Entschädigungsfrage:
Schlägt Pendel zugunsten der deutschen Seite aus?
Bei
der Sitzung des Höchsten Sondergerichtes (AED) am Mittwoch
abend vertrat der Richter des Staatsrates,
Athanassios Rantos , die Auffassung, daß
der deutsche Staat hinsichtlich der, von griechischen Bürgern vorgebrachten
Entschädigungsforderungen Staatenimmunität genieße. Sollte das AED
sich der Ansicht von Rontos anschließen, würde dies bedeuten, daß etwa 65.000 anhängige Verfahren von griechischen Bürgern
auf Entschädigung gegenstandslos würden. Nicht davon betroffen ist
aber, die Klage der Opfer des Distomo-Massakers
(1943), da hier ein unwiderrufliches Urteil vorliegt. Nach Anhörung
der Argumente der Rechtsvertreter der Streitparteien am Mittwoch
behielt sich das Gericht einen Urteilsspruch vor. Es muß
darüber befinden, ob griechische Gerichte zuständig sind, um über
Entschädigungs-forderungen zu urteilen
oder nicht.
Ursache für das
Verfahren beim AED war die Forderung des Ersten Senats des Areopags
unter dem Areopag-Präsidenten Stefanos Matthias, der Aufklärung
darüber verlangte, ob es eine übliche und allgemein akzeptierte
Regelung des Internationalen Rechts gibt, die die Staatenimmunität
im Falle von Entschädigungsforderungen für rechtswidrige Handlungen
vorsieht.
In der Eingabe
von Athanassios Rantos heißt es, daß
der deutsche Staat das Recht der Staatenimmunität genieße; kriegerische
Handlungen seien davon nicht ausgenommen.
Richter Rantos
beruft sich in seiner Eingabe auf zwei jüngste Urteile des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte. Sollte der AED zur selben Auffassung
kommen, bleibt der Klägerseite noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof
oder eine außergerichtliche Regelung. Diese favorisiert die griechische
Regierung, wird aber von der deutschen Seite abgelehnt.
Am Montag nahm
der Nationale Rat für Entschädigungsansprüche an Deutschland zur
bevorstehenden Gerichtsverhandlung Stellung. Präsent waren dabei
u.a . auch Vertreter des Netzes der Märtyrerstädte.
Die Redner sprachen in ihren Ausführungen von einem Rechtsputsch,
da der Areopag-Präsident Stefanos Matthias ihrer Ansicht nach ein
Urteil des Areopag-Plenums mißachtet habe.
Darin wird den Opfern des Distomo-Massakers
Recht gegeben und auch das Urteil des Landgerichtes Livadia
von 1997 bestätigt. Das Livadia-Urteil
gestand den Distomo-Opfern eine Entschädigung in Höhe von 11 Mrd. Dr.
zu. In einem anderen Fall urteilte der Erste Senat - ebenfalls unter
Stefanos Matthias - jedoch, daß nicht
zweifelsfrei feststehe, ob griechische Gerichte für Entschädigungsforderungen
seien; die unterschiedlichen Auffassungen von Areopagsplenum und
Erstem Senat nahm Matthias zum Anlaß ,
das Höchste Sondergericht anzurufen.
Die Redner auf
der Pressekonferenz verwiesen ihrerseits darauf, daß
sich die deutschen Gerichte für Klagen griechischer Bürger hinsichtlich
von Entschädigungsansprüchen, die aus dem Zweiten Weltkrieg resultieren,
für nicht zuständig erklärten. Das Vorstandsmitglied des Nationalen
Rates für Entschädigungsforderungen an Deutschland, Manolis
Glezos , stellte denn auch die rhetorische Frage: "Wohin
sollten sich also griechische Bürger wenden? An Gerichte in Bangladesch"?
Ex-Minister Alexandros Mangakis vermutete einen "Basar hinter den Kulissen":
"Die Tatsache, daß die Angelegenheit
an das Höchste Sondergericht weitergeleitet wurde, deutet darauf
hin, daß die Absicht vorliegt, eine juristische Sackgasse zu schaffen!"
Bei einer Veranstaltung
an der Wirtschaftsuniversität am Dienstag kündigte unterdessen Manolis
Glezos einen Kongreß
vom 31. Oktober bis zum 2. November an. Er soll sich mit folgenden
Einheiten auseinandersetzen: Schulden aus dem Ersten Weltkrieg;
aus der Zwischenkriegszeit; aus dem Zweiten Weltkrieg und der Besatzung;
Völkermord am griechischen Volk; nationale Zersplitterung; Schulden
Deutschlands; Geschichte der Entschädigungsforderungen; Verträge
zwischen den Bündnispartnern und Griechenland seit 1945 und Entschädigungen:
Forderung oder Recht? (AZ)
Athener
Zeitung Nr. 413 vom 19. April 2002
|