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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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Konkret 04/99,
S. 44
Rolf Surmann
"... zum Schweigen gebracht"
Wie die Bundesrepublik
mit Entschädigungsforderungen von NS-Opfern umspringt. Das Beispiel
Griechenland
"Die
Initiative der Unternehmen verfolgt drei Ziele: Eine Antwort auf
moralische Verantwortung deutscher Unternehmen aus den Bereichen
der Zwangsarbeiter-Beschäftigung, der Arisierung und anderen Unrechts
aus der Zeit der NS-Herrschaft zu geben, aus diesem Verständnis
der NS-Vergangenheit humanitäre und zukunftsweisende Projekte zu
fördern und dadurch eine Grundlage zu schaffen, um Klagen, insbesondere
Sammelklagen in den USA, zu begegnen und Kampagnen gegen den Ruf
unseres Landes und seiner Wirtschaft den Boden zu entziehen." So
lauten die Kernsätze einer gemeinsamen Erklärung von zehn Industriekonzernen,
Dresdner und Deutscher Bank, der Allianz sowie dem Bundeskanzler.
Wichtig ist bekanntlich vor allem der letzte Punkt: Den finanziell
schwer kalkulierbaren Sammelklagen soll begegnet und freie Bahn
für die Fusion von Deutscher Bank und Bankers Trust geschaffen werden.
Denn am 21. Januar hatte die Deutsche Bank einen Antrag auf Übernahme
der amerikanischen Anlagegesellschaft bei den US-Behörden eingereicht,
der New Yorker Stadtkämmerer Hevesi als Kopf einer einflußreichen
Gruppe von staatlichen Wirtschaftsfachleuten jedoch ein akzeptables
Entschädigungsabkommen als Bedingung hierfür genannt.
Das war exakt eine
Reprise des "Schweizer Problems". Sammelklagen und ein möglicher
Einspruch gegen die Zulassung der gerade durch Zusammenschluß entstandenen
UBS in den USA hatten bei den Eidgenossen mehr Einsicht in ihre
Entschädigungspflicht bewirkt als alle von ihnen gegründeten Untersuchungskommissionen
zusammen. Schnell lernfähig zeigte sich auch der Vorstandsvorsitzende
der Deutschen Bank, Breuer, der sich Schröders Troubleshooter Hombach
auf dessen US-Trip anschloß, um die Probleme seines Finanzinstituts
gleich selbst zu regeln. Mit auf die Reise hatte das hauseigene
Archiv seinem obersten Chef noch gegeben, was sonst wohl von dritter
Seite enthüllt worden wäre: die Verstrickung der Deutschen Bank
in die Finanzierung des Vernichtungslagers Auschwitz.
Nicht um die Entschädigung
der NS-Verfolgten ging es also, sondern um die Beseitigung von Hindernissen
und finanziellen Unwägbarkeiten auf einem wichtigen Auslandsmarkt.
Rechtssicherheit wurde offen als Hauptziel genannt. Gemeint war
damit jedoch nicht Sicherheit für die Opfer, sondern für die Geschäfte
der Täter und ihrer Nachfahren. Doch auch persönliche Anteilnahme
fehlte nicht. Bundeskanzler Schröder hatte sie schon vor Wochen
in einer Talkshow klar formuliert, als er die Einrichtung eines
Entschädigungsfonds vor allem mit dem Schutz deutscher Arbeiter
und deutscher Unternehmen vor Begehrlichkeiten aus dem Ausland begründete.
Wie wichtig den Deutschen diese Sichtweise nach wie vor ist, wird
in der "Gemeinsamen Erklärung" an der Formulierung erkennbar, man
wolle mit diesem Abkommen "Kampagnen gegen den Ruf unseres Landes
und seiner Wirtschaft den Boden... entziehen". Angesichts des Umstands,
daß diese Wirtschaft seit über 50 Jahren die Anerkennung ihrer Schuld
und die Übernahme von Verantwortung verweigert und sich jetzt nur
aufgrund des wirtschaftlichen Drucks zu Teilzugeständnissen bereit
erklärt hat, sind solche Opferposen in regierungsoffiziellen Dokumenten
durchaus bemerkenswert. Offensichtlich hat sich diesbezüglich seit
Adenauers Erklärung der Deutschen zu Kriegs-, Vertreibungs- und
Entnazifizierungsopfern nichts Grundsätzliches geändert.
Natürlich wurden
die Ergebnisse der Hombachschen USA-Reise hierzulande positiv aufgenommen.
Auch Wohlmeinende äußerten die Ansicht, es sei im Grunde gleichgültig,
aus welchen Motiven gezahlt werde, Hauptsache, es werde gezahlt.
Dabei wird nicht nur übersehen, daß der aktuelle Verhandlungsstand
der historischen Aufgabe keineswegs genügt, sondern stillschweigend
auch unterstellt, daß sich alle wesentlichen Entschädigungsfragen
erledigt haben. Geht man jedoch davon aus, daß weiterhin etliche
Punkte offen sind, dann zeigt sich in dieser Haltung nur die Fortdauer
der alten Malaise, die kaum Gutes für die Zukunft erwarten läßt.
Die Auswirkungen
sind bereits für die jetzt zur Verhandlung stehende Stiftung absehbar.
Selbst auf den ersten Blick positive Formulierungen erweisen sich
schnell als Versuch, der Verantwortung zu entgehen. So kommt in
der zitierten "moralischen Verantwortung deutscher Unternehmen"
gerade nicht die Bereitschaft zum Ausdruck, in angemessener Weise
Entschädigungsleistungen für die vernutzte Zwangsarbeit zu erbringen.
Denn lediglich moralische Verantwortung übernehmen zu wollen, bedeutet
in diesem Zusammenhang, eine Pflicht zur Entschädigung auf juristischer
Grundlage zu leugnen. Die Auswirkungen sind klar: Ein objektiver
Maßstab für die Zahlungen wird nicht anerkannt. Die Leistungen bleiben
dem Belieben der Nutznießer der NS-Verbrechen und ihrer Sachwalter
überlassen. Wofür, wieviel, an wen, nach welchen Regeln gezahlt
wird, unterliegt im Prinzip ihrem Gutdünken.
Die Verweigerung
juristisch festgeschriebener Folgeleistungen ist auch unter historischem
Gesichtspunkt ein besonderer Affront. Denn bei den Nürnberger Prozessen
war Zwangsarbeit ein zentraler Anklagepunkt: Zwei verbrecherische
Ziele des "Sklavenarbeitsprogramms" standen im Mittelpunkt: "Erfüllung
der Arbeitsanforderungen der Nazi-Kriegsmaschinerie" und "Vernichtung
und Schwächung der Völker, die von den Vertretern der Nazi-Rassenlehre
als minderwertig oder von den die Weltherrschaft anstrebenden Nazis
als mögliche Feinde betrachtet wurden". Krupp mußte deswegen für
einige Jahre ins Gefängnis. Jetzt wird das Thema, der Konjunktur
für internationale Gerichtshöfe zum Trotz, erneut zur Gewissensfrage
erklärt und damit bagatellisiert.
Daraus folgt nicht
nur, daß die Opfer in jenem Land besonders beachtet werden, in dem
die Sammelklagen eingereicht wurden, während Verfolgte in Osteuropa,
wo mit Abstand die meisten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter
leben, zunächst gar nicht berücksichtigt werden sollten. Auch die
Höhe der Zahlungen ist völlig offen. Selbst wenn die willkürlich
festgelegte Summe von 10.000 Mark pro Person nach dem VW-Modell
zugrunde gelegt würde, müßte die bisher gesprächsweise genannte
Fondsausstattung verdoppelt, wenn nicht verdreifacht werden. Selbstverständlich
wäre auch die Frage zu stellen, warum bisher lediglich die Größen
der Exportindustrie eine "moralische Verpflichtung" spüren, nicht
aber die übrigen Unternehmen, ganz zu schweigen von Landwirtschaft,
Kommunen und staatlichen Betrieben. Es ist zudem nicht plausibel,
daß die Fondssumme noch einmal in Entschädigungsleistungen und Ausgaben
für "zukunftsweisende Projekte" geteilt werden soll. Damit sei nichts
gegen Erinnerungsvorhaben und andere nützliche Projekte gesagt,
wohl aber die Frage aufgeworfen, warum NS-Opfer die Erinnerung der
Täter-Erben finanzieren sollen.
Die Liste der Einwände
ließe sich verlängern. Doch kann durchaus darauf vertraut werden,
daß internationaler Druck noch einiges richten wird. Weniger Optimismus
ist bei Entschädigungsfällen angebracht, die diese Unterstützung
nicht haben. Denn mit dem "Versöhnungsfonds" - so sein zeitweiliger
Namen - wird die Schlußstrich-Formel aktualisiert. So sprach der
deutsche Verhandlungsleiter Hombach noch in den USA von einem materiellen
Schlußstrich, der jetzt gezogen werde, und die deutsche Presse vermerkte
beifällig, es habe hiergegen keinen Widerspruch gegeben. Schlecht
sieht es deshalb für die Verfolgten abseits des aktuellen Interesses
aus, zum Beispiel für die Forderungen, die von griechischer Seite
erhoben werden.
Im Juni 1944 zogen
Soldaten einer SS-Division in das griechische Dorf Distomo ein.
Zwölf junge Männer, mit Feldarbeit beschäftigt, wurden von ihnen
sofort umgebracht. Danach erschossen und erschlugen sie weitere
218 Menschen, ungefähr die Hälfte der Dorfbevölkerung. Die Toten
dieser "Vergeltungsaktion" sind wohl den fast 39.000 Personen zuzuzählen,
die von den Deutschen in Griechenland "hingerichtet" wurden. 12.000
verloren im Laufe indirekter kriegerischer Auseinandersetzungen,
70.000 durch direkte Kriegshandlungen ihr Leben. 100.000 Griechinnen
und Griechen wurden in Konzentrations- und Vernichtungslager verschleppt
und ermordet. Unter den Toten waren zirka 80.000 Jüdinnen und Juden.
Mehr als 300.000 Menschen verhungerten während der deutschen Besatzung.
Seit einigen Jahren
gibt es in Griechenland verstärkte Anstrengungen, auf Entschädigung
für diese Verbrechen zu drängen. Im Zentrum steht dabei ein Prozeß,
der beim Landgericht von Livadia von den Nachfahren der Opfer des
Massakers in Distomo geführt wurde. Zirka 55 Millionen Mark Entschädigung
sprach das Gericht den Angehörigen im letzten Jahr zu. Es heißt,
das Urteil sei mittlerweile rechtskräftig geworden, weil die Bundesregierung
das Gericht nicht als zuständig anerkannte und deshalb keinen Widerspruch
einlegte.
Allerdings gibt
es noch weitere Forderungen von griechischer Seite. Hierzu gehören:
deutsche Entschädigungsverpflichtungen aus dem Ersten Weltkrieg
- 80 Millionen Mark; deutsche Schulden aus dem Handel zwischen den
Weltkriegen - 523.873.000 US-Dollar; Rückzahlung einer Zwangsanleihe,
zu der die Bank von Griechenland 1942 gezwungen worden war - 3,5
Milliarden Dollar. Außerdem wird auf Berechnungen der Pariser Reparationskonferenz
von 1946 verwiesen, nach denen die deutschen Verpflichtungen gegenüber
Griechenland für Beschlagnahme von Privat- und Staatseigentum, Plünderung
und Zerstörung sich auf 7,1 Milliarden US-Dollar beliefen. Alle
Zahlenangaben beruhen im übrigen auf den Preisen von 1938. Allein
die Reparationsforderungen machen heute mehr als 50 Milliarden Mark
aus. Finanzielle Verpflichtungen in dieser Höhe können offensichtlich
heute noch deutsches Wohlbefinden beeinträchtigen (obwohl sie nur
die Hälfte der Summe ausmachen, die zur Zeit jährlich für den "Aufbau
Ost" ausgegeben wird). Umgekehrt machen die Zahlen deutlich, daß
die systematische Mißachtung solcher Forderungen nach 1945 eine
wichtige Voraussetzung für das "Wirtschaftswunder" und die Konsolidierung
des westdeutschen Staates war.
Wie hat man hierzulande
auf die griechischen Forderungen, die in keiner Weise spektakulär
sind, sondern lediglich das durchschnittliche Schicksal der von
Deutschen heimgesuchten Menschen zum Ausdruck bringen, reagiert?
Sie sind, kaum überraschend, abgelehnt worden. "Erinnerungspolitischer"
Alltag also. Doch genau deshalb lohnt sich ein zweites Hinsehen
- ein Blick auf deutsche "Erinnerungskultur" abseits großer Debattenplätze,
auf die ganz gewöhnliche Haltung den Opfern deutscher Geschichte
gegenüber. Denn der griechischen Regierung stehen keine besonderen
Druckmittel zur Verfügung, um ihre Forderungen zum Verhandlungsgegenstand
zu machen. Die Verbrechen, die gegenüber den Menschen hier begangen
wurden, sind auch nicht "spektakulär" - übliche deutsche Verbrechen
eben. Deutsche Normalität von gestern trifft also auf deutsche Normalität
von heute.
Die Rechtfertigung
dieser Normalität ist aufschlußreich. Am Anfang steht natürlich
stets der Hinweis auf das Ergebnis der Londoner Schuldenkonferenz
von 1953. Dort waren die Reparationsforderungen der von Deutschland
überfallenen Staaten bis zum Abschluß eines Friedensvertrags zurückgestellt
worden. Hierzu wurden auch die privaten Schäden der in diesen Ländern
lebenden NS-Opfer gerechnet. Sie konnten deshalb diesem Rechtsverständnis
zufolge ihre Interessen, etwa Entschädigung für KZ-Haft oder Zwangsarbeit,
erst im Kontext künftiger zwischenstaatlicher Verhandlungen geltend
machen, ein zwar formal korrekter Rückbezug, der jedoch hinsichtlich
der Bereitschaft, Verantwortung für die NS-Verbrechen zu übernehmen,
ein Offenbarungseid ist. Denn mit dieser Argumentation wird zugleich
ein Grundzug der Entschädigungskonzeption verschwiegen: Die Interessen
der Täter rangieren vor den Interessen der Opfer. Entschädigungszahlungen
wurden lediglich in dem Maße geleistet, wie die Täter zu Leistungen
bereit waren bzw. sich hierzu in der Lage sahen. Diesen "Spielraum"
verdankten die westdeutschen Regierungen ihrer Rolle im "Kalten
Krieg". Eine innenpolitisch befriedete und außenpolitisch als starkes
"Bollwerk" gegen die UdSSR einsetzbare Bundesrepublik war in jener
weltpolitischen Lage der Fixpunkt, dem alle anderen Entscheidungen
nachgeordnet wurden. Ihre "Überlastung" durch Entschädigungs- und
Reparationszahlungen galt es deshalb zu vermeiden.
Diese Maxime galt
im übrigen nicht nur für Auslandsverpflichtungen, sondern auch für
die Konzeption des Bundesentschädigungsgesetzes. Denn die Übernahme
der ursprünglich zivilrechtlich begründeten Schadensersatzpflicht
durch den Staat wandelte die privatrechtliche Schuld in eine öffentlich-rechtliche
Entschädigungsverpflichtung um. Eine solche Konstruktion gab den
politisch Verantwortlichen Definitionsmacht über die Schäden, für
die sie Ausgleichszahlungen leisten sollten, über die Menschen,
die sie in den Kreis der Berechtigten aufnahmen, und nicht zuletzt
über das Entschädigungsverfahren selbst. Einen "unentschuldbaren
Fehler" nannte der ehemalige Verfassungsrichter Martin Hirsch diese
politische Entscheidungsermächtigung der Täternation über die Opfer
und ihre Ansprüche.
Genau so aber erläutert
das Bundesfinanzministerium noch immer die Logik des Ausschlusses
von Opfern und der Abstufung von Ansprüchen durch die deutsche Administration.
Zwar weiterhin ohne den geringsten Selbstzweifel, den Gesetzgeber
aber durch die Gesetze legitimierend, skizziert es etwa am Beispiel
der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter diese Vorgehensweise:
"Angesichts der Vielzahl und des großen Umfangs der Schäden haben
der Gesetzgeber und ihm folgend alle Bundesregierungen allerdings
die Entschädigungen für NS-Unrecht bewußt auf die gesetzlich bestimmten
Entschädigungstatbestände und -folgen konzentrieren müssen. Das
System der Wiedergutmachung ist sorgfältig aufeinander abgestimmt
und berücksichtigt jeweils die Schwere des Eingriffs und seiner
Folgen. Eine Entschädigung für Zwangsarbeit als solche sehen die
bestehenden Regelungen nicht vor..."
Natürlich erlaubte
diese Position auch, die Höhe der Entschädigungsleistungen festzulegen.
Wenn eigene Interessen im Spiel waren, zum Beispiel die Stationierung
von Militär, förderten diese allerdings manchmal die Entschädigungsbereitschaft.
So wurde auch mit Griechenland trotz des Londoner Abkommens 1960
ein Vertrag "über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger,
die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden
sind", abgeschlossen. 115 Millionen Mark zahlte man. Sie sind heute
der zweite Vorwand, um Forderungen abzulehnen. Denn die Bundesregierung
behauptet jetzt, dieser Vertrag habe die Ansprüche Griechenlands
"abschließend" geregelt.
Dabei müßte sie
es besser wissen. Denn in der vom Bundesfinanzminister herausgegeben
Schriftenreihe zum Entschädigungs- und Rückerstattungsrecht hieß
es vor 15 Jahren bezüglich der "Erledigungsklausel" dieser Verträge
noch recht offen: "Die deutsche Seite bringt darin zum Ausdruck,
die deutsche Regierung gehe davon aus, daß die Regierung des Vertragspartners
künftig nicht mehr eine Regelung weiterer Fragen verlange, die aus
nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen herrühren. Die andere
Seite stimmt dieser Auffassung zu, behält sich jedoch vor, dann
eine Regelung weiterer Forderungen aus nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen
zu verlangen, wenn es zu einer allgemeinen Prüfung der im Londoner
Schuldenabkommen zurückgestellten Forderungen - dies sind die aus
dem Kriege herrührenden Ansprüche - kommen sollte" (Bd. 3, S. 277).
Mit dieser Kompromißformel wollte die Bundesregierung damals erreichen,
wie es im Hinblick auf einen ähnlichen Vertrag mit Polen heißt,
daß die "erhobenen Wiedergutmachungsforderungen... auf indirektem
Wege... zum Schweigen gebracht, ohne juristisch erfüllt zu werden".
Selbst der damalige
Bundeskanzler Erhard hatte in den 60er Jahren durchaus noch eine
Verpflichtung zum Handeln gesehen. Denn laut "Frankfurter Rundschau"
(22.11.95) "versicherte (er) noch 1965 dem damals in Bonn vorsprechenden
Koordinierungsminister Andreas Papandreou..., sobald die deutsche
Wiedervereinigung unter Dach und Fach sei, werde man die Zwangsanleihe
zurückzahlen". Entweder war er noch besseren Sinnes, oder er hat
den Eintritt dieses Ereignisses nicht für möglich gehalten. Die
rotgrüne Bundesregierung bestreitet jetzt aber sogar die unterschiedliche
Auslegung des Vertrags und lehnt alle anderen Forderungen ebenfalls
strikt ab. Auch dies ist eine politisch und nicht - wie sie glauben
machen will - juristisch begründete Entscheidung.
Allerdings kommt
sie hinsichtlich der Reparationsforderungen um eine zusätzliche
Begründung nicht herum. Denn nach dem Zwei-plus-Vier-Abkommen, das
allgemein als Äquivalent für einen Friedensvertrag angesehen wird,
ist der Londoner Aufschub seit 1990 hinfällig. Auch die politisch-strategischen
Motive für die Täterschonung sind mittlerweile entfallen. Mit einem
Dankeschön für die Jahrzehnte währende Nachsicht hätte sich die
Bundesregierung den internationalen Forderungen also stellen müssen.
Statt dessen versuchte sie es "naßforsch". So antwortete sie auf
eine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke: "Nach Ablauf von 50 Jahren
seit Kriegsende und Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und
fruchtbarer Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der
internationalen Staatengemeinschaft hat die Reparationsfrage ihre
Berechtigung verloren." Auf eine weitere Anfrage vom 22. Januar
1998 wies sie hinsichtlich Griechenlands auf bilaterale Wirtschafts-
und Entwicklungshilfe, Verteidigungshilfe, Materialhilfe, Rüstungssonderhilfe
und dergleichen hin. Ihr Ziel sei eine "zukunftsorientierte Zusammenarbeit".
Nach mehr als 50jährigem
Aufschub zugunsten ihres Wohlergehens haben die Deutschen damit
einseitig alle bestehenden Ansprüche für erledigt erklärt. Dabei
setzen sie mit dem Postulat einer solchen Normalität gestrige voraus.
Denn: "Im übrigen wären Reparationen 50 Jahre nach Ende der kriegerischen
Auseinandersetzungen in der völkerrechtlichen Praxis ein Sonderfall
ohne jede Präzedenz."
Was eben nicht
bedeuten kann, daß damit alle Vermögensfragen gelöst sind. Denn
noch 1995 hatte Bundesaußenminister Kinkel im Hinblick auf Polen
geäußert, er halte die Klärung dieses Punktes weiterhin für notwendig.
Diese Bemerkung war jedoch mitnichten eine Ankündigung, von deutscher
Seite werde für polnische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter
endlich eine zufriedenstellende Regelung angestrebt. Gemeint waren
vielmehr Entschädigungszahlungen für die nach dem Krieg aus Polen
ausgewiesenen Deutschen. Auf die Frage, wie die Bundesregierung
dieses rechtlich und politisch unterschiedliche Verhalten gegenüber
griechischen NS-Opfern auf der einen und deutschen "Heimatvertriebenen"
auf der anderen Seite beurteile, antwortete sie 1996 dem Wortlaut
nach korrekt, gleichwohl aber verdrehten Sinnes: "Die Sachverhalte
sind nicht vergleichbar." Nicht nur NS-Opfer haben von dieser Normalität
wohl noch einiges zu erwarten.
Der griechische
Premier Simitis konnte bei seinem Besuch in Bonn Ende letzten Jahres
auch bei der neuen Regierung kein Entgegenkommen erreichen. Die
politische Haltung der Bundesregierungen in Fragen der Entschädigung
von NS-Opfern hat sich in den letzten Jahrzehnten offensichtlich
nicht verändert. Zwar läßt man sich gern beklatschen, wenn unter
internationalem Druck - wie jetzt bei der Entschädigung von Zwangsarbeit
- einige Zugeständnisse gemacht werden, die ein Menschenalter zu
spät kommen. Doch denjenigen, die auf eine "zukunftsorientierte
Zusammenarbeit" mit Deutschland angewiesen sind, wird der Dialog
zur Aufarbeitung deutscher Verbrechen verweigert. Auf eine Änderung
dieser Form von "Erinnerungspolitik" hofft auch die griechische
Regierung nicht mehr länger. Sie versucht statt dessen nun, auf
das Urteil von Livadia beim Europäischen Gerichtshof einen Rechtstitel
zu bekommen und die ausstehende Entschädigungssumme im Einklang
mit den Römischen Verträgen zu pfänden.
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