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Konkret 08/03, S. 38  

Rolf Surmann  

Geschlossene Gesellschaft

Argyris Sfountouris, einer der wenigen Überlebenden des Wehrmachtsmassakers im griechischen Distomo, ging einen eigenen Weg, um sein Recht auf Entschädigung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen: Er klagte nicht in Griechenland oder in den USA, sondern im Land der Täter. Diese Vorgehensweise gibt der deutschen Gesellschaft immerhin die Möglichkeit, sich mit ihrer Schuld und Verantwortung auseinanderzusetzen. In den Vorinstanzen jedoch gescheitert, hat Sfountouris den Fall schließlich bis vor den Bundesgerichtshof gebracht. Der entschied nun ebenfalls gegen ihn und andere NS-Opfer.  

Das überrascht nicht. Bemerkenswert ist allerdings die Begründung: Das Recht ausländischer Bürger auf individuelle Klageerhebung gegen die deutsche Regierung wird generell in Abrede gestellt; man verweist auf zwischenstaatliche Abkommen. Dabei braucht man nicht einmal an die Entschädigungsklagen in den USA wegen NS-Zwangsarbeit zu erinnern, um zu wissen, daß das so einfach nicht geht. Denn anderswo ist ja durchaus möglich, was man hierzulande den NS-Opfern verweigert.  

Auch die Angewohnheit, Wehrmachtsverbrechen als Teil des (üblichen) Kriegsgeschehens hinzustellen, hat der BGH übernommen. Diente sie über Jahrzehnte dazu, die Mörder in Uniform als unbescholtene Bürger erscheinen zu lassen, spricht man jetzt den Opfern der Verbrechen mit diesem Argument ihr Recht auf Entschädigung ab. Wie wichtig dem BGH solche entschädigungspolitischen Stoppzeichen sind, zeigt sich letztlich daran, daß er das Urteil selbst fällte und die Klage nicht - halbwegs problemorientiert - an das Bundesverfassungsgericht verwies.  

Wer nun glaubt, die Restaurationsprämissen der fünfziger Jahre seien eine unveränderliche Konstante in diesem Land, unterschätzt die Flexibilität deutscher Gewalten in Zeiten weltweiter Militärinterventionen für Menschenrechte. Das Gericht machte sich nämlich zu eigen, was zuvor die Bundesregierung hatte vortragen lassen: tiefes Bedauern über das begangene Unrecht. Das kam bei der hiesigen Presse trotz/wegen der Abfertigung der Opfer des deutschen Verbrechens gegen die Menschheit gut an. Zwar gab es einige Zeitungen, die von ihrer Forderung nach einem Almosen nicht lassen wollten, andere aber waren bereits ein Stück weiter. So vertrat Götz Aly in der "Berliner Zeitung" die Meinung, eine Erweiterung des Klagerechts von Opfern nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen könne dazu führen, daß auch Dresdner Bombenopfer die britische Regierung verklagen könnten. Die Verweigerung einer Entschädigung für NS-Opfer als Maßnahme zu ihrem eigenen Besten - darauf muß man erst mal kommen.