Deutschland wird Immunität für Nazi-Verbrechen gewährt
Pressemitteilung 15.02.2007
Zum Urteil des EuGH vom 15. Februar 2007
Das Wehrmachtsmassaker vom 13.12.1943 in Kalavryta
(Griechenland)
Am heutigen 15.2.07 fällte der Europäische Gerichtshof
in Luxemburg ein Urteil mit großer Tragweite für alle europäischen
Überlebenden der NS-Verbrechen. Der EuGH entschied, dass Schadensersatzklagen
durch Opfer von Kriegsverbrechen nicht dem sogenanntem „Brüsseler
Übereinkommen“ unterfallen. Dies bedeutet im Ergebnis: Im Fall des
Massakers von Kalavryta können die Opfer und Angehörigen der dort
Ermordeten ihre Ansprüche nicht vor griechischen Gerichten geltend
machen.
Am 13. Dezember 1943 begingen deutsche Wehrmachtssoldaten
in der Ortschaft Kalavryta das folgenschwerste Massaker während
der Besatzung Griechenlands, bei dem mindestens 696 Menschen ermordet
wurden. Dieses Ereignis ist bis heute Symbol für den terroristischen
Charakter der deutschen Besatzungspolitik in Griechenland, der allein
bei Massakern mindestens 30.000 Menschen zum Opfer fielen. Kalavryta
ist für die Menschen in Griechenland bis heute ein lebendiger Ort
der Erinnerung an diese Zeit.
Die Täter von Kalavryta wurden niemals zur Rechenschaft
gezogen, die Opfer nicht entschädigt. Die Opfer des Massakers und
ihre Hinterbliebenen haben sich in den 90er Jahren entschieden,
für die Anerkennung des Verbrechens zu kämpfen und eine Entschädigung
für ihr Leid und die materiellen Verluste zu erstreiten. Die Bundesrepublik
verweigert bis heute jegliche Entschädigungsleistungen.
Der Prozess um die Entschädigung der Opfer von
Kalavryta ist beim Oberlandesgericht in Patras/Griechenland anhängig.
Da Deutschland sich gegenüber Entschädigungsklagen in Griechenland
auf den völkerrechtlichen Grundsatz der „Staatenimmunität“ beruft,
legte das OLG Patras dem EuGH die Frage vor, ob die griechischen
Gerichte sich zur Begründung der Zuständigkeit in Entschädigungsprozessen
auf das sogenannte „Brüsseler Übereinkommen“ stützen können. Nach
diesem Übereinkommen wären die griechischen Gerichte zuständig.
Mit der heutigen Entscheidung haben die europäischen
Richter sich dem Willen der Bundesrepublik unterworfen. Deutschland
wird vom EuGH Immunität gewährt, die Opfer werden rechtlos gestellt.
Deutschland verweigert vielen Opfern nationalsozialistischer Verbrechen,
die niemals Entschädigungsleistungen erhalten haben, bis heute jede
Zahlung. Freiwillig hat noch keine bundesdeutsche Regierung NS-Opfer
entschädigt. Aufgrund des EuGH-Urteils hat sich die deutsche Regierung
mit ihrer Politik des Schlussstrichs vorerst durchgesetzt.
Für den Kampf um die Entschädigung aller Opfer
von NS-Verbrechen in Europa ist dieses Urteil eine große Enttäuschung,
denn es betrifft im Ergebnis nicht nur die griechischen NS-Opfer,
sondern genauso alle anderen. Im Falle eines positiven Ausgangs
wäre für die Opfer deutscher Verbrechen während des zweiten Weltkriegs
der Weg frei gewesen, vor den Gerichten ihrer Herkunftsländer Klagen
gegen die Bundesrepublik Deutschland zu führen und ihre berechtigten
Entschädigungsansprüche endlich durchzusetzen. Dennoch ist mit dieser
Entscheidung nicht das letzte Wort gesprochen, weder in juristischer
noch in politischer Hinsicht. Deutschland wird sich den Konsequenzen
seiner Vergangenheit stellen und die Opfer Nazideutschlands entschädigen
müssen. Für Naziverbrechen darf es keine Immunität geben.
AK-Distomo
Hamburg, den 15.2.2007
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