Hohe Hürden zur
Legalität
Griechenland: Ernüchternde
Bilanz des neuen Ausländergesetzes
Heike Schrader,
Athen
junge Welt vom
21.10.2005
Am 18. August 2005
trat in Griechenland mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Parlamentes
das neue Ausländergesetz in Kraft. Die neue Regelung war von der
Regierung als "dritte Welle zur Legalisierung von im Lande lebenden
Migranten" angekündigt worden.
Zwei Monate später
zogen die Betroffenen Bilanz. Einhellig bedauern Flüchtlinge und
Migranten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler, daß die neue Regelung
in keinem Fall der Ankündigung entsprach. Schon die Voraussetzungen
zur Antragstellung auf Gewährung eines Aufenthaltsrechtes seien
so angelegt, daß nur ein Bruchteil der im Lande lebenden "Illegalen"
sie erfüllen könne. So brauchen beispielsweise Asylbewerber den
Bescheid über die Ablehnung ihres Antrages auf Asyl. Während 700
"glückliche" Besitzer eines Ablehnungsbescheides einen Antrag gestellt
haben, bleiben die derzeit 53 000 Asylbewerber, deren Verfahren
sich seit Jahren hinzieht, außen vor. Sie haben lediglich die Chance,
irgendwann einmal als asylberechtigt anerkannt zu werden. Doch die
Wahrscheinlichkeit dafür ist gering: 2004 wurden elf von 4469 Anträgen
auf Asyl positiv beschieden, im Jahre 2005 sind es bisher 33.
In den beiden ersten
"Wellen zur Legalisierung von Migranten" in den Jahren 1998 und
2001 waren fast 500.000 Menschen, also etwa die Hälfte der damals
"illegal" in Griechenland Lebenden, legalisiert worden. Die bürokratischen
Hürden im neuen Ausländergesetz sind heute jedoch deutlich höher.
Besonders kritisiert wird der geforderte Nachweis, vor dem 31. Dezember
2004 nach Griechenland eingereist zu sein. Als Beweis eines Aufenthaltes
vor diesem Stichtag läßt das neue Gesetz lediglich den Stempel beim
Grenzübertritt im Paß, beispielsweise bei einer Einreise mit Touristenvisum,
oder von der Ausländerbehörde ausgegebene Dokumente gelten. Demgegenüber
fordert das griechische Migrantenforum die Zulassung auch anderer
offizieller Dokumente als Nachweis. So soll wie bereits in den entsprechenden
Regelungen von 1998 und 2001 Papiere wie ein von der Steuerbehörde
des Vermieters beglaubigter Mietvertrag, ein Kontoführungsnachweis,
eine - mit Foto versehener und nicht übertragbare - Dauerkarte für
den öffentlichen Nahverkehr oder auch ein Polizeibericht über eine
Verhaftung des Migranten anerkannt werden.
Jeder Antragsteller
muß darüber hinaus Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von mindestens
150 Versicherungsmarken für jedes in Griechenland verbrachte Jahr
vorweisen. Wer bisher keine Versicherung hatte - und das sind natürlich
die meisten der "Illegalen" - bekommt Gelegenheit, den Versicherungsnachweis
nachträglich käuflich zu erwerben. Wenn er denn die erforderlichen
1026 Euro je geforderten 150 Marken bis zum 31. Oktober 2005, dem
Schlußtag der Antragsstellung, aufbringen kann.
Aber auch für die
bereits legal in Griechenland lebenden Migranten birgt das neue
Gesetz Gefahren. Die Regelungen für eine Erneuerung ihrer Arbeits-
und Aufenthaltserlaubnis wurden so verschärft, daß vielen ein erneutes
Abrutschen in die Illegalität droht. Die Initiative "Rechtsanwälte
für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten" erklärte dazu: "Angekündigt
wurde eine Welle der Legalisierung von Migranten. Statt dessen füllen
sich die Abschiebezellen auf den Polizeistationen."
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