Kriegsverbrechen bleibt offenbar ohne Folgen
Massaker auf Kephallonia 1943: Generalstaatsanwaltschaft
lehnt Anklage ab ‑ Behördenleiter entschuldigt sich
Von Alexander Krug
München ‑ Das Massaker deutscher Truppen
an italienischen Kriegsgefangenen auf der griechischen Insel Kephallonia
im Jahr 1943 wird vermutlich juristisch weiter ohne Folgen bleiben.
Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft wies jetzt die Forderung
zurück, die Ermittlungen gegen einen an der Massenhinrichtung
beteiligten deutschen Offizier wieder aufzunehmen. Gleichzeitig
entschuldigte sich der Leiter der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft
München I, August Stern, für die "Irritationen", die
er in Italien ausgelöst hatte. Stern hatte in der Einstellungsverfügung
die italienischen Kriegsgefangenen indirekt mit "Verrätern"
gleichgesetzt.
Im September 1943 hatten deutsche Gebirgsjäger
auf der Insel Kephallonia rund 4200 Soldaten und Offiziere der
Division "Acqui" erschossen, obwohl sie sich bereits
ergeben und ihre Waffen niedergelegt hatten. Trotz jahrzehntelanger
Ermittlungen wurde keiner der an diesem Kriegsverbrechen Beteiligten
zur Rechenschaft gezogen. Nach dem Willen der Ankläger soll sich
daran auch nichts ändern. Die Münchner Staatsanwaltschaft stellte
im Juli 2006 das Ermittlungsverfahren gegen Otmar M. ein. Der
heute 86‑Jährige hatte als Leutnant an den Erschießungen
teilgenommen und dies auch eingeräumt. Er beruft sich bis heute
darauf, nur einen "Befehl ausgeführt" zu haben.
In ihrer Einstellungsverfügung stuften die Ankläger
die Tat als "Totschlag" ein, der bereits verjährt sei.
Für den Straftatbestand des Mordes ‑ der nie verjährt -
sahen sie keine hinreichenden Anhaltspunkte. Aus Sicht der Deutschen,
so die Argumentation der Staatsanwaltschaft, waren die Italiener
damals "Verräter", da sie sich den Alliierten angeschlossen
hätten. Damit liege der Fall nicht wesentlich anders, "als
wenn Teile der deutschen Truppen desertiert und sich dem Feind
angeschlossen hätten".
Die Verfahreneinstellung und vor allem dessen
Begründung löste in Italien erhebliche Empörung aus. Zahlreiche
Senatoren und Abgeordnete im italienischen Parlament unterzeichneten
eine Petition, in der die Aufhebung der Einstellungsverfügung
gefordert wurde. Im .Dezember demonstrierten Angehörige der ermordeten
italienischen Soldaten vor der Münchner Staatsanwaltschaft.
Sie beauftragten den Münchner Rechtsanwalt Michael
A. Hofmann mit einer Beschwerde gegen die Einstellung. Nach dem
Studium der 13 000 Seiten umfassenden Ermittlungsakten ist Hofmann
davon überzeugt, dass die Hinrichtungen sehr wohl den Tatbestand
des Mordes erfüllten. Die von Hitler persönlich angeordnete Erschießung
sei ein "reiner Racheakt, mithin ein rechtswidriger Akt,
der aus militärischen Belangen nicht erforderlich" gewesen
war. Der beschuldigte Otmar M. habe dies, zumal als Offizier,
auch erkennen können und müssen. Er habe sich jedoch den "Führerbefehl"
zur Erschießung der Gefangenen zu eigen
gemacht, " anstatt ihn zu verweigern, wozu er in der Lage
gewesen wäre". Letztlich sei damit das Mordmotiv der "niedrigen
Beweggründe" erfüllt. Hofmann verweist darüber hinaus auf
das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und den dort aufgeführten Tatbestand
des Kriegsverbrechens. Zwar sei dieses erst 2002 in Kraft getreten,
doch müsse es im Fall von "universell anerkannten rechtswidrigen
Taten" auch rückwirkend angewandt werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft wies die Beschwerde
Hofmanns jetzt zurück, wobei man sichtlich darum bemüht ist, die
Wogen zu glätten. In dem Bescheid wird Oberstaatsanwalt Stern
damit zitiert, dass er die "Irritationen ( ... ) zutiefst
bedauert" und er in keinem Fall die italienischen Kriegsgefangenen
als "Verräter" habe diskreditieren wollen. In der Begründung
wird auch ausdrücklich anerkannt, dass "in schrecklicher
Weise gegen die Regeln des Kriegsvölkerrechts" verstoßen
worden sei und es dafür "keine Rechtfertigung" gebe.
Auch handele es sich objektiv gesehen im konkreten Einzelfall
des beschuldigten Leutnants Otmar M. um ein "menschenverachtendes
Verhalten". Gleichwohl genüge dies jedoch nicht für eine
Anklage wegen Mordes. Dafür müssten subjektive Beweggründe wie
etwa Hass oder Rache nachgewiesen werden. Diese seien aber bei
Otmar M. nicht erkennbar.
Anwalt Hofmann will jetzt mit dem sogenannten Klageerzwingungsverfahren
die Staatsanwaltschaft doch noch zu einer Anklageerhebung bringen.
Die Entscheidung über eine Klageerzwingung liegt beim Münchner
Oberlandesgericht (OLG). Damit würden erstmals Richter darüber
entscheiden, ob die Akte Otmar M. für immer geschlossen wird.