag ist
dies die antikommunistische Grundlage des - jetzt vereinigten -
deutschen Staates, eine Rechtsauffassung, die außerhalb von
Deutschland von praktisch niemanden geteilt wird.
In Zeiten, in denen Saddam Hussein der Taten gegen die Menschenrechte
angeklagt ist, in denen das Verfahren gegen Milosevic läuft,
in denen der chilenische Putschgeneral Pinochet sich Anklagen gegenüber
sieht, kommt einem diese Rechtsauffassung - vorsichtig ausgedrückt
- überholt vor.
Alle heutige Rechtssprechung geht davon aus, daß es grundlegende
Menschenrechte gibt, die - unabhängig von der Rechtslage in
irgendeinem konkreten Staat - überall auf der Welt gelten.
Wer gegen sie verstößt, ist auch dann schuldig, wenn
sein konkretes Vorgehen an jenem Ort und zu jener Zeit, als er seine
Verbrechen beging, nicht ausdrücklich verboten waren. Man geht
davon aus, daß es ein allgemeines Verständnis aller Menschen
über die grundlegendsten Rechte gibt, die über allen Gesetzen,
Verfassungen und zeitgebundenen Rechtsnormen steht.
Man mag sich darüber streiten, auf welche Verbrechen dies nun
genau zutrifft, aber alle sind sich darüber einig, daß
dies sich vor allem auf Massaker an Zivilisten bezieht, sei es im
Krieg oder außerhalb. Man ist heute der Auffassung, daß
jeder verantwortliche Mensch weiß (und immer wußte),
daß Massaker an Zivilisten Verbrechen sind und ihm daher kein
Pardon gewährt werden kann, nur weil das zu jener Zeit in seinem
Land nicht unter Strafe stand. Das ganze Verfahren gegen Milosevic
und auch das gegen Hussein beruht auf dieser Auffassung.
Das BVG hält nun dieser Auffasung entgegen, daß der Unterschied
darin bestünde, daß es seit 1946 die UN-Erklärung
der Menschenrechte und gegen Kriegsverbrechen gibt und daher seitdem
dieses übergeordnete Recht gälte, aber zu Zeiten des Faschismus
dies noch nicht der Fall gewesen sei.
Alle nicht-deutschen Völkerrechtler (bis auf wenige Ausnahmen)
halten dies für an den Haaren herbeigezogen. Auch vor dieser
UN-Erklärung wußte jeder verständige Mensch, daß
Massaker an Zivilisten Verbrechen sind.
Wenn nun eine Anzahl von Politikern, darunter die im Artikel genannte
Grünen-Politikerin, sich gegen dieses neue Urteil empören,
wenn "Linkszeitung" und "Junge Welt" protestieren, so
beweisen sie nur, wie wenig sie über die Grundlagen der Bundesrepublik
Deutschland wissen. Diese Republik ist aufgebaut auf der Nicht-Bestrafung
der faschistischen Verbrecher. Sie war von Anfang an ein Unrechtsstaat.
Dies ist ihre Erbsünde, einer ihrer Grundbausteine. Würde
man dies wegziehen, bräche das ganze Gebäude zusammen.
Und genau dies ist es, was die Bundesrepublik braucht. Sie in ihren
Grundfesten erschüttern, die immer menschenfeindlich und imperialismusfreundlich
waren. Es ist nicht dieses Urteil, das empörend ist, sondern
das ganze Rechtssystem, das die Filbingers nach oben spült.
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