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jw, 04.07.2000

Ungesühnt

Die Massaker der Wehrmacht in Griechenland 1941 bis 1944 (Teil 1).

Von Martin Seckendorf

Der deutsche Urlauber liebt Griechenland und die Stätten der Antike, verdrängt aber gern die jüngere Geschichte. In Deutschland kaum bekannt, vor allem nicht in den alten Bundesländern, sind die Massaker, die die Wehrmacht während der deutschen Besatzung in den Jahren 1941 bis 1944 an der griechischen Zivilbevölkerung verübt hat. Selbst seriöse Reiseführer berichteten bis weit in die 80er Jahre hinein kaum etwas über das Terrorregime der deutschen Okkupanten. Bestenfalls die Eroberung Kretas war einem Teil des Publikums in Erinnerung - durch die als unvergleichliche Heldentat der Wehrmacht glorifizierte Luftlandeoperation auf der Insel.

Erst begleitende Veranstaltungen und Publikationen zu der seit 1995 gezeigten "Wehrmachtausstellung" und die Bemühungen griechischer Opfergemeinden, von der Bundesregierung einen Ausgleich für erlittenes Unrecht und zugefügte Schäden zu erlangen, bringen allmählich einen Wandel.

Jetzt erst nimmt die große Öffentlichkeit zur Kenntnis, daß die deutschen Besatzer in Griechenland fortgesetzt und massenhaft Tötungsverbrechen an der Zivilbevölkerung verübt haben, Verbrechen, die sich allenfalls in der Zahl der Opfer, nicht aber in der, wie Juristen sagen, Begehungsweise von jenen Untaten unterscheiden, die Deutsche im Zweiten Weltkrieg in Polen, der Sowjetunion und Jugoslawien begingen. Erstaunt wird registriert, daß die Massaker meist von normalen Wehrmachteinheiten mit überwiegend wehrpflichtigem Personal und nur in Ausnahmefällen von SS- oder Polizeieinheiten, aber auch dann im Auftrag der Wehrmachtführung, in Griechenland verübt worden sind.

Distomo - kein Einzelfall

Die Bergbaugemeinde Distomo in der Nähe von Dephi, dem antiken Mittelpunkt der europäischen Zivilisation, ist am 10. Juni 1944 von deutschen Soldaten geplündert und verwüstet worden. 218 Einwohner, in der Mehrzahl Frauen und Kinder, wurden auf kaum beschreibliche Art ermordet. Die Entschädigungsforderung der Gemeinde an die Bundesrepublik in Höhe von 56 Millionen DM wurde vom Obersten Gericht Griechenlands, dem Areopag, als rechtens anerkannt. Distomo ist kein Einzelfall und nicht die grauenvollste Aktion der deutschen Besatzer in Griechenland. Unter dem Vorwand der Partisanenbekämpfung wurden Hunderte Dörfer geplündert, verwüstet und häufig alle Einwohner jeden Alters und Geschlechts umgebracht. In keinem Fall hat Deutschland bisher eine Entschädigung gezahlt. Die Gemeinde Distomo, von dem rührigen Anwalt und langjährigen Präfekten der Provinz Böotien, Ioannis Stamoulis, vertreten, versteht sich als Vorreiter. Mehr als 10000 Klagen stehen der deutschen Seite noch ins Haus.

Der Fall Distomo hat die Frage nach der Verantwortung für die Verbrechen gegen die griechische Bevölkerung und damit die Frage, wer letztlich dafür materiell haftbar ist, öffentlich aufgeworfen. Waren die Massaker, die in aller Regel von Plünderungen und großflächigen Zerstörungen begleitet wurden, Ausschreitungen einzelner Offiziere? Trifft der Standpunkt der Bundesregierung, sowohl jener unter Kohl als auch dieser unter Schröder, zu, das flächendeckende Töten und Zerstören wären Folgen "normalen" Kriegsgeschehens zwischen Wehrmacht und Partisanen gewesen, wobei die Bevölkerung unglücklicherweise zwischen die Fronten geraten sei? Oder waren die exzessiven Gewaltaktionen originärer Bestandteil der Okkupationspolitik? Antworten auf solche Fragen geben die mit der Okkupation verfolgten Ziele und eine Analyse der Direktiven, die den für das besetzte Griechenland zuständigen deutschen Behörden erteilt worden sind.

Heimtückischer Überfall

Seit der Niederlage Frankreichs im Sommer 1940 war Griechenland ins Blickfeld der Hitler-Regierung gerückt. Griechenlands Unterwerfung sollte zum einen Großbritannien aus dem östlichen Mittelmeer vertreiben und zum anderen den deutsch-italienischen Feldzug in Nordafrika unterstützen. In den deutschen Plänen fungierte Griechenland als Nachschub- und Absprungbasis für Operationen in Nordafrika und gegen Nahost. Als am 28. Oktober 1940 Italien von Albanien aus in Griechenland einfiel und die Aggression wegen der tapfer kämpfenden Griechen zu einem Desaster für das faschistische Bündnissystem zu werden drohte, wurden die deutschen Kriegsplanungen intensiviert. Man beschloß, Griechenland, dem inzwischen britische Truppen vertragsgemäß zu Hilfe geeilt waren, im Frühjahr 1941 mit überlegenen Kräften niederzuwerfen - nicht zuletzt, um die Südflanke des für den Sommer 1941 geplanten Überfalls auf die UdSSR zu sichern. Am Palmsonntag, dem 6. April 1941, fiel die Wehrmacht ohne Kriegserklärung von Bulgarien aus in Griechenland ein. Am 27. April fiel Athen, am 30. April standen die deutschen Truppen an der Südspitze der Peloponnes. Zwischen dem 20. Mai und dem 1. Juni wurde die Insel Kreta erobert. Für die Griechen begann die Besatzungszeit, die auf dem Festland bis zum 2. November 1944, auf einigen Inseln bis zum Mai 1945 dauerte.

Der unprovozierte Überfall war das erste Verbrechen gegen Griechenland, das die wesentliche Ursache und Voraussetzung für alle weiteren an den Griechen begangenen Verbrechen, ihnen aufgebürdeten Lasten und zugefügten Leiden bildete.

Nach der militärischen Eroberung wurde das Land, wie vorher abgesprochen, in drei Besatzungszonen geteilt: Bulgarien erhielt als Judaslohn landwirtschaftlich wertvolle Gebiete im Norden, die etwa 15 Prozent der Fläche Griechenlands ausmachten. Diese Gebiete wurden annektiert und bulgarisiert. Zuvor hatte Deutschland die wirtschaftliche Nutzung dieser Zone sich vertraglich gesichert. Die deutschen Truppen zogen sich in zwei kleinere, für die Nachschub- und Absprungfunktion aber militärgeographisch wichtige Zonen zurück. Das Gebiet um Thessaloniki, ein Streifen an der türkischen Grenze sowie einige Inseln in der Nordägäis wurden zum Befehlsbereich Saloniki-Ägäis zusammengefaßt. Der Landstreifen Athen-Piräus mit Hafen, zwei Drittel Kretas sowie einige Inseln unterstanden dem Befehlshaber Südgriechenland. Die beiden Befehlshaber waren dem "Wehrmachtbefehlshaber im Südosten" in Saloniki untergeordnet, der alle deutschen Streitkräfte auf dem Balkan befehligte und die zentrale deutsche Besatzungsbehörde auf dem Balkan darstellte.

Der größte Teil Griechenlands - etwa 70 Prozent - wurde dem italienischen Armeeoberkommando 11 zur polizeilichen und militärischen Sicherung übergeben. Auf deutschen Druck verzichtete Italien auf eine Militärverwaltung. Die Verwaltungsfunktionen sollten von einer machtlosen Kollaborationsregierung in Athen wahrgenommen werden. Um die deutschen Interessen in der italienischen Zone gegenüber Italien und der griechischen "Regierung" zu sichern, wurde ein "Bevollmächtigter des Reichs für Griechenland" eingesetzt.

Das Besatzungsregime in Griechenland stand in einem auch zeitlich engen Zusammenhang mit dem Überfall auf die Sowjetunion. Trotz Blitzsiegseuphorie war die deutsche Führung sich darüber im klaren, daß der Krieg gegen die Sowjetunion sowie die Verwaltung und Ausbeutung des riesigen Gebietes den Einsatz aller militärischen Ressourcen erfordern wird. Dagegen nahm sie an, die Griechen würden die Wehrmacht mehr oder weniger freiwillig im Lande dulden. Die deutsche Propaganda stellte den Überfall als Kampf gegen England und dessen griechische Helfer dar. Hitler erklärte, die Briten hätten es verstanden, Griechenland "zu mißbrauchen". Er habe immer betont, daß "das deutsche Volk keinerlei Gegensätze zu dem griechischen Volk besitzt". Bereits am 13. Mai verfügte das Oberkommando der Wehrmacht (OKW), alle frontfähigen Verbände aus Griechenland nach Osten abzuziehen, da mit der Entwaffnung der griechischen Armee kein weiterer militärischer Einsatz erforderlich sei. Eine gravierende Fehlprognose, wie sich sieben Tage später bei der Invasion auf Kreta zeigen sollte.

Volkskrieg der Kreter

Auf Kreta stieß die Wehrmacht auf nicht für möglich gehaltenen Widerstand und erlitt unerwartet hohe Verluste. Zum ersten Male im Zweiten Weltkrieg wurden deutsche Truppen mit einem Volkskrieg und dessen speziellen Kampfformen konfrontiert. Entgegen der Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 sahen die deutschen Militärs im Widerstand der Kreter an der Seite der griechischen und britischen Truppen eine kriminelle, todeswürdige Handlung. Noch während der Kämpfe ordneten Kommandeure Massenerschießungen an. Generalmajor Ringel, Kommandeur der 5. Gebirgsdivision, befahl, "für jeden Verwundeten oder Gefallenen 10 Kreter zu erschießen, Gehöfte und Dörfer, in denen deutsche Truppen beschossen werden, niederzubrennen, in allen Orten Geiseln sicherzustellen".

Am 31. Mai 1941, als die Kämpfe beendet waren, erließ Student, Kommandierender General des XI. Fliegerkorps, einen Grundsatzbefehl für die Handhabung des Terrors gegen die Bevölkerung von Kreta. Die während der Kämpfe begangenen Massenmorde an Zivilisten legalisierte er nachträglich als Notwehr. Für künftige Erschießungen bis zur "Ausrottung der männlichen Bevölkerung ganzer Gebiete" schuf er die Obergrenzen ab. Eine Anrufung der Wehrmachtjustiz verbot Student ausdrücklich. Nach diesem Terrorbefehl kam es zu furchtbaren Massakern und zur Zerstörung zahlreicher Dörfer. Nach griechischen Erhebungen wurden binnen weniger Wochen - bis August 1941 - mehr als 2000 Zivilisten umgebracht.

Am 9. Juni 1941 dekretierte Hitler in der "Weisung Nr. 31", daß die Niederwerfung innerer Unruhen Hauptaufgabe der Territorialbefehlshaber sei. In den deutschen Zonen wurde der verschärfte Ausnahmezustand verkündet und für die Dauer der Besetzung beibehalten. Die Befehlshaber erhielten die vollziehende Gewalt und die deutschen Zonen wurden zum Operationsgebiet erklärt. Denn auch auf dem Festland regte sich Widerstand. Schon im Mai 1941 verhängten Gerichte der 12. Armee gegen Griechen Todesstrafen wegen "Freischärlerei". Die Unruhen wurden hauptsächlich durch Hunger ausgelöst - eine Folge der ungeheuren deutschen Ausbeutung des Landes. Sie führte ab Herbst 1941 in eine Hungersnot mit mehreren hunderttausend Toten - Opfer deutscher Okkupation, über die kaum gesprochen wird. Die Säuglingssterblichkeit erreichte über achtzig Prozent. Die allgemeine Sterberate betrug zeitweise das Siebenfache des Vorkriegsstandes. Allein im Großraum Athen verhungerten fast 100000 Menschen.

Volksbefreiungsarmee

Schon in den ersten Widerstandsaktionen trat nach Erkenntnissen der deutschen Militärs die zahlenmäßig kleine, in fünf Jahren Metaxas-Diktatur fast zerriebene Kommunistische Partei Griechenlands (KKE) als Initiator und Organisator auf. Der Erste Generalstabsoffizier (Ia) der 12. Armee, Foertsch, notierte am 16. Juni 1941: "Die durch die Ernährungslage bedingte Mißstimmung des Volkes bildet den Nährboden für kommunistische Propaganda." Am 16. Juli meldete der Wehrmachtbefehlshaber Südost dem OKW: "Kommunistische Einflüsse nehmen zu". Am 1. Juli 1941 beschloß die KKE ein Programm der nationalen Einheitsfront. Auf dieser Grundlage entstand am 27. September 1941 die Nationale Befreiungsfront (EAM), der im November 1944 mehr als 1,6 Millionen Griechen (bei knapp sieben Millionen Einwohnern) angehörten. Damit ist die EAM die bis in die Gegenwart größte Organisation in der griechischen Geschichte. Im Februar 1942 schuf die EAM die Griechische Volksbefreiungsarmee, ELAS. Beide wurden die entscheidenden militärischen und politischen Kräfte des Befreiungskampfes.

Als ihr Masseneinfluß evident war, beteiligten bürgerliche Gruppen sich am Kampf gegen die deutschen Besatzer. Zur größten bürgerlichen Gruppierung wurde der im September 1941 gegründete Nationale Republikanische Bund EDES, der seit Ende Juli 1942 eine kleine, von den Briten exzellent ausgerüstete Partisanenarmee in Nordwestgriechenland führte. Der Hauptstoß der deutschen Unterdrückungspolitik richtete sich von Anfang an und mit besonderer Brutalität gegen die Mitglieder der KKE, der EAM, gegen die Soldaten der ELAS und alle Menschen, die man linker Gesinnung verdächtigte. So berichtete die 164. Infanteriedivision, daß im Raum der kleinen Gemeinde Nigrita bei Thessaloniki 97 Personen festgenommen wurden ,, weil "sie sich kommunistisch betätigt hatten". Der Befehlshaber Saloniki- Ägäis meldete im November 1941 "die Verhaftung und Einlieferung aller bekannten Kommunisten der Stadt Saloniki in das Konzentrationslager". Kurze Zeit danach wurden zwölf der Verhafteten "als Vergeltung" erschossen. Die deutsche Planung kalkulierte: Massenhinrichtungen und eine besonders grausame Art der Tötung würden lähmendes Entsetzen erzeugen, die Abschreckung weitere Widerstandshandlungen verhindern.

Am 16. September 1941 beauftragte Hitler den Wehrmachtbefehlshaber im Südosten, die Aufstandsbewegung rigoros niederzuschlagen und "im Gesamtraum mit den schärfsten Mitteln die Ordnung wieder herzustellen". Am gleichen Tag erließ Keitel, Chef des OKW, Richtlinien zur Ausführung des Führerbefehls und erklärte: "Bei jedem Vorfall der Auflehnung gegen die deutsche Besatzungsmacht muß auf kommunistische Ursprünge geschlossen werden." Und fuhr fort: "Um die Umtriebe im Keime zu ersticken, sind beim ersten Anlaß unverzüglich die schärfsten Mittel anzuwenden, um (...) einem weiteren Umsichgreifen vorzubeugen. Dabei ist zu bedenken, daß ein Menschenleben in den betroffenen Ländern vielfach nichts gilt und eine abschreckende Wirkung nur durch ungewöhnliche Härte erreicht werden kann. Als Sühne für ein deutsches Soldatenleben muß in diesen Fällen im allgemeinen die Todesstrafe für 50-100 Kommunisten als angemessen gelten. Die Art der Vollstreckung muß die abschreckende Wirkung noch erhöhen."

Im Verwaltungsbericht für Oktober 1941 beschrieb der Befehlshaber Saloniki-Ägäis, Generalleutnant von Krenzki, den Vollzug des Befehls: "Durch entschiedenen Einsatz schneller Truppenstreifen wurden die Unruheherde im Keim erstickt. Hierbei wurde mit ausgesprochener Schärfe vorgegangen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen." Im Oktober 1941 seien 422 Griechen erschossen und weitere zehn gehängt worden. "Hinzu kommen vier Vollstreckungen von Todesurteilen der Kriegsgerichte." Außerdem seien drei Dörfer völlig niedergebrannt und 63 Griechen als Todeskandidaten in das von der Wehrmacht errichtete und verwaltete Konzentrationslager - das erste auf griechischem Boden - eingeliefert worden. Nach einer Tagesmeldung des Wehrmachtbefehlshabers Südost, List, an das OKW vom 18. Oktober 1941 brannten Wehrmachteinheiten (vermutlich der 164. Infanteriedivision - ID) zwei Dörfer an der Strimonmündung nieder und erschossen 202 Personen. Am 25. Oktober 1941 haben Soldaten der 164. Infanteriedivision zwei Dörfer nordöstlich von Thessaloniki niedergebrannt und alle angetroffenen männlichen Bewohner im Alter von 16 bis 60 Jahren, insgesamt 67 Personen, erschossen. Frauen und Kinder seien umgesiedelt worden.

In beiden Fällen erfolgten die Erschießungen, Plünderungen und Zerstörungen ausschließlich, weil die Deutschen den Verdacht hegten, die Dörfer hätten Partisanen als "Rückhalt" gedient. Zusammenfassend ergibt die Dokumentenlage, daß allein im Oktober 1941 in Thessaloniki und in einer Umgebung von knapp 50 Kilometern mehr als 800 Griechen umgebracht und mindestens 10 Dörfer total zerstört worden sind. 1942 ebbte die Mordwelle zunächst ab. Nach der Stalingrader Schlacht und der Kriegswende begann eine neue, noch grausamere Welle des Terrors gegen die griechische Bevölkerung.