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Konkret
08/03, S. 38
Rolf Surmann
Geschlossene Gesellschaft
Argyris Sfountouris,
einer der wenigen Überlebenden des Wehrmachtsmassakers im griechischen
Distomo, ging einen eigenen Weg, um sein Recht auf Entschädigung
gegenüber der Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen: Er klagte
nicht in Griechenland oder in den USA, sondern im Land der Täter.
Diese Vorgehensweise gibt der deutschen Gesellschaft immerhin die
Möglichkeit, sich mit ihrer Schuld und Verantwortung auseinanderzusetzen.
In den Vorinstanzen jedoch gescheitert, hat Sfountouris den Fall
schließlich bis vor den Bundesgerichtshof gebracht. Der entschied
nun ebenfalls gegen ihn und andere NS-Opfer.
Das überrascht
nicht. Bemerkenswert ist allerdings die Begründung: Das Recht ausländischer
Bürger auf individuelle Klageerhebung gegen die deutsche Regierung
wird generell in Abrede gestellt; man verweist auf zwischenstaatliche
Abkommen. Dabei braucht man nicht einmal an die Entschädigungsklagen
in den USA wegen NS-Zwangsarbeit zu erinnern, um zu wissen, daß
das so einfach nicht geht. Denn anderswo ist ja durchaus möglich,
was man hierzulande den NS-Opfern verweigert.
Auch die Angewohnheit,
Wehrmachtsverbrechen als Teil des (üblichen) Kriegsgeschehens hinzustellen,
hat der BGH übernommen. Diente sie über Jahrzehnte dazu, die Mörder
in Uniform als unbescholtene Bürger erscheinen zu lassen, spricht
man jetzt den Opfern der Verbrechen mit diesem Argument ihr Recht
auf Entschädigung ab. Wie wichtig dem BGH solche entschädigungspolitischen
Stoppzeichen sind, zeigt sich letztlich daran, daß er das Urteil
selbst fällte und die Klage nicht - halbwegs problemorientiert -
an das Bundesverfassungsgericht verwies.
Wer nun glaubt,
die Restaurationsprämissen der fünfziger Jahre seien eine unveränderliche
Konstante in diesem Land, unterschätzt die Flexibilität deutscher
Gewalten in Zeiten weltweiter Militärinterventionen für Menschenrechte.
Das Gericht machte sich nämlich zu eigen,
was zuvor die Bundesregierung hatte vortragen lassen: tiefes Bedauern
über das begangene Unrecht. Das kam bei der hiesigen Presse trotz/wegen
der Abfertigung der Opfer des deutschen Verbrechens gegen die Menschheit
gut an. Zwar gab es einige Zeitungen, die von ihrer Forderung nach
einem Almosen nicht lassen wollten, andere aber waren bereits ein
Stück weiter. So vertrat Götz Aly in der "Berliner Zeitung" die
Meinung, eine Erweiterung des Klagerechts von Opfern nationalsozialistischer
Gewaltmaßnahmen könne dazu führen, daß auch Dresdner Bombenopfer
die britische Regierung verklagen könnten. Die Verweigerung einer
Entschädigung für NS-Opfer als Maßnahme zu ihrem eigenen Besten
- darauf muß man erst mal kommen.
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