Opfer von Wehrmachts-Massakern können Deutschland
nicht verklagen
Europäischer Gerichtshof: Kein individuelles Klagerecht
Luxemburg, 15. Februar (AFP) - Opfer von Massakern der deutschen
Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg können Deutschland nicht mehr auf
eine Entschädigung verklagen. Das entschied am Donnerstag der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Massaker seien
„hoheitliche“ Taten und Entschädigungsforderungen gegen Deutschland
keine zivilen Streitigkeiten, erklärte der EuGH zur Begründung.
Staaten aber genössen nach internationalem Recht Immunität. Der
Arbeitskreis Distomo, eine Interessenvertretung griechischer Wehrmachtsopfer,
wertete das Urteil als „große Enttäuschung“. Für die Betroffenen
sei es „nochmals ein Schlag ins Gesicht“ (AZ: C-292/05).
Im konkreten Fall geht es um ein Massaker im griechischen Kalavryta,
bei dem die Wehrmacht im Dezember 1943 insgesamt 676 Menschen
ermordete. Angehörige hatten in Griechenland Deutschland verklagt
und verlangten eine Entschädigung. Das oberste griechische Sondergericht
für Völkerrecht erklärte allerdings in diesem wie zuvor auch schon
in anderen Fällen, nach dem Baseler Übereinkommen von 1972 über
die Verfolgung von Kriegsverbrechen genössen die Staaten Immunität.
Im Februar entschied auch das Bundesverfassungsgericht zu einem
Massaker im griechischen Distomo, das Völkerrecht sehe individuelle
Entschädigungen nicht vor. Stattdessen habe Deutschland bereits
Entschädigungen an die jeweiligen Staaten gezahlt.
Vor dem EuGH berief sich ein Opfer auf ein weiteres internationales
Abkommen, das Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit
in Zivil- und Handelssachen von 1968. Dieses Abkommen mache für
zivile Opfer kriegerischer Auseinandersetzungen eine Ausnahme
von der Staatenimmunität. Wie jedoch der EuGH entschied, sind
die Entschädigungsforderungen keine zivile Streitigkeit. Streitkräfte
handelten in „Ausübung hoheitlicher Befugnisse“, ihre Taten seien
„typischer Ausdruck staatlicher Souveränität“. Unabhängig von
der Frage der Schwere und Rechtmäßigkeit der Wehrmachtshandlungen
sei das Übereinkommen daher nicht anwendbar. Nach dem Luxemburger
Urteil müssen die griechischen Gerichte die anhängigen Klagen
nun endgültig als unzulässig abweisen.
Der Sprecher des Arbeitskreises Distomo, Martin Klingner, kritisierte
das Urteil als „Akt der Desintegration Europas“. Es widerspreche
allen europäischen Rechtssystemen, „dass nicht am Tatort geklagt
werden kann“, sagte der Opfer-Anwalt der Nachrichtenagentur AFP.
Den Opfern sei der Zugang zu den Gerichten
damit menschenrechtswidrig verbaut. Nach einem so genannten Globalabkommen
habe Deutschland Anfang der sechziger Jahre an Griechenland 115
Millionen Mark (58,8 Millionen Euro) gezahlt. Diese Entschädigung
sei aber vorrangig für Juden und politisch Verfolgte gedacht gewesen.
Opfer von Wehrmachts-Massakern seien dagegen überwiegend leer
ausgegangen.