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jw, 04.07.2000
Ungesühnt
Die Massaker der
Wehrmacht in Griechenland 1941 bis 1944 (Teil 1).
Von Martin Seckendorf
Der deutsche Urlauber liebt Griechenland und die Stätten
der Antike, verdrängt aber gern die jüngere Geschichte.
In Deutschland kaum bekannt, vor allem nicht in den alten Bundesländern,
sind die Massaker, die die Wehrmacht während der deutschen
Besatzung in den Jahren 1941 bis 1944 an der griechischen Zivilbevölkerung
verübt hat. Selbst seriöse Reiseführer berichteten
bis weit in die 80er Jahre hinein kaum etwas über das Terrorregime
der deutschen Okkupanten. Bestenfalls die Eroberung Kretas war einem
Teil des Publikums in Erinnerung - durch die als unvergleichliche
Heldentat der Wehrmacht glorifizierte Luftlandeoperation auf der
Insel.
Erst begleitende Veranstaltungen und Publikationen zu der seit
1995 gezeigten "Wehrmachtausstellung" und die Bemühungen
griechischer Opfergemeinden, von der Bundesregierung einen Ausgleich
für erlittenes Unrecht und zugefügte Schäden zu erlangen,
bringen allmählich einen Wandel.
Jetzt erst nimmt die große Öffentlichkeit zur Kenntnis,
daß die deutschen Besatzer in Griechenland fortgesetzt und
massenhaft Tötungsverbrechen an der Zivilbevölkerung verübt
haben, Verbrechen, die sich allenfalls in der Zahl der Opfer, nicht
aber in der, wie Juristen sagen, Begehungsweise von jenen Untaten
unterscheiden, die Deutsche im Zweiten Weltkrieg in Polen, der Sowjetunion
und Jugoslawien begingen. Erstaunt wird registriert, daß die
Massaker meist von normalen Wehrmachteinheiten mit überwiegend
wehrpflichtigem Personal und nur in Ausnahmefällen von SS-
oder Polizeieinheiten, aber auch dann im Auftrag der Wehrmachtführung,
in Griechenland verübt worden sind.
Distomo - kein Einzelfall
Die Bergbaugemeinde Distomo in der Nähe von Dephi, dem antiken
Mittelpunkt der europäischen Zivilisation, ist am 10. Juni
1944 von deutschen Soldaten geplündert und verwüstet worden.
218 Einwohner, in der Mehrzahl Frauen und Kinder, wurden auf kaum
beschreibliche Art ermordet. Die Entschädigungsforderung der
Gemeinde an die Bundesrepublik in Höhe von 56 Millionen DM
wurde vom Obersten Gericht Griechenlands, dem Areopag, als rechtens
anerkannt. Distomo ist kein Einzelfall und nicht die grauenvollste
Aktion der deutschen Besatzer in Griechenland. Unter dem Vorwand
der Partisanenbekämpfung wurden Hunderte Dörfer geplündert,
verwüstet und häufig alle Einwohner jeden Alters und Geschlechts
umgebracht. In keinem Fall hat Deutschland bisher eine Entschädigung
gezahlt. Die Gemeinde Distomo, von dem rührigen Anwalt und
langjährigen Präfekten der Provinz Böotien, Ioannis
Stamoulis, vertreten, versteht sich als Vorreiter. Mehr als 10000
Klagen stehen der deutschen Seite noch ins Haus.
Der Fall Distomo hat die Frage nach der Verantwortung für
die Verbrechen gegen die griechische Bevölkerung und damit
die Frage, wer letztlich dafür materiell haftbar ist, öffentlich
aufgeworfen. Waren die Massaker, die in aller Regel von Plünderungen
und großflächigen Zerstörungen begleitet wurden,
Ausschreitungen einzelner Offiziere? Trifft der Standpunkt der Bundesregierung,
sowohl jener unter Kohl als auch dieser unter Schröder, zu,
das flächendeckende Töten und Zerstören wären
Folgen "normalen" Kriegsgeschehens zwischen Wehrmacht
und Partisanen gewesen, wobei die Bevölkerung unglücklicherweise
zwischen die Fronten geraten sei? Oder waren die exzessiven Gewaltaktionen
originärer Bestandteil der Okkupationspolitik? Antworten auf
solche Fragen geben die mit der Okkupation verfolgten Ziele und
eine Analyse der Direktiven, die den für das besetzte Griechenland
zuständigen deutschen Behörden erteilt worden sind.
Heimtückischer Überfall
Seit der Niederlage Frankreichs im Sommer 1940 war Griechenland
ins Blickfeld der Hitler-Regierung gerückt. Griechenlands Unterwerfung
sollte zum einen Großbritannien aus dem östlichen Mittelmeer
vertreiben und zum anderen den deutsch-italienischen Feldzug in
Nordafrika unterstützen. In den deutschen Plänen fungierte
Griechenland als Nachschub- und Absprungbasis für Operationen
in Nordafrika und gegen Nahost. Als am 28. Oktober 1940 Italien
von Albanien aus in Griechenland einfiel und die Aggression wegen
der tapfer kämpfenden Griechen zu einem Desaster für das
faschistische Bündnissystem zu werden drohte, wurden die deutschen
Kriegsplanungen intensiviert. Man beschloß, Griechenland,
dem inzwischen britische Truppen vertragsgemäß zu Hilfe
geeilt waren, im Frühjahr 1941 mit überlegenen Kräften
niederzuwerfen - nicht zuletzt, um die Südflanke des für
den Sommer 1941 geplanten Überfalls auf die UdSSR zu sichern.
Am Palmsonntag, dem 6. April 1941, fiel die Wehrmacht ohne Kriegserklärung
von Bulgarien aus in Griechenland ein. Am 27. April fiel Athen,
am 30. April standen die deutschen Truppen an der Südspitze
der Peloponnes. Zwischen dem 20. Mai und dem 1. Juni wurde die Insel
Kreta erobert. Für die Griechen begann die Besatzungszeit,
die auf dem Festland bis zum 2. November 1944, auf einigen Inseln
bis zum Mai 1945 dauerte.
Der unprovozierte Überfall war das erste Verbrechen gegen
Griechenland, das die wesentliche Ursache und Voraussetzung für
alle weiteren an den Griechen begangenen Verbrechen, ihnen aufgebürdeten
Lasten und zugefügten Leiden bildete.
Nach der militärischen Eroberung wurde das Land, wie vorher
abgesprochen, in drei Besatzungszonen geteilt: Bulgarien erhielt
als Judaslohn landwirtschaftlich wertvolle Gebiete im Norden, die
etwa 15 Prozent der Fläche Griechenlands ausmachten. Diese
Gebiete wurden annektiert und bulgarisiert. Zuvor hatte Deutschland
die wirtschaftliche Nutzung dieser Zone sich vertraglich gesichert.
Die deutschen Truppen zogen sich in zwei kleinere, für die
Nachschub- und Absprungfunktion aber militärgeographisch wichtige
Zonen zurück. Das Gebiet um Thessaloniki, ein Streifen an der
türkischen Grenze sowie einige Inseln in der Nordägäis
wurden zum Befehlsbereich Saloniki-Ägäis zusammengefaßt.
Der Landstreifen Athen-Piräus mit Hafen, zwei Drittel Kretas
sowie einige Inseln unterstanden dem Befehlshaber Südgriechenland.
Die beiden Befehlshaber waren dem "Wehrmachtbefehlshaber im
Südosten" in Saloniki untergeordnet, der alle deutschen
Streitkräfte auf dem Balkan befehligte und die zentrale deutsche
Besatzungsbehörde auf dem Balkan darstellte.
Der größte Teil Griechenlands - etwa 70 Prozent - wurde
dem italienischen Armeeoberkommando 11 zur polizeilichen und militärischen
Sicherung übergeben. Auf deutschen Druck verzichtete Italien
auf eine Militärverwaltung. Die Verwaltungsfunktionen sollten
von einer machtlosen Kollaborationsregierung in Athen wahrgenommen
werden. Um die deutschen Interessen in der italienischen Zone gegenüber
Italien und der griechischen "Regierung" zu sichern, wurde
ein "Bevollmächtigter des Reichs für Griechenland"
eingesetzt.
Das Besatzungsregime in Griechenland stand in einem auch zeitlich
engen Zusammenhang mit dem Überfall auf die Sowjetunion. Trotz
Blitzsiegseuphorie war die deutsche Führung sich darüber
im klaren, daß der Krieg gegen die Sowjetunion sowie die Verwaltung
und Ausbeutung des riesigen Gebietes den Einsatz aller militärischen
Ressourcen erfordern wird. Dagegen nahm sie an, die Griechen würden
die Wehrmacht mehr oder weniger freiwillig im Lande dulden. Die
deutsche Propaganda stellte den Überfall als Kampf gegen England
und dessen griechische Helfer dar. Hitler erklärte, die Briten
hätten es verstanden, Griechenland "zu mißbrauchen".
Er habe immer betont, daß "das deutsche Volk keinerlei
Gegensätze zu dem griechischen Volk besitzt". Bereits
am 13. Mai verfügte das Oberkommando der Wehrmacht (OKW), alle
frontfähigen Verbände aus Griechenland nach Osten abzuziehen,
da mit der Entwaffnung der griechischen Armee kein weiterer militärischer
Einsatz erforderlich sei. Eine gravierende Fehlprognose, wie sich
sieben Tage später bei der Invasion auf Kreta zeigen sollte.
Volkskrieg der Kreter
Auf Kreta stieß die Wehrmacht auf nicht für möglich
gehaltenen Widerstand und erlitt unerwartet hohe Verluste. Zum ersten
Male im Zweiten Weltkrieg wurden deutsche Truppen mit einem Volkskrieg
und dessen speziellen Kampfformen konfrontiert. Entgegen der Haager
Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 sahen die deutschen Militärs
im Widerstand der Kreter an der Seite der griechischen und britischen
Truppen eine kriminelle, todeswürdige Handlung. Noch während
der Kämpfe ordneten Kommandeure Massenerschießungen an.
Generalmajor Ringel, Kommandeur der 5. Gebirgsdivision, befahl,
"für jeden Verwundeten oder Gefallenen 10 Kreter zu erschießen,
Gehöfte und Dörfer, in denen deutsche Truppen beschossen
werden, niederzubrennen, in allen Orten Geiseln sicherzustellen".
Am 31. Mai 1941, als die Kämpfe beendet waren, erließ
Student, Kommandierender General des XI. Fliegerkorps, einen Grundsatzbefehl
für die Handhabung des Terrors gegen die Bevölkerung von
Kreta. Die während der Kämpfe begangenen Massenmorde an
Zivilisten legalisierte er nachträglich als Notwehr. Für
künftige Erschießungen bis zur "Ausrottung der männlichen
Bevölkerung ganzer Gebiete" schuf er die Obergrenzen ab.
Eine Anrufung der Wehrmachtjustiz verbot Student ausdrücklich.
Nach diesem Terrorbefehl kam es zu furchtbaren Massakern und zur
Zerstörung zahlreicher Dörfer. Nach griechischen Erhebungen
wurden binnen weniger Wochen - bis August 1941 - mehr als 2000 Zivilisten
umgebracht.
Am 9. Juni 1941 dekretierte Hitler in der "Weisung Nr. 31",
daß die Niederwerfung innerer Unruhen Hauptaufgabe der Territorialbefehlshaber
sei. In den deutschen Zonen wurde der verschärfte Ausnahmezustand
verkündet und für die Dauer der Besetzung beibehalten.
Die Befehlshaber erhielten die vollziehende Gewalt und die deutschen
Zonen wurden zum Operationsgebiet erklärt. Denn auch auf dem
Festland regte sich Widerstand. Schon im Mai 1941 verhängten
Gerichte der 12. Armee gegen Griechen Todesstrafen wegen "Freischärlerei".
Die Unruhen wurden hauptsächlich durch Hunger ausgelöst
- eine Folge der ungeheuren deutschen Ausbeutung des Landes. Sie
führte ab Herbst 1941 in eine Hungersnot mit mehreren hunderttausend
Toten - Opfer deutscher Okkupation, über die kaum gesprochen
wird. Die Säuglingssterblichkeit erreichte über achtzig
Prozent. Die allgemeine Sterberate betrug zeitweise das Siebenfache
des Vorkriegsstandes. Allein im Großraum Athen verhungerten
fast 100000 Menschen.
Volksbefreiungsarmee
Schon in den ersten Widerstandsaktionen trat nach Erkenntnissen
der deutschen Militärs die zahlenmäßig kleine, in
fünf Jahren Metaxas-Diktatur fast zerriebene Kommunistische
Partei Griechenlands (KKE) als Initiator und Organisator auf. Der
Erste Generalstabsoffizier (Ia) der 12. Armee, Foertsch, notierte
am 16. Juni 1941: "Die durch die Ernährungslage bedingte
Mißstimmung des Volkes bildet den Nährboden für
kommunistische Propaganda." Am 16. Juli meldete der Wehrmachtbefehlshaber
Südost dem OKW: "Kommunistische Einflüsse nehmen
zu". Am 1. Juli 1941 beschloß die KKE ein Programm der
nationalen Einheitsfront. Auf dieser Grundlage entstand am 27. September
1941 die Nationale Befreiungsfront (EAM), der im November 1944 mehr
als 1,6 Millionen Griechen (bei knapp sieben Millionen Einwohnern)
angehörten. Damit ist die EAM die bis in die Gegenwart größte
Organisation in der griechischen Geschichte. Im Februar 1942 schuf
die EAM die Griechische Volksbefreiungsarmee, ELAS. Beide wurden
die entscheidenden militärischen und politischen Kräfte
des Befreiungskampfes.
Als ihr Masseneinfluß evident war, beteiligten bürgerliche
Gruppen sich am Kampf gegen die deutschen Besatzer. Zur größten
bürgerlichen Gruppierung wurde der im September 1941 gegründete
Nationale Republikanische Bund EDES, der seit Ende Juli 1942 eine
kleine, von den Briten exzellent ausgerüstete Partisanenarmee
in Nordwestgriechenland führte. Der Hauptstoß der deutschen
Unterdrückungspolitik richtete sich von Anfang an und mit besonderer
Brutalität gegen die Mitglieder der KKE, der EAM, gegen die
Soldaten der ELAS und alle Menschen, die man linker Gesinnung verdächtigte.
So berichtete die 164. Infanteriedivision, daß im Raum der
kleinen Gemeinde Nigrita bei Thessaloniki 97 Personen festgenommen
wurden ,, weil "sie sich kommunistisch betätigt hatten".
Der Befehlshaber Saloniki- Ägäis meldete im November 1941
"die Verhaftung und Einlieferung aller bekannten Kommunisten
der Stadt Saloniki in das Konzentrationslager". Kurze Zeit
danach wurden zwölf der Verhafteten "als Vergeltung"
erschossen. Die deutsche Planung kalkulierte: Massenhinrichtungen
und eine besonders grausame Art der Tötung würden lähmendes
Entsetzen erzeugen, die Abschreckung weitere Widerstandshandlungen
verhindern.
Am 16. September 1941 beauftragte Hitler den Wehrmachtbefehlshaber
im Südosten, die Aufstandsbewegung rigoros niederzuschlagen
und "im Gesamtraum mit den schärfsten Mitteln die Ordnung
wieder herzustellen". Am gleichen Tag erließ Keitel,
Chef des OKW, Richtlinien zur Ausführung des Führerbefehls
und erklärte: "Bei jedem Vorfall der Auflehnung gegen
die deutsche Besatzungsmacht muß auf kommunistische Ursprünge
geschlossen werden." Und fuhr fort: "Um die Umtriebe im
Keime zu ersticken, sind beim ersten Anlaß unverzüglich
die schärfsten Mittel anzuwenden, um (...) einem weiteren Umsichgreifen
vorzubeugen. Dabei ist zu bedenken, daß ein Menschenleben
in den betroffenen Ländern vielfach nichts gilt und eine abschreckende
Wirkung nur durch ungewöhnliche Härte erreicht werden
kann. Als Sühne für ein deutsches Soldatenleben muß
in diesen Fällen im allgemeinen die Todesstrafe für 50-100
Kommunisten als angemessen gelten. Die Art der Vollstreckung muß
die abschreckende Wirkung noch erhöhen."
Im Verwaltungsbericht für Oktober 1941 beschrieb der Befehlshaber
Saloniki-Ägäis, Generalleutnant von Krenzki, den Vollzug
des Befehls: "Durch entschiedenen Einsatz schneller Truppenstreifen
wurden die Unruheherde im Keim erstickt. Hierbei wurde mit ausgesprochener
Schärfe vorgegangen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen."
Im Oktober 1941 seien 422 Griechen erschossen und weitere zehn gehängt
worden. "Hinzu kommen vier Vollstreckungen von Todesurteilen
der Kriegsgerichte." Außerdem seien drei Dörfer
völlig niedergebrannt und 63 Griechen als Todeskandidaten in
das von der Wehrmacht errichtete und verwaltete Konzentrationslager
- das erste auf griechischem Boden - eingeliefert worden. Nach einer
Tagesmeldung des Wehrmachtbefehlshabers Südost, List, an das
OKW vom 18. Oktober 1941 brannten Wehrmachteinheiten (vermutlich
der 164. Infanteriedivision - ID) zwei Dörfer an der Strimonmündung
nieder und erschossen 202 Personen. Am 25. Oktober 1941 haben Soldaten
der 164. Infanteriedivision zwei Dörfer nordöstlich von
Thessaloniki niedergebrannt und alle angetroffenen männlichen
Bewohner im Alter von 16 bis 60 Jahren, insgesamt 67 Personen, erschossen.
Frauen und Kinder seien umgesiedelt worden.
In beiden Fällen erfolgten die Erschießungen, Plünderungen
und Zerstörungen ausschließlich, weil die Deutschen den
Verdacht hegten, die Dörfer hätten Partisanen als "Rückhalt"
gedient. Zusammenfassend ergibt die Dokumentenlage, daß allein
im Oktober 1941 in Thessaloniki und in einer Umgebung von knapp
50 Kilometern mehr als 800 Griechen umgebracht und mindestens 10
Dörfer total zerstört worden sind. 1942 ebbte die Mordwelle
zunächst ab. Nach der Stalingrader Schlacht und der Kriegswende
begann eine neue, noch grausamere Welle des Terrors gegen die griechische
Bevölkerung.
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