Die Lage
der politischen Gefangenen in Griechenland
Redebeitrag
zum Kongreß gegen Isolation am 17.12.04 in Berlin
Wir
zählen zur Zeit in Griechenland 19 politische Gefangene, von denen
14 der Organisation des "17. November" (am 17. Nov 1973 fand der
Aufstand am Polytechnikum in Athen gegen die Juntaherrschaft statt,
bei dem eine unbekannte Zahl von Aufständischen, nämlich zwischen
30 und 80 getötet wurden; daher die Namensgebung - im folgenden:
17. N) zugerechnet werden, vier der "ELA" (Revolutionärer Volkskampf)
und einer eher dem anarchistischen Spektrum. Zwei Gefangene aus
der Organisation des 17. N rechnen sich selbst nicht mehr zu den
politischen Gefangenen und haben sich entschlossen, mit dem Staat
zusammen zu arbeiten. Sie haben Aussagen gemacht, in denen sie andere
Angeklagte belastet haben.
Die
Gefangenen des 17. N sind seit ihrer Festnahme im Sommer 2002 besonderen
Haftbedingungen unterworfen. Sie waren am Anfang in totaler Isolation,
die nach ca. ½ Jahr und einem ersten Hungerstreik aufgehoben wurde.
Sie haben jetzt wenigstens untereinander Kontakt.
Auch
die Gefangenen des ELA waren zu Beginn isoliert, hatten dann aber
bereits nach relativ kurzer Zeit Kontakt untereinander und auch
mit den Gefangenen des 17. N.
Besonders
schlecht waren und sind die Bedingungen für Frauen. Denn es gibt
auch in Griechenland keine gemeinsame Haft für Frauen und Männer.
Und da sowohl vom 17. N als auch dem ELA jeweils nur eine Frau
inhaftiert waren bzw. sind - die von der Anklage dem 17. N zugerechnete
Gefangene wurde erstinstanzlich freigesprochen und entsprechend
auch freigelassen -, waren bzw. sind diese vollständig isoliert.
Festzuhalten
ist, daß die Gefangenen keinen Kontakt zu sozialen Gefangenen, also
Strafgefangenen, haben, obwohl das Strafvollzugsgesetz keine besonderen
Haftbedingungen vorsieht. (Ein neues StrafvollzG ist in Arbeit.
Es wird wohl die besonderen Haftbedingungen nachträglich legitimieren.)
Die
Gefangenen des 17. N haben vor kurzem ihren zweiten Hungerstreik
beendet und dabei einen Erfolg errungen, der nicht gering zu schätzen
ist. Dieser Erfolg ist auf zwei Ebenen erzielt worden: Erstens ist
ein Gitter, das über ihrem Hof angebracht war und diesen zu einem
Käfig gemacht hatte, entfernt und eine der Mauern, die den Hof der
Gefangenen begrenzte, erheblich niedriger gemacht worden, so daß
die Gefangenen jetzt wenigstens wieder Himmel über sich sehen können.
Zu
erwähnen ist, daß sich dem Hungerstreik Hunderte von sozialen Gefangenen
in ganz Griechenland angeschlossen haben, um für eine Verbesserung
der Haftbedingungen der politischen Gefangen - das fand sich ausdrücklich
in ihren Erklärungen - und natürlich in der Folge auch ihrer eigenen
zu kämpfen.
Zweitens ist der Erfolg des Hungerstreiks
vor allem auf politischem Gebiet zu sehen. Das Klima, das sich in
Griechenland aufgrund einer massiven Kampagne der Herrschenden unmittelbar
nach den Festnahmen im Sommer 2002 verschlechtert hatte und als
nicht gerade positiv für die Gefangenen bezeichnet werden konnte,
wandelte sich spürbar. Teile der Presse griffen die Forderungen
nach Abschaffung der Isolation und allgemein für eine Verbesserung
der Haftbedingungen auf und erklärten diese Forderungen für legitim.
Die Auffassung verbreiterte sich, daß sich der Staat an den Gefangenen
dafür räche, daß sie Mitglieder der herrschenden Klassen liquidiert
hatten und es ihm über 25 Jahre lang nicht gelungen war, des 17.
N bzw. auch nur eines seiner Mitglieder habhaft zu werden.
Als Dimitris Koufodinas, der als ein wesentlich Verantwortlicher des 17. N
angesehen wird, nach gut einem Monat Hungerstreik wegen gesundheitlicher
Probleme ins Krankenhaus gebracht wurde, erfuhr er dort viel Sympathie,
die nicht nur vom Pflegepersonal und den Ärzten ausging, sondern
sogar von einigen der bewachenden Polizisten.
Es
ist zu hoffen, daß der Erfolg des Hungerstreik seine Auswirkungen
auch auf den ab Dezember 2005 stattfindenden Berufungsprozeß haben
wird.
Die
Organisation des 17. N genoß in der Bevölkerung einiges Ansehen.
Dieses Ansehen hing damit zusammen, daß sie in den Jahren nach der
Befreiung von der Junta 1974 verschiedene Menschen tötete, die der
Staat seinerseits nicht bestrafen wollte oder konnte. Darunter waren
z. B. der Chef der CIA an der Athener US-Botschaft - die CIA steuerte
an maßgeblicher Stelle den Putsch von 1967 und sodann die Junta
selbst - und hohe Folterknechte der Junta, die straffrei ausgegangen
waren. In den ca. 27 Jahren ihrer Tätigkeit gelang es ihr, 19
Personen zu liquidieren, ohne daß
- s. o. - die Sicherheitsbehörden auch nur ein einziges Mitglied
fassen konnten, und das trotz der Hilfe von CIA und anderen verbündeten
Geheimdiensten, v. a. auch dem britischen Secret Service.
Dieses
Ansehen schwand seit den 80er Jahren zwar, aber es verschwand nie
ganz. Das beruhte auch darauf, daß die Erklärungen der Organisation
nach Liquidierungen immer veröffentlicht wurden. Die Regierung versuchte
zwar, Anfang der 90er Jahre ein Gesetz zu erlassen, das dies verbieten
sollte. Sie scheiterte jedoch am entschlossenen Widerstand der großen
Zeitungsverlage. (Einer der Großverleger verbrachte damals sogar
ein paar Tage in Haft, weil er eine Erklärung des 17. N trotz des
Verbots veröffentlichte.)
Diese Erklärungen
wurden - nach meiner Auffassung - vor allem in den 90er Jahren politisch
immer problematischer insofern, als sie stark laizistisch geprägt
waren und vor allem die Opferrolle Griechenland gegenüber dem
US-Imperialismus betonten. Zwar wurde die Zusammenarbeit Griechenlands
mit den imperialistischen Mächten der USA, Großbritanniens, Deutschlands
usw. erwähnt. Die eigenen - imperialistischen - Interessen der griechischen
herrschenden Klasse wurden fanden jedoch nur marginale Berücksichtigung,
da der 17. N Griechenland nicht als imperialistischen Staat
ansah. Da dies aber auch der Linie der Kommunistischen Partei und
der großen Mehrheit der Linken Griechenlands entspricht, tat es
dem Ansehen des 17. N kaum Abbruch.
Außerdem muß man
erwähnen, daß der US-Imperialismus in Griechenland tatsächlich viel
offener auch in die Innenpolitik interveniert, als das in Deutschland
der Fall ist. So spricht z. B. der US-Botschafter vor wichtigen
innenpolitischen Entscheidungen oder Prozessen usw. mit den zuständigen
Ministern (Justiz, Inneres) und übt direkt Druck aus, worüber auch
in der Presse immer berichtet wird. (Ich kann mich erinnern, daß
in Deutschland in den 70er und 80er Jahren die Einflußnahme der
USA auf die deutsche Innen- und Rechtspolitik oft nur durch die
Erklärungen der RAF bekannt wurde, während die Presse sie weitgehend
verschwieg.)
Die letzte Liquidierung
war die des brit. Mil.-Attaches Saunders im Juni 2000. Der 17. N
veröffentlichte dazu eine Erklärung, die einschließlich des post
scriptum 22 Buchseiten umfaßt. Sie befaßt sich ausführlich mit der
imperialistischen Politik des Westens während des Jugoslawien-Kriegs
und den Angriffen der USA und Großbritanniens gegen den Irak.
Ergänzen will
ich hier, daß die Ablehnung der US-Politik in Griechenland einen
ganz anderen Stellenwert hat als z. B. in Deutschland. Über 90 %
der Bevölkerung lehnten den Jugoslawien-Krieg ab, um die 90 % den
2. Golfkrieg. (Und noch ein Beispiel: In ersten Befragungen äußerten
75 % der Bevölkerung Verständnis, wenn nicht sogar Sympathie für
die Angriffe von Al Qaida auf World Trade Center und Pentagon.)
Diese Ablehnung hat ihre Wurzeln in der der US-Politik seit den
50er Jahren und dann v. a. während der Juntazeit; s. o. Und zuletzt
hängt diese Ablehnung wesentlich mit der Rolle der USA und besonders
der CIA während der Besetzung Nordzyperns durch die Türkei zusammen
(wobei die traurigen Machenschaften der griech. Junta auch wieder
mit der Steuerung durch die USA zusammenhängen und daher zurecht
auch insoweit die Schuld den USA gegeben wird).
Auf
dieser Grundlage trafen die Liquidierungen durch den 17. N auch
in den letzten Jahren vor der Zerschlagung der Organisation zwar
nicht auf Zustimmung, aber doch auf Verständnis in großen Teilen
der Bevölkerung. Es gibt z. B. auch heute noch den stehenden Ausdruck
in Griechenland, wenn jemensch etwas im öffentlichen Leben nicht
paßt: "Das ist wieder etwas, wofür man den 17. N braucht." Ich denke, daß sich die Lage in Griechenland
insofern wesentlich von der in anderen Staaten wie Frankreich oder
Deutschland unterscheidet.
Nun
will ich mit meinen Ausführungen nicht sagen, daß der 17. N noch
heute politische Sympathien genießt oder seine Taten von irgend
jemandem gerechtfertigt würden. Ich will da nicht falsch verstanden
werden. Vor allem während der Medien-Kampagne nach den Festnahmen
im Sommer 2002 verschwanden evtl. noch vorhandene Sympathien praktisch
gänzlich. Es gilt jedoch festzuhalten, daß sich die Stimmung in
der letzten Zeit und insbesondere in der Folge des Hungerstreiks
insofern wieder etwas gewandelt hat, als die Verletzungen der Rechte
der Gefangenen zu deutlich wurden und sich dadurch der Staat auch
in den Augen der Öffentlichkeit ins Unrecht gesetzt hat.
Ich
bin gebeten worden, hier auch zu den Prozessen gegen den 17. N und
den ELA zu sprechen. Ich tue das, obwohl vielleicht einige der ZuhörerInnen,
die mit der Rechtslage und Rechtsprechung in Deutschland vertraut
sind, das etwas langweilig finden werden, weil ihnen vieles einigermaßen
vertraut vorkommt. In Griechenland dagegen ist dies alles noch recht
neu und frisch, weshalb die Empörung groß ist und nicht nur politische
Organisationen, sondern auch viele Intellektuelle dagegen Stellung
nehmen.
Zunächst
einmal ist zu bemerken, daß die Gerichte die Gefangenen bzw. Angeklagten
nicht als politische Gefangene ansehen und den politischen Charakter
der Taten des 17. N und des ELA nicht anerkennen. Das ist nicht
ganz selbstverständlich, weil dem zumindest in der Öffentlichkeit
eine breite kontroverse Diskussion vorangegangen ist. Auch mußten
die erstinstanzlichen Gerichte in ihren Urteilen schließlich die
politischen Motive der Angeklagten einräumen.
Für
die Verfahren war das insofern wesentlich, als die griechische Verfassung
ausdrücklich vorsieht, daß politische Delikte vor den Schwurgerichten
verhandelt werden. (Diese sind mit drei Richtern und vier Geschworenen
besetzt.) Dagegen fanden die Verfahren gegen den 17. N und den ELA
entsprechend den "Terroristengesetzen" (in Griechenland sind diese
Gesetze weitgehend als 'Terrorgesetze' bekannt, weil damit der Staat
die politischen Bewegungen und damit auch die Bevölkerung terrorisiert)
aus dem Jahre 2001 vor Gerichten statt, die ausschließlich mit RichterInnen
besetzt waren.
Man
mag in Deutschland sagen, daß es keinen großen Unterschied macht,
ob nun Schöffen bzw. Geschworene am Verfahren teilnehmen oder nicht.
In Griechenland kommt aber die demokratische Tradition viel stärker
zum Tragen. Schöffen haben ein ganz anderes Verständnis von ihrem
Amt und sehen sich als Gegengewicht zu den Richtern.
In den zwei großen
politischen Verfahren, die in den 90er Jahren in Griechenland stattfanden
und sich gegen jeweils ein Mitglied von Organisationen richtete,
die man vielleicht am ehesten mit Revolutionären Zellen vergleichen
könnte, haben wir diese Rolle der Geschworenen sehr deutlich gesehen.
Beide Angeklagte waren erstinstanzlich zu langjährigen Haftstrafen
- in dem einen Fall zu 17 Jahren - verurteilt worden. (Immerhin
hatte es bei Schießereien auch auf Seiten der Polizei Tote gegeben.)
Beide wurden jedoch in der Berufungsinstanz freigesprochen, und
zwar jeweils mit den vier Geschworenenstimmen gegen die drei Richterstimmen,
im letzten Verfahren sogar zweimal, nachdem das höchste Revisionsgericht
das erste freisprechende Urteil aufgehoben und die Sache ans Schwurgericht
zurück verwiesen hatte. Die Richter hatten an ihrer Überzeugung
von der Schuld der Angeklagten während der gesamten Dauer der Verfahrens
keinerlei Zweifel gelassen hatten. Je deutlicher das wurde, desto
kritischer wurden die Geschworenen. In
den Verfahren gegen den 17. N und den ELA waren die Richter nun
"frei", und entsprechend haben sie sich im Verfahren auch verhalten.
Ihre Befangenheit war zu keinem Zeitpunkt zu übersehen.
Die erste Festnahme
eines Mitglieds des 17. N erfolgte im Sommer 2002, nachdem eine
Bombe in seinen Händen explodiert war. Der schwer Verletzte wurde
ins Krankenhaus gebracht und dort bereits nach wenigen Tagen vom
Staatsanwalt vernommen. Seine Augen, die bei der Explosion erheblich
geschädigt worden waren, waren noch verbunden; er war also seit
einigen Tagen ohne jeden Blickkontakt zu anderen Menschen bzw. allgemein
der Außenwelt. Ihm waren Medikamente verabreicht worden, bei denen
bis heute nie richtig klar geworden ist, ob es nur Beruhigungsmittel
oder Psychopharmaka waren. In jedem Fall waren diese Vernehmungen
natürlich vollständig rechtswidrig und hätten zu keinem Zeitpunkt,
solange der Verletzte sich in solch kritischem Zustand befand,
durchgeführt werden dürfen. Aufgrund der Aussagen des Verletzten
fanden in der Folge die Festnahmen der übrigen Mitglieder des 17.
N statt.
Wie
ich oben schon erwähnt habe, wurden ab 2001 diverse Terrorgesetze
erlassen, die die Rechte von politischen Gefangenen beschnitten
und auch sonst zu einer Verschärfung des Verfahrens, v. a. des Strafverfahrens
selbst, beitrugen. So muß m. E. zumindest stark bezweifelt werden,
ob hier von einem "gerechtes Verfahren" im Sinne des "fair trial"
der Europäischen Menschenrechtskonvention gesprochen werden kann,
da eine wirksame Verteidigung völlig unmöglich war. So fand beispielsweise
kein einziges unüberwachtes Verteidigergespräch statt, weil bei
allen Gesprächen, auch Verteidigergesprächen, der Staatsschutz direkt
daneben sitzt und jedes Wort notiert.
Aber
auch die Gerichte selbst waren sich nicht zu schade, neue Konstrukte
zu ersinnen, um die Angeklagten einer Verurteilung zuzuführen. So
wurde z. B. im Verfahren gegen den 17. N Alekos Giotopoulos, der
von Anfang an und bis heute jede Mitgliedschaft im 17. N und
jede Beteiligung an irgendeiner seiner Taten bestreitet, zu 21 x
Lebenslänglich + 25 Jahren Zuchthaus verurteilt, obwohl ihm an keiner
einzigen Tat aktive oder auch nur passive Beteiligung nachzuweisen
war. Stattdessen wurde er wegen Anstiftung verurteilt. Das ist natürlich
hanebüchener Unsinn, wenn man sich die Strukturen von revolutionären
Organisationen im bewaffneten Kampf ansieht. Als ob es sich dabei
um Gruppen handele, die einen Großen Vorsitzenden haben, der die
anderen wie Marionetten am Faden tanzen läßt. Und bekanntlich kann
jemensch, der zu einer Tat sowieso entschlossen ist, nicht mehr
angestiftet werden.
Auch
in dem Verfahren gegen den ELA hat das Gericht von Anfang an deutlich
gezeigt, daß es zu einer Verurteilung in jedem Falle entschlossen
war. Es hat dafür jedoch einen anderen Weg gewählt, zumal es dort
auch darum ging, die Angeklagten trotz bereits eingetretener Verjährung
zu verurteilen. (Der ELA hatte sich offiziell bereits 1995 aufgelöst
und schon einige Zeit davor seine Aktivitäten eingestellt.) Es wurde
hier erstmals in der griechischen Rechtsgeschichte das Konstrukt
der "gemeinschaftlichen Verantwortung" angewandt. Nun ging es überhaupt
nicht mehr darum, auch nur einem der vier Angeklagten irgendeine
konkrete Verantwortung für eine konkrete Tat nachzuweisen. Es reichte
aus, ihn als Mitglied der Organisation zu bezeichnen. Als solches
wurden die Angeklagten dann für alle Taten, die der Organisation
bis zu ihrer Auflösung - seitdem war noch keine Verjährung eingetreten
- zugerechnet wurden, zur Verantwortung gezogen und zu je 25 Jahren
Zuchthaus verurteilt. (Übrigens waren einziges Belastungsmaterial
die Zeugenaussagen der geschiedenen Ehefrau eines der Angeklagten,
die diesen zutiefst haßt, und die Stasi-Archive.)
Man
mag sagen, daß das in Deutschland schon immer so gehandhabt wird.
Denn im deutschen Recht gibt es die Rechtsfigur der Mittäterschaft.
D. h. es ist ohne Bedeutung, wie die Tatbestandsverwirklichung
unter Mittätern verteilt ist. So weit ich mich erinnere, reichte
es auch in den RAF-Verfahren nach 1978 aus, jemanden als Mitglied
der Organisation anzuklagen, um ihn dann als "Mittäter" für alle
Taten der RAF im Zeitraum seiner angenommenen Mitgliedschaft zu
verurteilen. Es wurde angenommen, daß er zumindest an den Vorbereitungen
in irgendeiner Form beteiligt war.
In Griechenland
aber gibt es die Konstruktion der Mittäterschaft nicht. Jeder Beteiligte
kann nur genau entsprechend seinem konkreten Tatbeitrag verurteilt
werden. Daher ist das Konstrukt der "gemeinschaftlichen Verantwortung"
neu, und wir sind gespannt, ob diese Konstruktion vor dem Revisions-
und dann dem Verfassungsgericht Bestand haben wird. Insofern hängt
viel davon ab, ob es der Bewegung gelingt, die Verfassungs- und
Gesetzeswidrigkeit des Verfahrens, aber auch die Unhaltbarkeit der
konkreten Vorwürfe im Bewußtsein der Bevölkerung zu verankern.
Oben habe ich
ausgeführt, daß sich die Stimmung in der letzten Zeit wieder zugunsten
der Gefangenen gewandelt hat. Gleichwohl bleibt die Lage insoweit
schwierig. Sofern nicht gerade konkrete Kämpfe wie z. B. der Hungerstreik
stattfinden, sind die Haftbedingungen in den Medien kein Thema.
Die Solidaritätsbewegung wird durch diverse kleinere Gruppen und
Organisationen repräsentiert, die sich nicht immer grün sind. Da
es auch unter den Gefangenen Auseinandersetzung gibt - z. B. weil
einige die politische Verantwortung für die Handlungen der jeweiligen
Organisation übernehmen, andere aber auf "unschuldig" plädieren
und ihren politischen Abstand zu der Organisation, deren Mitglied
zu sein sie angeklagt sind, betonen -, ist es oft schwierig, alle
in der Solidaritätsbewegung Arbeitenden an einen Tisch zu bringen.
Am
vorletzten Wochenende fand ein Kongreß der Solidaritätsbewegung
statt, anläßlich dessen sie sich auch offiziell diesen Namen ("Solidaritätsbewegungen")
zugelegt hat. An dem Kongreß nahmen insgesamt ca. 150 Personen aus
ganz Griechenland teil. Es wurden verschiedene Kommissionen gebildet,
die sich mit Einzelthemen befassen, und außerdem ein Koordinationskomitee.
Der
Kongreß verabschiedete eine Erklärung, die auch in der Presse veröffentlicht
wurde. Darin heißt es u. a.: "Vorrang hat für die Solidaritätsbewegungen,
das Problem der politischen Gefangenen einer breiteren Öffentlichkeit
bekannt zu machen, hat weiter der Kampf gegen die Terrorhysterie
und die Terrorgesetze, die Abschaffung von demokratischen Rechten
und Freiheiten, die Sondergerichte, die Kriminalisierung."
Um
die Solidaritätsbewegungen breiteren Kreisen fortschrittlicher Menschen
zu öffnen, wird jeder als "Politischer Gefangener" definiert, der
"festgenommen und inhaftiert wird, sei es wegen seiner Ideen oder
wegen seiner Handlungen, die sich gegen die herrschenden politisch-sozialen
Zustände richten".
Unmittelbare Ziele der Solidaritätsbewegungen sind der Kampf gegen die "besonderen
Bedingungen der Haft/Vernichtung der politischen Gefangenen, aber
auch gegen die allgemeinen menschenunwürdigen Zustände in den Gefängnissen
und im Strafvollzugssystem, wie sie durch die Aktionen der sozialen
Gefangenen aufgezeigt wurden, den neuen Prozeß gegen den ELA (dieses
Verfahren findet im März nächsten Jahres statt; d. Verf.) sowie
für die Entlassung politischer Gefangener mit Gesundheitsproblemen".
Man
wird nicht behaupten können, daß mit diesem Kongreß und der oben
zitierten Erklärung der große Durchbruch in der Solidaritätsbewegung
für die politischen Gefangenen gelungen sei oder demnächst bevorstehe.
Aber es ist ein neuer Ausgangspunkt, die Solidaritätsbewegung zu
verbreitern, das Problem der politischen Gefangenen bekannter
zu machen und so die zuständigen staatlichen Stellen unter Zugzwang
zu bringen.
Wie
oben ausgeführt, wurde durch die Kämpfe der politischen Gefangenen
mit der Unterstützung der Solidaritätsbewegung bereits einiges erreicht.
Gleichwohl bleibt es dabei, daß es das grundsätzliche Ziel der "Solidaritätsbewegungen"
die Freilassung aller politischen Gefangenen ist. Und auf diesem
Weg befinden auch wir in Griechenland uns erst am Anfang.
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