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Kriegsverbrechen bleibt offenbar ohne Folgen

Massaker auf Kephallonia 1943: Generalstaatsanwaltschaft lehnt Anklage ab ‑ Behördenleiter entschuldigt sich

Von Alexander Krug

München ‑ Das Massaker deutscher Truppen an italienischen Kriegsgefangenen auf der griechischen Insel Kephallonia im Jahr 1943 wird vermutlich juristisch weiter ohne Folgen bleiben. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft wies jetzt die Forderung zurück, die Ermittlungen gegen einen an der Massenhinrichtung beteiligten deutschen Offizier wieder aufzunehmen. Gleichzeitig entschuldigte sich der Leiter der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft München I, August Stern, für die "Irritationen", die er in Italien ausgelöst hatte. Stern hatte in der Einstellungsverfügung die italienischen Kriegsgefangenen indirekt mit "Verrätern" gleichgesetzt.

Im September 1943 hatten deutsche Gebirgsjäger auf der Insel Kephallonia rund 4200 Soldaten und Offiziere der Division "Acqui" erschossen, obwohl sie sich bereits ergeben und ihre Waffen niedergelegt hatten. Trotz jahrzehntelanger Ermittlungen wurde keiner der an diesem Kriegsverbrechen Beteiligten zur Rechenschaft gezogen. Nach dem Willen der Ankläger soll sich daran auch nichts ändern. Die Münchner Staatsanwaltschaft stellte im Juli 2006 das Ermittlungsverfahren gegen Otmar M. ein. Der heute 86‑Jährige hatte als Leutnant an den Erschießungen teilgenommen und dies auch eingeräumt. Er beruft sich bis heute darauf, nur einen "Befehl ausgeführt" zu haben.

In ihrer Einstellungsverfügung stuften die Ankläger die Tat als "Totschlag" ein, der bereits verjährt sei. Für den Straftatbestand des Mordes ‑ der nie verjährt - sahen sie keine hinreichenden Anhaltspunkte. Aus Sicht der Deutschen, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft, waren die Italiener damals "Verräter", da sie sich den Alliierten angeschlossen hätten. Damit liege der Fall nicht wesentlich anders, "als wenn Teile der deutschen Truppen desertiert und sich dem Feind angeschlossen hätten".

Die Verfahreneinstellung und vor allem dessen Begründung löste in Italien erhebliche Empörung aus. Zahlreiche Senatoren und Abgeordnete im italienischen Parlament unterzeichneten eine Petition, in der die Aufhebung der Einstellungsverfügung gefordert wurde. Im .Dezember demonstrierten Angehörige der ermordeten italienischen Soldaten vor der Münchner Staatsanwaltschaft.

Sie beauftragten den Münchner Rechtsanwalt Michael A. Hofmann mit einer Beschwerde gegen die Einstellung. Nach dem Studium der 13 000 Seiten umfassenden Ermittlungsakten ist Hofmann davon überzeugt, dass die Hinrichtungen sehr wohl den Tatbestand des Mordes erfüllten. Die von Hitler persönlich angeordnete Erschießung sei ein "reiner Racheakt, mithin ein rechtswidriger Akt, der aus militärischen Belangen nicht erforderlich" gewesen war. Der beschuldigte Otmar M. habe dies, zumal als Offizier, auch erkennen können und müssen. Er habe sich jedoch den "Führerbefehl" zur Erschießung der Gefangenen zu eigen gemacht, " anstatt ihn zu verweigern, wozu er in der Lage gewesen wäre". Letztlich sei damit das Mordmotiv der "niedrigen Beweggründe" erfüllt. Hofmann verweist darüber hinaus auf das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und den dort aufgeführten Tatbestand des Kriegsverbrechens. Zwar sei dieses erst 2002 in Kraft getreten, doch müsse es im Fall von "universell anerkannten rechtswidrigen Taten" auch rückwirkend angewandt werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft wies die Beschwerde Hofmanns jetzt zurück, wobei man sichtlich darum bemüht ist, die Wogen zu glätten. In dem Bescheid wird Oberstaatsanwalt Stern damit zitiert, dass er die "Irritationen ( ... ) zutiefst bedauert" und er in keinem Fall die italienischen Kriegsgefangenen als "Verräter" habe diskreditieren wollen. In der Begründung wird auch ausdrücklich anerkannt, dass "in schrecklicher Weise gegen die Regeln des Kriegsvölkerrechts" verstoßen worden sei und es dafür "keine Rechtfertigung" gebe. Auch handele es sich objektiv gesehen im konkreten Einzelfall des beschuldigten Leutnants Otmar M. um ein "menschenverachtendes Verhalten". Gleichwohl genüge dies jedoch nicht für eine Anklage wegen Mordes. Dafür müssten subjektive Beweggründe wie etwa Hass oder Rache nachgewiesen werden. Diese seien aber bei Otmar M. nicht erkennbar.

Anwalt Hofmann will jetzt mit dem sogenannten Klageerzwingungsverfahren die Staatsanwaltschaft doch noch zu einer Anklageerhebung bringen. Die Entscheidung über eine Klageerzwingung liegt beim Münchner Oberlandesgericht (OLG). Damit würden erstmals Richter darüber entscheiden, ob die Akte Otmar M. für immer geschlossen wird.